Die Deutschen
Südwestdeutschland zu stellen. Anschließend gehen sie nach Baden, um die Führer der dortigen revolutionären Bewegung davon zu überzeugen, daß sie ihre Armee nach. Frankfurt senden müßten, um der Erhebung einen gesamtdeutschen Charakter zu verleihen. Sie haben jedoch keinen Erfolg.
21. Mai: Der österreichische Kaiser und der Zar von Rußland schließen ein Bündnis zur gemeinsamen Niederwerfung der ungarischen Revolution.
27. Mai: In Reutlingen fordert eine Volksversammlung den Anschluß Württembergs an die Erhebungen in Baden und in der Pfalz. Die württembergische Ständeversammlung lehnt die Forderung ab.
30. Mai: Die Frankfurter Nationalversammlung beschließt ihre Verlegung nach Stuttgart, um der militärischen Bedrohung durch preußische Truppen zu entgehen.
Die preußische Regierung oktroyiert der 1. preußischen Kammer das Dreiklassenwahlrecht. Die Wähler werden nach ihrem Steueraufkommen in drei Klassen eingeteilt, wovon jede die gleiche Anzahl von Abgeordneten wählt. Dadurch werden die Rechte der breiten Volksmassen und ihr politischer Einfluß entscheidend geschwächt.
6. Juni: Ein Rumpfparlament aus 104 Abgeordneten der Linken konstituiert sich in Stuttgart.
12. Juni: Preußische Truppen marschieren unter dem Oberbefehl des Kronprinzen Wilhelm in die Rheinpfalz ein.
16.–18. Juni: Die pfälzischen Revolutionstruppen ziehen sich vor der militärischen Übermacht des preußischen Interventionsheeres nach Baden zurück.
18. Juni: Das Rumpfparlament in Stuttgart wird durch württembergische Truppen aufgelöst.
20.–29. Juni: Die revolutionären Truppen in Baden wehren durch erfolgreiche Gegenangriffe die von der preußischen Armee geplante Einkreisung ab und beziehen eine neue Stellung an der Murg. Hier werden sie von 40000 Mann der preußischen Truppen angegriffen, während ihnen württembergische Truppen in den Rücken fallen. Der größte Teil weicht auf die Schweizer Grenze zurück. 500–600 Mann werden in Rastatt von preußischen Truppen eingeschlossen.
23. Juli: Die Reste der Revolutionstruppen müssen kapitulieren. Preußische Standgerichte verurteilen 28 Revolutionäre zum Tode. Hunderte von Aufständischen werden zu langen Kerkerstrafen verurteilt. Der über Baden verhängte Belagerungszustand bleibt bis September 1852 in Kraft.
13. August: Die ungarischen Revolutionäre müssen vor der militärischen Übermacht der vereinigten österreichisch-russischen Truppen kapitulieren.
24. August: Der revolutionäre Demokrat von Trützschler wird wegen Teilnahme an der badischen Reichsverfassungskampagne standrechtlich erschossen. Weitere Erschießungendurch preußisches Militär folgen.
Ende August: Karl Marx, aus Paris ausgewiesen, erneuert in London mit anderen Bundesmitgliedern die Zentralbehörde des Bundes der Kommunisten.
Die deutsche Reichsverfassungskampagne. 1849
28. März 1849. In der Paulskirche in Frankfurt verkündet Präsident Simson mit bewegter Stimme, daß König Friedrich Wilhelm iv . von Preußen mit 290 Stimmen bei 248 Enthaltungen zum deutschen Kaiser gewählt worden ist. In Frankfurt läuten die Glocken, und die Geschütze schießen Salut. Der Präsident schließt die Zeremonie mit dem Wunsch: »Möge der Genius Deutschlands walten über diese Stunde!«
Am gleichen Tage unterzeichnen der Präsident, sein Stellvertreter und die Schriftführer der Nationalversammlung die Urkunde der Reichsverfassung einer konstitutionellen Monarchie, Ausdruck des vom liberalen Bürgertum angestrebten Bündnisses mit der Monarchie.
Die Hauptzüge der Verfassung: die Person des Kaisers ist unverletzlich, er kann nicht zur Verantwortung gezogen werden, er ernennt die Minister und die kommandierenden Generale, er besitzt allein das Recht, Krieg zu erklären und Frieden zu schließen. Im vierten Abschnitt über »Die Grundrechte des deutschen Volkes« werden die Forderungen der Revolutionsjahre 1848 anerkannt und garantiert: »… Aufgehoben sind die Unterschiede der Stände, alle Standesvorrechte und Privilegien; der Adel als Stand ist aufgehoben, alle Deutschen sind vor dem Gesetze gleich, alle Titel, sofern sie nicht mit einem Amte verbunden sind, sind aufgehoben und dürfen nie wieder eingeführt werden, die öffentlichen Ämter sind für alle Befähigten gleich zugänglich, die Wehrpflicht ist für alle gleich, und eine Stellvertretung darf nicht stattfinden.« § 138 verkündet, daß die »Freiheit der Person unverletzlich« ist. § 140 erklärt die Wohnung für
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