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Der heitere Polizeireport 2

Der heitere Polizeireport 2

Titel: Der heitere Polizeireport 2 Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Karl-Heinz Wienke
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Fahrzeugführer, ein 39-jähriger Mann , stark alkoholisiert war . Der vor Ort durchgeführte Alkoholt est bei de m Fahrer ergab einen Wert von 4,15 Promille, zudem hielt er zwischen seinen Oberschenkeln noch eine offene Flasche Bier fest.
    Der 39-Jährige wurde daraufhin zur Polizeiwache verbracht und dort einer Blutentnahme unterzogen.
    Im weiteren Verlauf stellte sich heraus, dass der Fahrer zusätzlich wegen einer bestehenden Sperrfrist momentan nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist .

    Der PKW des 39-Jährigen wurde polizeilich sicher gestellt und ein Strafv erfahren wegen Trunkenheit im Straßenv erkehr verbunden mit Fahren ohne Fahrer laubnis eingeleitet.
    Ja, ja – blau am Steuer, das wird teuer.
    Und was haltet Ihr davon?
    Schnelle Kerle , schnelles Trinken, schnelles F ahr en, schnelle Drogen, schnelle Partys, schneller bumsen , schneller leben, schneller sterben.
    Nebenbei bemerkt ist a lles möglich, außer mit Skiern durch eine Drehtür zu fahren.

D er Coup
    Den Coup seines Lebens wollte ein Mann aus Brandenburg landen und überfiel fünf Tage nach der Währungsunion eine kleine Sparkassenfiliale in Herzfelde ( Landkreis Märkisch-Oderland ). S eine Beute konnte sich sehen lassen: 2200 Mark – Ost.

Berauscht
    Ein Räuber in Lübben (Landkreis Dahme-Spreewald) ist offenbar im Suff vom schlechten Gewissen über mannt worden, denn er rief bei der örtlichen Polizei an und bat um seine Festnahme.
    Als die Beamten bei ihm eintrafen, um seiner Bitte n achzukommen, ha tte es sich der 41-Jährige aber schon wieder anders überlegt.
    Er leistete heftigen Widerstand, konnte seine Festnahme aber nicht mehr verhindern.

Volldepp
    Eine kaltblütige Postangestellte hat in Pritzwalk (Landkreis Prignitz) einen Räuber ausgetrickst.
    Der Mann hatte die Angestellte des Postamtes mit ei ner Pistole und den Worten: »Das ist ein Überfall, Geld her!« , bedroht.
    Die Frau verlangte daraufhin zuerst seinen Personalausweis, den der Räuber ihr tatsächlich aushändigte. Anschließend trabte er mit einer geringen Men ge Bargeld und ohne seinen Ausweis davon . Den ließ er nämlich auf dem Postamt zurück.
    Die Polizei konnte den 31-Jährigen daraufhin bequem ermitteln und festnehmen.

Falscher Professor
    Ein Mann mit sonorer Stimme bestellte telefonisch in einer Cottbuser Buchhandlung Fachliteratur und Ro mane. Einige Tage später holte er sich die Bücher ab und verabschiedete sic h mit einem freundlichen »Danke schön« und verließ die Buchhandlung mit dem Hin weis: »Die Rechnung schicken Sie bitte an die Cottbuser Uni«.
    Die Polizei fand heraus, dass es an der Cottbuser Universität zwar einen Professor mit dem bei der Buchbestellung angegeben Namen des Bestellers gibt, der hatte aber keine Bücher bestellt.
    So prellte der falsche Professor die Cottbuser Buchhandlung um 1500 Euro.
    Da erinnere ich mich doch gleich an ein deutsches Sprichwort: »Ein guter Name ist besser als Silber und Gold . «

BRIEFE AN DIE POLIZEI
    Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes sind alle Namen und Anschriften der Personen frei erfunden. Eventuelle Über einstim mungen mit lebende n Personen wären rein zufällig.
    Die Inhalte der Briefe wurden dagegen, bis auf einige erforderliche Worttrennungen, wegen ihrer Originalität wörtlich übernommen und wiedergegeben. Die Fehler in den Briefen wurden also durchaus erkannt.
    Selbstverständlich wurden die angezeigten Sachverhalte durch die Kriminalpolizei verantwortlich geprüft. Ein begründeter Straftatverdacht hat sich jedoch in keine m der Fälle ergeben.

Die Anzeige
    Gerlinde Woreski
    Potsdamer Straße 41
    03042 Cottbus
    Kriminalpolizei
    LKA
    Cottbus
    Anzeige gegen „unbekannt“
    Sehr geehrte Herren !
    Meine heutige Anzeige gegen „unbekannt“ erfolgt wegen Körperverletzung und Wo hnungsein bruch mit Nachschlüssel; daher gelten § 223a. Strafgesetzbuch BRD; § 123 StGB ; Artikel 2 Grundgesetz BRD, Art i kel 5 Grundgesetz BRD , Artikel 13 Grundgesetz BRD.
    Begründung:
    Sie könnten doch bitte ergründen, warum Amokläuferinnen in diesem Haus frei herumlaufen, mit Narkosespray und Rasiermesser, Skalpell und aufgeklappten Taschenmesser mich angreifen. Zwei – drei Mal in der Woche werden meine Augen angegriffen, konkret werde ich mit Vollnarkosespray betäubt, dann werden meine Augenbrauen wegrasiert, dazu wird sogar meine Brille weggeschoben und die Augen verletzt. Auch meine Fingernägel, zur z eit nur die rechte Hand, werden gegen meinen Willen mit Narkos e spray im Hausflur

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