Der größte Raubzug der Geschichte
reines Informationsgremium und hat keinerlei Entscheidungsbefugnis. An wen das Geld vergeben wird und unter welchen Bedingungen, das entscheidet allein der sogenannte „Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung“ (SoFFin) und damit die Regierung.
Alexander Bonde sieht sich und seine Abgeordnetenkollegen damit in der parlamentarischen Kontrolle der entscheidenden Hebel beraubt.
Alles streng geheim
Die Parlamentarier dürfen noch nicht einmal Einsicht in die Bücher der Banken nehmen, um zu prüfen, wie es tatsächlich um die Institute steht, die mit den Steuermilliarden gestützt werden. Und schlimmer noch: Über die Fakten, die er hier erfährt, darf er mit niemandem reden, nicht einmal mit seinen Fraktionskollegen. Alles, was die Regierung zur Bankenrettung preisgibt, ist streng geheim. Den neun Parlamentariern in diesem Gremium drohen sogar Gefängnisstrafen. Obwohl es um Milliarden an Steuergeldern geht.
Insgesamt werden so 480 Milliarden Euro an direkten Hilfen und Bürgschaften vergeben. Das ist mehr als der doppelte Bundeshaushalt. Dort wird jedes Jahr ausgiebig über die Verwendung einzelner Millionenbeträge gestritten. Bei den Milliarden für die Banken dagegen haben die Parlamentarier nicht nur nichts zu sagen – sie werden nicht mal informiert.
So funktioniert die Bankenrettung
Der Bund und damit die Bürger und Steuerzahler müssen die Milliarden aufbringen. Das Geld fließt in den „Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung“, eine Behörde, kurz „SoFFin“ genannt. Der SoFFin bestimmt, wie das Geld verteilt wird.
Geleitet wird die Anstalt von ehemaligen Bankern und Politikern wie Gerhard Stratthaus, ehemals Finanzminister in Baden-Württemberg, Hannes Rehm, Ex-Vorstandsvorsitzender der Norddeutschen Landesbank und Christopher Pleister, langjähriger Präsident des Bundesverbandes der Volks-und Raiffeisenbanken. Sie machen Vorschläge, welcher Bank mit welcher Summe geholfen werden soll.
Die Rettungskonzepte werden dem sogenannten Lenkungsausschuss vorgelegt. In dem sitzen Staatssekretäre, wie der einflussreiche Ausschussvorsitzende aus dem Finanzministerium, Jörg Asmussen, Jens Weidmann aus dem Bundeskanzleramt (Anmerkung der Autoren: jetziger Bundesbankchef) und Walther Otremba aus dem Wirtschaftsministerium. Sie entscheiden, werwelche Hilfe bekommt-oft in direkter geheimer Absprache mit den betroffenen Banken.
Das letzte Wort hat der Finanzminister. Parlament und Bevölkerung werden vor vollendete Tatsachen gestellt. Was genau mit dem Geld geschieht, ob die Hilfen mit Auflagen verbunden sind, ob geprüft wurde, ob die Banken selbst über Mittel verfügen oder ob die Banken weiter damit zocken, das erfahren sie nicht. Nur der kleine Unterausschuss des Bundestages wird über Details informiert. Aber er ist eben zum Schweigen vergattert.
Abbildung 9: Risikopapiere (Karikatur von Rabe)
Vorsitzender sieht kein Problem
Albert Rupprecht von der CSU ist Vorsitzender des parlamentarischen Kontrollgremiums. Er sieht kein Problem in der strengen Geheimhaltung. Es gebe nun mal die Notwendigkeit, dass bestimmte Informationen über einzelne Vertragsbestandteile nicht öffentlich werden, weil das anderenfalls zu einer Destabilisierung der Banken führen könnte.
Nicht im Einklang mit dem Grundgesetz
Dass die Geschäftsgeheimnisse aber über den demokratischen Kontrollrechten stehen, stößt bei Verfassungsrechtlern auf Widerspruch. So auch bei Joachim Wieland. Der Professor für Öffentliches Recht und Haushaltsrecht an der Verwaltungshochschule in Speyer hält die weitreichende Beschränkung der Rechte der Abgeordneten in dem Kontrollgremium für verfassungswidrig. Er sagt, die Parlamentarier haben das Recht und die Pflicht, die Regierung zu kontrollieren. Dafür benötigten sie nun einmal Informationen und müssten auch in der Lage sein, mit ihren Kollegen und Kolleginnen im Parlament über das zu diskutieren und zu sprechen, was sie erfahren hätten.
Aber diese vom Grundgesetz garantierten Rechte gab das Parlament im Oktober 2008 freiwillig auf – unter dem Schock der Finanzkrise. Damals stand die internationale Finanzwelt kurz vor dem Zusammenbruch – mit unabsehbaren Folgen. Der Staat sollte den Kollaps verhindern. Bei der nächtlichen Krisensitzung im Kanzleramt einigte man sich auf gigantische Hilfen für die Finanzinstitute.
Der Chef der Deutschen Bank saß nach Angaben von Insidern ebenso mit am Tisch wie eine Reihe von Bankanwälten. Die internationale Anwaltskanzlei Freshfields wurde
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