Der Tod Kam Mit Der Post: Aus Der Geschichte Der BRD-Kripo
Dienstränge in der Polizei werden abgeschafft und durch zivile Bezeichnungen ersetzt. Die Meldeämter, Gewerbeaufsicht u. ä. administrative Aufgaben werden von der Polizei weg auf die Verwaltungsorgane verlagert.
11. 6. 1945: Die amerikanische Militärregierung erläßt „Richtlinien für die neue Polizei".
25. 9. 1945: Auf Weisung der britischen Militärregierung wird die Kriminalpolizei als selbständiger Dienstzweig aufgelöst und in die allgemeine Polizei eingegliedert.
20. 11. 1945: In Nürnberg beginnt vor dem Internationalen Militärtribunal der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher.
I. 1. 1946: In Hamburg wird mit dem „Zonal Crime Records Bureau" (Kriminalpolizeiamt für die Britische Zone - KPABrZ) die erste 'zonenzentrale Kriminalbehörde (die Vorgängerin des Bundeskriminalamtes) eingerichtet.
Februar 1946: In der amerikanischen Zone wird eine 1900 Mann starke „Bayerische Landesgrenzpolizei" ins Leben gerufen; in Hamburg (britische Zone) entsteht die erste Formation der weiblichen Polizei (Stärke: 45 Polizistinnen).
Mai 1946: In der britischen Zone werden die ersten „Radio-Streifenwagen" der Polizei eingesetzt. Sie können nur empfangen, nicht aber senden.
II. 5. 1946: Mit dem „Landeserkennungsamt Bayern" in München entsteht in der amerikanischen Zone die erste Zentrale der Kriminalpolizei. Sie wird später (1949) umbenannt in „Zentralamt für Kriminalidentifizierung, Polizeistatistik und Polizeinachrichtenwesen".
Oktober 1946: In der britischen Zone (Lübeck) erscheint mit der „Polizei-Rundschau" die erste westdeutsche Nachkriegs-Polizeizeitschrift.
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I. 10. 1946: In der britischen Zone wird das „Zentraljustizamt" gebildet (aufgelöst 1949 und in das Bundesjustizministerium eingegliedert).
Im Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozeß werden verurteilt: zum Tode: Bormann, Frank, Frick, Göring, Jodl, Kaltenbrunner, Keitel, Ribbentrop, Rosenberg, Sauckel, Seyß-Inquart und Streicher: zu lebenslänglicher Freiheitsstrafe: Funk, Heß und Raeder; zeitige Freiheitsstrafen: Dönitz (10 Jahre), Neurath (15 Jahre), Schirach und Speer (je 20 Jahre).
16. 10. 1946: Hinrichtung der Hauptkriegsverbrecher.
Okt./Nov. 1946: In Hamburg, Kiel und anderen Städten werden bei der Kriminalpolizei spezielle Dezernate zur Bekämpfung des schwarzen Marktes und des Schiebertums eingerichtet.
Dezember 1946: Wegen Häufung bewaffneter Raubüberfälle auf Eisenbahnen wird mit der Aufstellung von Eisenbahnpolizeieinheiten begonnen.
In der britischen Zone werden sogenannte Polizeiausschüsse gebildet, die zusammen mit den Polizeichefs als Polizeibehörde fungieren sollen.
2. 12. 1946: Abkommen der amerikanischen und britischen Militärregierung zur Bildung der „Bi-Zone".
/. 1. 1947: In der britischen Zone beginnt die Übernahme der Polizeigewalt durch die Landesregierungen (Landesinnenministerien).
Damit werden auch die Kriminalpolizeiämter den Landesregierungen unterstellt. Die Leiter der Kripoämter werden zu Arbeitsgemeinschaften zusammengeschlossen. Die Militärregierung behält sich die Kontrolle vor.
Anfang 1947: Die Ernährungslage in den Westzonen ist außerordentlich kritisch. In der Bi-Zone beträgt die tägliche Kalorienration 1120.
Zur Bekämpfung des Schieberunwesens wird eine 40köpfige britische Sonderpolizei eingesetzt und mit Sondervollmachten ausgestattet.
Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz in Koblenz (französische Zone) wird als Kripozentrale der französischen Zone geschaffen; im Gegensatz zum KPABrZ und zum Landeserkennungsamt Bayern hat es Exekutiv- und Weisungsbefugnisse.
11. 2. 1947: An der britisch-amerikanischen Zonengrenze werden die Paßkontrollen aufgehoben.
1. 3. 1947: Es ergeht die Anweisung der amerikanischen Militärregierung (der sogenannte Titel 9) über den Aufbau der Polizei, nach der eine staatliche Polizei (einschließlich Grenzpolizei und Bereitschaftspolizei), eine Kommunalpolizei (in Städten und Gemeinden über 5000 Einwohner) und die kriminalpolizeilichen Landesämter (Bayern, Hessen, Württemberg-Baden, Bremen) neu organisiert werden.
Anfang März 1947: Im Land Rheinland-Pfalz wird mit der „Verordnung zum Schutze der Volksernährung" die lebenslängliche Zuchthausstrafe und Vermögenseinziehung als Höchststrafe für Schwarz- und Schleichhandel eingeführt. (Der Entwurf sah ursprünglich sogar die Todesstrafe vor.)
Frühjahr 1947: In der französischen Zone (Rheinland-Pfalz) wird aus Gendarmen und Kriminalbeamten eine spezielle
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