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Der Gesellschaftsvertrag

Der Gesellschaftsvertrag

Titel: Der Gesellschaftsvertrag Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Jean Jacques Rousseau
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nur fast unersteigliche Felsenwände, so bleibet Barbaren und nähret euch von Fischen; ihr werdet dabei ruhiger leben, vielleicht besser und sicherlich glücklicher sein. Mit einem Worte, außer den für alle gültigen Grundsätzen besitzt jedes Volk irgendeinen Grund, der ihre Anwendung in einer besonderen Weise verlangt und seine Gesetzgebung für jedes andere Volk ungeeignet macht. So bildete ehemals bei den Hebräern und in neuerer Zeit bei den Arabern die Religion den Hauptgegenstand, bei den Athenern die Wissenschaften, in Karthago und Tyrus der Handel, in Rhodus die Seemacht, in Sparta der Krieg und in Rom die Tapferkeit. Der Verfasser des Geistes der Gesetze hat in einer Menge von Beispielen gezeigt, mit welcher Geschicklichkeit der Gesetzgeber die Verfassung auf jedem dieser Gegenstände zu begründen vermag.
    Was der Verfassung eines Staates wirkliche Festigkeit und Dauerhaftigkeit verleiht, ist eine derartige Beobachtung aller Rücksichten, daß die natürlichen Verhältnisse und die Gesetze sich stets in denselben Punkten vereinigen und letztere jene gleichsam nur bestätigen, begleiten und berichtigen. Legt jedoch der Gesetzgeber in irriger Beurteilung seines Gegenstandes ein anderes Prinzip zugrunde als das sich aus der Natur der Dinge ergebende, bezweckt das eine Knechtschaft und das andere Freiheit, das eine Reichtum und das andere Volksmenge, das eine Frieden und das andere Eroberungen: dann wird man gewahren, wie die Gesetze nach und nach ungültig werden, die Verfassung ausartet, und der Staat so lange in unaufhörlicher Unruhe bleibt, bis er zerstört oder verwandelt ist, und die unüberwindliche Natur ihre Herrschaft wiedergewonnen hat.

12. Kapitel
Einteilung der Gesetze
    Um das Ganze anzuordnen oder dem Gemeinwesen die bestmögliche Gestalt zu geben, müssen verschiedene Beziehungen berücksichtigt werden. Zunächst, was die Wirkung des ganzen Körpers auf sich selbst betrifft, das heißt die Beziehung des Ganzen auf das Ganze oder des Oberhauptes auf den Staat, so wird dieses Verhältnis, wie wir später sehen werden, durch das der Zwischenglieder gebildet.
    Die Gesetze, die dieses Verhältnis ordnen, heißen Staatsgesetze und werden auch, wenn sie vernünftig sind, nicht ohne Ursache Grundgesetze genannt, denn wenn es in jedem Staate nur eine gute Art und Weise gibt, sie zu ordnen, so muß sich das Volk, das sie ausfindig gemacht hat, an sie halten; wenn nun aber die eingeführte Ordnung schlecht ist, weshalb sollte man dann Gesetze, die sie verhindern, gut zu sein, als Grundgesetze ansehen? In jedem strittigen Falle ist überdies ein Volk befugt, seine Gesetze, und selbst die allerbesten, abzuändern; denn wenn es Gefallen daran findet, sich selbst zu schaden, wer ist berechtigt, es davon abzuhalten?
    Die zweite Beziehung ist die der Glieder unter sich oder auf den ganzen Körper, und diese Beziehung muß in erster Hinsicht so schwach und in zweiter so bindend als möglich sein, so daß jeder Staatsbürger von allen anderen vollkommen unabhängig ist und sich dem Gemeinwesen gegenüber in äußerster Abhängigkeit befindet; beides wird stets durch die gleichen Mittel herbeigeführt, denn nur die Stärke des Staates bildet die Freiheit seiner Glieder. Aus dieser zweiten Beziehung entspringen die bürgerlichen Gesetze.
    Man kann noch eine dritte Beziehung zwischen dem Menschen und Gesetze, und zwar die von Ungehorsam und Strafe, ins Auge fassen, und diese bewirkt die Feststellung der Kriminalgesetze, die im Grunde nicht sowohl eine besondere Art von Gesetzen als vielmehr die Sanktion aller übrigen sind.
    Zu diesen drei Arten von Gesetzen tritt noch die vierte, die wichtigste von allen hinzu. Es sind Gesetze, die nicht in Erz und Marmor, sondern in die Herzen der Staatsbürger eingegraben werden; die den eigentlichen Kern der Staatsverfassung ausmachen; die von Tag zu Tag neue Kraft gewinnen; die, wenn die anderen Gesetze veralten oder erlöschen, sie neu beleben oder ersetzen, das Volk in dem Geiste seiner Verfassung erhalten und an die Stelle der Macht der öffentlichen Gewalt unmerklich die Macht der Gewohnheit setzen. Ich spreche von den Sitten, den Gebräuchen und vor allem von der öffentlichen Meinung, einem Teile der Staatskunst, der den Staatsmännern völlig unbekannt zu sein pflegt, obgleich von ihm der Erfolg aller anderen abhängt, einem Teile der Staatskunst, mit dem sich der große Gesetzgeber im geheimen viel beschäftigt, während er sich auf einzelne Verordnungen zu

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