Die Brueder Karamasow
wahre Dmitri Karamasow benommen hätte, wenn er sich tatsächlich irgendwann einmal dazu entschlossen hätte, sein Geld in ein Säckchen zu nähen. Gleich bei der ersten Versuchung, zum Beispiel, um der neuen Geliebten, mit der er schon die erste Hälfte dieses Geldes verpraßt hatte, wieder irgendein Amüsement zu bereiten, hätte er sein Säckchen aufgetrennt und von dem Inhalt, nun sagen wir einmal, das erstemal nur hundert Rubel genommen; denn was hatte es für einen Zweck, genau die Hälfte zurückzugeben, das heißt fünfzehnhundert Rubel; es genügten ja auch vierzehnhundert, das Resultat war ja immer das gleiche. ›Ich bin ein Schuft‹, konnte er sich sagen, ›aber kein Dieb, denn ich habe doch wenigstens vierzehnhundert Rubel zurückgebracht, ein Dieb dagegen würde alles behalten und nichts zurückbringen!‹ Darauf hätte er nach einiger Zeit das Säckchen von neuem aufgetrennt und ein zweites Hundert herausgenommen, dann ein drittes, dann ein viertes, und ehe noch der Monat zu Ende gewesen wäre, hätte er schließlich das vorletzte Hundert herausgenommen, in der Erwägung: ›Wenn ich auch nur einhundert Rubel zurückbringe, kommt es ja doch auf dasselbe hinaus: Ich bin ein Schuft, aber kein Dieb. Zweitausendneunhundert Rubel habe ich verjubelt, trotzdem jedoch einhundert zurückgegeben – ein Dieb hätte auch die nicht zurückgegeben!‹ Und endlich, nachdem auch dieses vorletzte Hundert durchgebracht war, hätte er das letzte Hundert angesehen und sich gesagt: ›Ach was, es ist nicht der Mühe wert, das eine Hundert zurückzugeben! Ich will auch das noch verjubeln!‹ Sehen Sie, so hätte der wahre Dmitri Karamasow, der, den wir kennen, gehandelt! Die Erzählung von dem Säckchen steht in einem solchen Widerspruch zur Wirklichkeit, wie man ihn sich gar nicht größer vorstellen kann. Alles kann man annehmen, aber das nicht. Doch wir werden darauf noch zurückkommen.«
Hierauf führte Ippolit Kirillowitsch geordnet und exakt alles an, was bei der Voruntersuchung über die Vermögensstreitigkeiten und das Familienverhältnis zwischen Vater und Sohn bekannt geworden war, und gelangte wieder zu dem Schluß, daß nach den zur Kenntnis gelangten Tatsachen nicht die geringste Möglichkeit bestehe, in der Frage über die Erbteilung festzustellen, wer von beiden mehr oder weniger erhalten habe, als ihm zukam. Und ausgehend von den dreitausend Rubeln, die bei Mitja zu einer fixen Idee geworden seien, kam er auf das Urteil der Sachverständigen zu sprechen.
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7.
Historischer Überblick
»Die medizinischen Sachverständigen haben sich bemüht, uns zu beweisen, daß der Angeklagte nicht voll bei Verstand ist und an einer Manie leidet. Ich behaupte, daß er durchaus voll bei Verstand ist und daß dies gerade das allerschlimmste ist: Wäre er nicht voll bei Verstand, hätte er sich vielleicht weit klüger gezeigt! Was nun die angebliche Manie betrifft, so würde ich damit einverstanden sein, aber nur in dem einen Punkt, auf den auch die Ärzte hingewiesen haben: Ich meine die Ansicht des Angeklagten über die dreitausend Rubel, die ihm sein Vater noch schuldig sei. Trotzdem läßt sich vielleicht ein unvergleichlich viel näherliegender Anhaltspunkt als seine Neigung zur Geistesgestörtheit finden, um die ständige Raserei des Angeklagten wegen dieses Geldes zu erklären. Ich schließe mich völlig der Meinung des jungen Arztes an, daß der Angeklagte über volle und normale geistige Fähigkeiten verfügt und verfügt hat und nur reizbar und erbittert ist. Und eben das ist der Kernpunkt: Nicht die dreitausend Rubel, nicht diese Summe bildete den eigentlichen Grund der ständigen rasenden Erbitterung des Angeklagten, sondern es gab einen besonderen Grund: die Eifersucht.«
Hier zeichnete Ippolit Kirillowitsch in aller Ausführlichkeit das Bild der verhängnisvollen Leidenschaft des Angeklagten für Gruschenka. Er begann mit dem Augenblick, als der Angeklagte sich zu der »jungen Person« begab, um »sie zu verprügeln«. »Ich drücke mich mit seinen eigenen Worten aus«, fügte Ippolit Kirillowitsch zur Erklärung hinzu und fuhr dann fort: »Aber statt sie zu verprügeln, blieb er zu ihren Füßen, liegen – das war der Beginn dieser Liebe. Gleichzeitig warf auch der alte Mann, der Vater des Angeklagten, seine Augen auf diese Person! Ein sonderbares, verhängnisvolles Zusammentreffen, denn die Herzen beider entbrannten plötzlich gleichzeitig, obwohl der eine wie der andere die Person schon
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