Der Luftraum darf nicht mit dem Fahrrad verletzt werden - Gesetzliche Kuriositäten und bürokratische Monster
sein!
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In Cali, Kolumbien, darf eine Frau nur mit ihrem Mann Sex haben. So weit, so gut. Erschwerend kommt allerdings hinzu, dass beim ersten Mal die Mutter der Frau mit im Zimmer sein muss, um den Akt zu bezeugen.
Da drängt sich doch die Frage auf, ob der Sex in Kolumbien nicht überbewertet wird. Wenn man sich nun vorstellt, eine derartige Regelung würde hierzulande gelten, kann man davon ausgehen, dass sich viele Leute in ihrer Freizeit mit anderen Dingen beschäftigen würden und es unendlich viele Jungfrauen gäbe.
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Ein Mann, der gleichzeitig mit einer Mutter und ihrer Tochter im Bett ist, verstößt im bolivianischen Santa Cruz gegen das Gesetz.
Scheinbar war diese Sitte in Bolivien weit verbreitet und zudem noch ein Problem, sonst wäre dieses Gesetz ja wohl nicht nötig geworden.
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Der Sonntag offenbart auch in Holland einen speziellen Regelungsbedarf, hier geht es um den Umgang mit Alkohol. In den Niederlanden ist es verboten, Bier und Wein am Sonntag zu verkaufen, alkoholische Mixgetränke aber kann man durchaus erwerben.
Zur Begriffsklärung hilft ein Blick ins deutsche Weingesetz.
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Es ist illegal, Pferden zur Unterhaltung ein Bein zu stellen.
Wer es schon einmal versucht hat, weiß ziemlich genau, auf wessen Seite da vermutlich die Unterhaltung zu finden ist.
Realsatiren aus zeitgenössischen Gerichtssälen
Warum ich mein Haus nicht verlosen darf, warum ich mein Haus nicht verlosen darf, warum ich mein Haus nicht verlosen darf …
Wenn man sich überlegt, welche Tatbestände in unserem Rechtsstaat mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden – darunter solch unbedeutende Kleinigkeiten wie Vorbereitung eines Angriffskriegs, Mord, Totschlag, Menschenraub, Brandstiftung oder das Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie –, dann bleibt einem nur, den Kopf zu schütteln, ob des Urteils, das das Münchner Landgericht über einen Münchner Bankkaufmann fällte. Dieser wollte eigentlich nur sein Haus verkaufen.
Die Staatsanwältin plädierte für zwei Jahre und zehn Monate Haft. Was war passiert?
Der 53-jährige Mann hatte von seinem verstorbenen Vater ein Haus geerbt, das er aber nicht halten konnte. Also inserierte er das Haus in einem schönen Münchner Vorort im Internet. Als er mit seinem Inserat keinen Erfolg hatte, gebar er die Idee, das Haus zu verlosen. 48 000 Lose wollte er verkaufen, der glückliche Gewinner hätte für 19 Euro ein Haus im Wert von mehr als einer halben Million bekommen – und der Bankkaufmann wäre alle Probleme losgeworden.
Nichts da, urteilten die Behörden, nicht in Deutschland, wo nur der Staat Glücksspiele veranstalten darf, weil ja auch nur er die Suchtgefahr im Griff hat. Also versuchte es der clevere Bankkaufmann auf eine neue Art. Jetzt wollte er ein Internet-Ratespiel veranstalten, kein Glücksspiel also. In der letzten
Runde sollten die 100 letzten Teilnehmer ein öffentliches Ratespiel überstehen, jeder hätte einen Preis bekommen sollen, dem Besten winkte als Preis das Haus.
Der Staat schritt wieder ein, stoppte das Spiel. Wer bisher schon mitgemacht hatte, verlor sein Geld, ein Zurück gab es nicht, der Bankkaufmann hatte das meiste bereits ausgegeben – für den verantwortlichen Richter „die klassische Betrugsvariante“. Hätte sich aber keine Behörde eingemischt, wäre es so weit aber wohl kaum gekommen.
In Österreich und anderen europäischen Staaten ist eine solche Hausverlosung übrigens erlaubt. Mittlerweile haben die europäischen Richter den deutschen Weg kritisiert und den Glücksspielstaatsvertrag der Bundesländer in der 2010 noch bestehenden Form für unzulässig erklärt.
Leiche ohne Benimm
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Leichen ist es gesetzlich vorgeschrieben, innerhalb von 30 Jahren zu verwesen.
Weil seine Frau sich einen bestimmten Grabstein gewünscht hatte, hat ein Witwer aus Lüneburg Ärger mit dem Gericht bekommen. Weil die Platte zu groß sei und das Grab luftdicht abdecke, werde der Verwesungsprozess der Leiche behindert. Sie werde zehn Jahre mehr benötigen, um dem Gesetz zu genügen, so die Richter des Oberverwaltungsgerichts Oldenburg. Dem Witwer blieb nichts anderes übrig, als die Grabplatte zu entfernen.
Anwalts-un-wesen
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In der Welt des digitalen Handels ist das nicht ganz so einfach. Da geht es allzu oft ums
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