Der Gesamtprozess der kapitalistischen Produktion
verglichen mit I, dem verdreifachten Umfang der Kultur kein verdreifachtes Produkt, denn das Produkt steigt von 10 nicht auf 30, sondern nur auf 26. Andrerseits, da ein bedeutender Teil des Zuwachses auf A stattfand, das keine Rente abwirft, und von dem Zuwachs auf die bessern Ländereien der Hauptteil auf Klasse B, so steigt die Kornrente nur von 6 auf 14 qrs. und die Geldrente von 18 auf 42 Pfd. St.
Vergleichen wir dagegen Ic mit I, wo der nicht Rente zahlende Boden gar nicht an Umfang wächst, der der Minimalrente nur schwach, während der Hauptzuwachs auf C und D fällt, so finden wir, daß mit der verdreifachten bebauten Bodenfläche die Produktion von 10 auf 36 qrs. gestiegen ist, also auf mehr als das Dreifache; die Kornrente von 6 auf 24 qrs. oder auf das Vierfache; und ebenso die Geldrente von 18 auf 72 Pfd. St.
In allen diesen Fällen bleibt der Natur der Sache nach der Preis des Bodenprodukts stationär; in allen Fällen wächst das Gesamtrental mit der Ausdehnung der Kultur, soweit diese nicht ausschließlich auf dem schlechtesten, keine Rente zahlenden Boden stattfindet. Aber dies Wachsen ist verschieden. Im Verhältnis, wie die Ausdehnung auf den bessern Bodenarten stattfindet und also die Produktenmasse nicht nur im Verhältnis zur Ausdehnung des Bodens, sondern rascher wächst, wächst Korn- und Geldrente. Im Verhältnis, wie der schlechteste Boden und die ihm nächststehenden Bodenarten vorzugsweise an der Ausdehnung teilnehmen (wobei unterstellt, daß der schlechteste Boden konstante Klasse), steigt das Gesamtrental nicht im Verhältnis zur Ausdehnung der Kultur. Zwei Länder also gegeben, wo der keine Rente abwerfende Boden A von derselben Beschaffenheit ist, steht das Rental im umgekehrten Verhältnis zum aliquoten Teil, den die schlechteste und die minder guten Bodenarten im Gesamtareal des bebauten Bodens ausmachen, und daher auch im umgekehrten Verhältnis zur Masse des Produkts bei gleicher Kapitalanlage auf gleich große Gesamtflächen. Das Verhältnis zwischen der Quantität des schlechtesten bebauten Bodens und der des bessern, innerhalb der Gesamtbodenfläche eines Landes, wirkt also umgekehrt auf das Gesamtrental ein, wie das Verhältnis zwischen der Qualität des bebauten schlechtesten Bodens zu der des bessern und besten auf die Rente per Acre wirkt und daher, bei sonst gleichen Umständen, auch auf das Rental. Die Verwechslung dieser beiden Momente hat zu allerlei verkehrten Einwürfen gegen die Differentialrente Anlaß gegeben.
Das Gesamtrental wächst also durch bloße Ausbreitung der Kultur und durch die damit verbundne ausgedehntere Anwendung von Kapital und Arbeit auf den Boden.
Aber der wichtigste Punkt ist dieser: Obgleich nach der Voraussetzung das Verhältnis der Renten der verschiednen Bodenarten, per Acre gerechnet, dasselbe bleibt und daher auch die Rentrate, betrachtet mit Beziehung auf das für jeden Acre ausgelegte Kapital, so zeigt sich folgendes: Vergleichen wir Ia mit I – den Fall, wo die Zahl der bebauten Acres sich proportionell vermehrt hat und die Kapitalanlage auf denselben –, so finden wir, daß, wie die Gesamtproduktion proportionell zur vergrößerten Anbaufläche gewachsen ist, d.h. beide sich verdoppelt haben, dasselbe mit dem Rental der Fall ist. Es ist gestiegen von 18 auf 36 Pfd. St., ganz wie die Zahl der Acres von 4 auf 8.
Nehmen wir die Gesamtfläche von 4 Acres, so betrug das Gesamtrental darauf 18 Pfd. St., also die Durchschnittsrente, eingerechnet den Boden, der keine Rente trägt, 4 1 / 2 Pfd. St. So könnte z.B. ein Grundeigentümer rechnen, dem alle 4 Acres gehörten; und so wird die Durchschnittsrente auf ein ganzes Land statistisch berechnet. Das Gesamtrental von 18 Pfd. St. ergibt sich bei Anwendung eines Kapitals von 10 Pfd. St. Das Verhältnis dieser beiden Zahlen nennen wir die Rentrate; hier also 180%.
Dieselbe Rentrate ergibt sich bei Ia, wo 8 statt 4 Acres bebaut sind, aber alle Bodenarten im gleichen Verhältnis am Zuwachs teilgenommen haben. Das Gesamtrental von 36 Pfd. St. ergibt bei 8 Acres und 20 Pfd. St. angewandtem Kapital eine Durchschnittsrente von 4 1 / 2 Pfd. St. per Acre und eine Rentrate von 180%.
Betrachten wir dagegen Ib, wo der Zuwachs hauptsächlich auf den beiden geringern Bodenarten stattgefunden, so haben wir eine Rente von 42 Pfd. St. auf 12 Acres, also eine Durchschnittsrente von 3 1 / 2 Pfd. St. per Acre. Das ausgelegte Gesamtkapital ist 30 Pfd. St., also die Rentrate = 140%. Die Durchschnittsrente per
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