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Die BIBEL [ebible]

Die BIBEL [ebible]

Titel: Die BIBEL [ebible] Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Martin Luther
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Kuckuck, der Sperber mit seiner Art, 16. das Käuzlein, der Uhu, die Fledermaus, 17. die Rohrdommel, der Storch, der Schwan, 18. der Reiher, der Häher mit seiner Art, der Wiedehopf, die Schwalbe. 19. Und alles was Flügel hat und kriecht, soll euch unrein sein, und sollt es nicht essen. 20. Die reinen Vögel sollt ihr essen.
    21. Ihr sollt kein Aas essen-dem Fremdling in deinem Tor magst du es geben, daß er's esse oder daß er's verkaufe einem Ausländer; denn du bist ein heiliges Volk dem Herrn, deinem Gott. Du sollst das Böcklein nicht kochen in der Milch seiner Mutter.
    22. Du sollst alle Jahre den Zehnten absondern alles Ertrages deiner Saat, der aus deinem Acker kommt,
    23. und sollst davon essen vor dem Herrn, deinem Gott, an dem Ort, den er erwählt, daß sein Name daselbst wohne, nämlich vom Zehnten deines Getreides, deines Mostes, deines Öls und von der Erstgeburt deiner Rinder und deiner Schafe, auf daß du lernst fürchten den Herrn, deinen Gott, dein Leben lang.
    24. Wenn aber des Weges dir zu viel ist, daß du solches hintragen kannst, darum daß der Ort dir zu ferne ist, den der Herr, dein Gott, erwählt hat, daß er seinen Namen daselbst wohnen lasse (denn der Herr, dein Gott, hat dich gesegnet):
    25. so gib's hin um Geld und fasse das Geld in deine Hand und gehe an den Ort, den der Herr, dein Gott, erwählt hat,
    26. und gib das Geld um alles, was deiner Seele gelüstet, es sei um Rinder, Schafe, Wein, starken Trank oder um alles, das deine Seele wünscht, und iß daselbst vor dem Herrn, deinem Gott, und sei fröhlich, du und dein Haus
    27. und der Levit, der in deinem Tor ist (den sollst du nicht verlassen, denn er hat kein Teil noch Erbe mit dir).
    28. Alle drei Jahre sollst du aussondern den Zehnten deines Ertrages desselben Jahrs und sollst's lassen in deinem Tor.
    29. So soll kommen der Levit (der kein Teil noch Erbe mit dir hat) und der Fremdling und der Waise und die Witwe, die in deinem Tor sind, und essen und sich sättigen, auf daß dich der Herr, dein Gott, segne in allen Werken deiner Hand, die du tust.
    Kapitel 15
     
    1. Alle sieben Jahre sollst du ein Erlaßjahr halten.
    2. Also soll's aber zugehen mit dem Erlaßjahr: wenn einer seinem Nächsten etwas borgte, der soll's ihm erlassen und soll's nicht einmahnen von seinem Nächsten oder von seinem Bruder; denn es heißt das Erlaßjahr des Herrn.
    3. Von einem Fremden magst du es einmahnen; aber dem, der dein Bruder ist, sollst du es erlassen.
    4. Es sollte allerdinge kein Armer unter euch sein; denn der Herr wird dich segnen in dem Lande, das dir der Herr, dein Gott, geben wird zum Erbe einzunehmen,
    5. allein, daß du der Stimme des Herrn, deines Gottes, gehorchest und haltest alle diese Gebote, die ich dir heute gebiete, daß du darnach tust.
    6. Denn der Herr, dein Gott, wird dich segnen, wie er dir verheißen hat; so wirst du vielen Völkern leihen, und du wirst von niemanden borgen; du wirst über viele Völker herrschen, und über dich wird niemand herrschen.
    7. Wenn deiner Brüder irgend einer arm ist in irgend einer Stadt in deinem Lande, das der Herr, dein Gott, dir geben wird, so sollst du dein Herz nicht verhärten noch deine Hand zuhalten gegen deinen armen Bruder,
    8. sondern sollst sie ihm auftun und ihm leihen, nach dem er Mangel hat.
    9. Hüte dich, daß nicht in deinem Herzen eine böse Tücke sei, daß du sprichst: Es naht herzu das siebente Jahr, das Erlaßjahr, und siehst einen armen Bruder unfreundlich an und gebest ihm nicht; so wird er über dich zu dem Herrn rufen, und es wird dir eine Sünde sein.
    10. Sondern du sollst ihm geben und dein Herz nicht verdrießen lassen, daß du ihm gibst; denn um solches willen wird dich der Herr, dein Gott, segnen in allen deinen Werken und in allem, was du vornimmst.
    11. Es werden allezeit Arme sein im Lande; darum gebiete ich dir und sage, daß du deine Hand auftust deinem Bruder, der bedrängt und arm ist in deinem Lande.
    12. Wenn sich dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, dir verkauft, so soll er dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr sollst du ihn frei losgeben.
    13. Und wenn du ihn frei losgibst, sollst du ihn nicht leer von dir gehen lassen,
    14. sondern sollst ihm auflegen von deinen Schafen, von deiner Tenne von deiner Kelter, daß du gebest von dem, das dir der Herr, dein Gott, gesegnet hat.
    15. Und gedenke, daß du auch Knecht warst in Ägyptenland und der Herr, dein Gott, dich erlöst hat; darum gebiete ich dir solches heute.
    16. Wird er aber zu

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