Der Tod Kam Mit Der Post: Aus Der Geschichte Der BRD-Kripo
Wohnanschrift" angegeben hatten. Mit anderen Worten: Die vom BKA gesuchten Personen sahen im August 1978 nicht mehr so aus wie Jahre zuvor, als sie vom Erkennungsdienst der Polizei fotografiert wurden, und sie hatten - wie raffiniert! - in ihren gefälschten Personalpapieren und Bescheinigungen die Adresse angegeben, unter der sie sich tatsächlich vorübergehend aufhielten. Und zwar deshalb, weil sie bei einer zufälligen Kontrolle und eventuellen Nachfrage beim Einwohnermeldeamt nicht sofort der Lüge überführt werden wollten. Mit diesem Trick, der mindestens ebenso alt ist wie der
Personalausweis selbst, konnten die hochspezialisierten, mit allen technischen Finessen moderner Kriminaltechnik vertrauten BKA-Spezialisten natürlich nicht rechnen.
Die mutmaßlichen Anarchisten sind der Polizei entkommen, die auf der schwarzen Liste des BKA stehenden Rechtsanwälte und „Sympathisanten" indessen bekamen postwendend die Auswirkungen des „Antiterrorgesetzes" zu spüren. In einer bundesweiten Blitzaktion wurden schlagartig Anwälte aus den Betten geholt, ihre Wohnungen und Büros von der Polizei aufgebrochen und durchsucht, Akten und Briefe beschlagnahmt. Aber das ist ja auch nicht neu. Es drängt sich nur die Frage auf: Wann und wo haben die eifrigen Staatsschützer der BRD eigentlich schon einmal die Büros und die Post der Anwälte überwacht und durchsucht, die bravourös alte und neue Nazis verteidigen und sich nicht scheuen, wie beispielsweise im Maidaneck-Prozeß, antifaschistische Zeugen zu diffamieren und die gequälten Opfer barbarischer Mörder zu verhöhnen? Wie oft und wo haben die Spezialisten der BRD-Kripo und des Verfassungsschutzes mit auch nur annäherndem Aufwand die wachsende Horde faschistischer Schläger und Terroristen beobachtet und verfolgt?
Nachwort
Das Buch schließt mit Fragen in einem Kriminalfall, an dem vieles so fragwürdig erscheint wie an der Sicherheitsinstitution, die ihn untersucht. Die Ermittlungen zur Schleyer-Entführung sind noch nicht abgeschlossen, weitere „Überraschungen" liegen also durchaus im Bereich des Möglichen. Gegenwärtig wird viel darüber diskutiert, ob BKA-Präsident Herold den Hut nehmen muß oder nicht. Wie auch immer das Resultat aussehen mag, der Charakter des Polizei- und Sicherheitswesens der BRD wird sich dadurch nicht ändern. Es wird sich stets dem Wesen und Charakter des Staates anpassen, dem es dient. Solange es die Institution Polizei gibt, so lange hat sie der jeweils herrschenden Klasse - und nur ihr - gedient. Das ist eine Gesetzmäßigkeit, an der ein einzelner Polizeichef nichts zu ändern vermag.
Die Kriminalpolizei der BRD ist eine der am besten ausgerüsteten in der westlichen Welt. Dennoch sind ihre Erfolge vergleichsweise bescheiden. Im Jahre 1977 konnte sie nicht einmal mehr die Hälfte der in der BRD begangenen Straftaten aufklären. Trotz Milliardenbudget und modernster Technik, trotz Rangertrupps und fortschreitender Zentralisierung wird die Unsicherheit der Bevölkerung und die Ohnmacht der Polizei gegenüber dem Verbrechen von Jahr zu Jahr größer.
Drei Jahrzehnte liegen nunmehr hinter der Kriminalpolizei der BRD. Das Buch sollte die markantesten Etappen am Beispiel charakteristischer Kriminalfälle nachzeichnen. Ich möchte all jenen herzlich danken, die mich bei der Arbeit an diesem Buch unterstützt haben. Zu besonderem Dank bin ich der Deutschen Staatsbibliothek zu Berlin und der Bibliothek der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR in Potsdam-Babelsberg für ihr verständnisvolles Entgegenkommen sowie meiner Frau für ihre geduldige technische Mitarbeit verpflichtet.
G. F.
Bindow im August 1978
VI. Anhang
Chronologie zur Entwicklung der BRD-Polizei
Mai 1945: Die alte, zentralisierte deutsche Polizei wird bis auf (in den einzelnen Zonen und Ländern unterschiedlich starke) Restpolizeien aufgelöst. Die Polizeigewalt und die Aufsicht über die deutschen Restpolizeien wird von den Besatzungsmächten ausgeübt.
Juni bis Dezember 1945: Die Polizei wird auf Weisung und nach den Vorstellungen der jeweiligen Besatzungsmacht neu formiert: in der französischen Zone als zentrale Staatspolizei, in der britischen Zone als streng kommunalisierte Einheitspolizei und in der amerikanischen Zone als Staats- und Kommunalpolizei. Als in allen Zonen gültige Grundsätze sollen nach den Beschlüssen der Allierten gelten: Demilitarisierung, Denazifizierung, Dezentralisierung, Demokratisierung. Die militärischen
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