Die Brueder Karamasow
Ippolit Kirillowitsch einer eingehenden Schilderung aller Bemühungen Mitjas, sich Geld zu beschaffen, um das Verbrechen zu vermeiden. Er beschrieb seine Gänge zu Samsonow, seine Reise zu Ljagawy, alles an Hand der Akten. »Erschöpft, verspottet, hungrig, seiner Uhr verlustig, die er verkauft hatte, um reisen zu können, obwohl er angeblich doch fünfzehnhundert Rubel bei sich trug, von Eifersucht gequält, weil er die Geliebte in der Stadt zurückgelassen hatte und fürchtete, sie könnte in seiner Abwesenheit zu Fjodor Pawlowitsch gehen – so kehrt er schließlich in die Stadt zurück. Gott sei Dank, sie ist nicht bei Fjodor Pawlowitsch gewesen! Er selbst begleitet sie zu ihrem Gönner Samsonow; merkwürdig: auf Samsonow sind wir nicht eifersüchtig, und das ist eine sehr charakteristische Besonderheit im vorliegenden Fall! Dann eilt er auf seinen Beobachterposten in der Hintergasse, und dort erfährt er, daß Smerdjakow einen epileptischen Anfall hat und der andere Diener krank ist. Also ist die Luft rein, die Signale sind ihm bekannt – welche Versuchung! Trotzdem kämpft er noch dagegen an; er geht zu der von uns allen hochverehrten Frau Chochlakowa. Diese Dame, die schon lange mit ihm Mitleid fühlte, gibt ihm den vernünftigsten Rat, den man sich denken kann: dieser ganzen Zecherei, dieser sinnlosen Liebschaft, diesem Herumtreiben in den Wirtshäusern, dieser nutzlosen Verschwendung seiner jungen Kräfte ein Ende zu machen und sich in die sibirischen Goldbergwerke zu begeben. ›Dort‹, sagt sie, ›finden Sie ein geeignetes Arbeitsfeld für ihre Kräfte und für Ihren romantischen, nach Abenteuern dürstenden Charakter.‹«
Ippolit Kirillowitsch beschrieb dann den Ausgang des Gesprächs und jenen Augenblick, als der Angeklagte auf einmal erfuhr, daß Gruschenka nur ganz kurze Zeit bei Samsonow gewesen war. – Er beschrieb ferner den Zorn, der den unglücklichen, nervlich überreizten, eifersüchtigen Menschen sofort bei dem Gedanken gepackt hatte, daß sie ihn betrogen hatte und jetzt bei seinem Nebenbuhler Fjodor Pawlowitsch war; er schloß damit, daß er die Aufmerksamkeit auf die verhängnisvolle Macht des Zufalls lenkte: »Hätte ihm die Magd gesagt, daß sich seine Geliebte mit ihrem ›Früheren‹ in Mokroje befand, so wäre nichts geschehen. Aber sie war vor Angst ganz benommen und schwor hoch und heilig, sie wisse nichts. Und wenn der Angeklagte sie damals nicht gleich totschlug, so nur deshalb nicht, weil er Hals über Kopf der nachstürzte, die ihn betrogen hatte. Aber beachten Sie bitte: Obwohl er so außer sich war, griff er sich doch den Messingstößel und nahm ihn mit. Warum gerade den Stößel, warum nicht irgendeinen anderen Gegenstand, der als Waffe dienen konnte? Wenn wir uns dieses Bild schon einen Monat lang ausgemalt und uns darin eingelebt haben und uns dann auf einmal irgendein waffenähnliches Ding vor Augen kommt, so ergreifen wir es, um es als Waffe zu benutzen. Daß aber irgendein derartiger Gegenstand als Waffe dienen kann, das haben wir uns schon einen ganzen Monat überlegt. Eben deshalb haben wir ihn denn auch sofort und ohne zu zweifeln als brauchbare Waffe erachtet! Und daher kann man das Ergreifen dieses Stößels nicht als unbewußte Handlung bezeichnen. Und nun ist er in dem väterlichen Garten: Die Luft ist rein, Zeugen gibt es nicht, es gibt nur tiefe Nacht und Finsternis und Eifersucht! Der Verdacht, daß sie dort ist, bei seinem Nebenbuhler, in seinen Armen, und vielleicht in diesem Augenblick über ihn lacht – dieser Verdacht verschlägt ihm den Atem. Und es ist kein bloßer Verdacht mehr – wie kann man da noch von Verdacht reden? Der Betrug ist offensichtlich: Sie ist da in diesem Zimmer, aus dem das Licht kommt, sie ist bei ihm dort hinter dem Wandschirm – und da schleicht der Unglückliche zum Fenster, blickt respektvoll hinein, fügt sich wohlgesittet, geht vernünftig davon und entfernt sich so schnell wie möglich von der Sünde, damit ja nichts Unrechtes und Gefährliches geschehe? Das will man uns einreden, uns, die wir den Charakter des Angeklagten kennen, die wir verstehen, in welchem Gemütszustand er sich befinden mußte, einem Gemütszustand, der uns aus den Tatsachen bekannt ist? Und vor allem: so soll er sich benommen haben, obgleich er die Signale kannte, mit deren Hilfe er sofort in das Haus eindringen konnte!« Bei der Erwähnung der Signale unterbrach Ippolit Kirillowitsch die Anklagerede für einige Zeit und hielt für nötig, sich
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