Die Ernaehrungsfalle
frisch gebacken erscheint (→ Designerstoffe ). Viele Zusatzstoffe müssen auf dem → Etikett ausgewiesen werden, entweder mit ihren Namen (»Glutamat«), der sogenannten E-Nummer (»E 621«) oder dem Klassennamen (»Geschmacksverstärker«). Weil die Skepsis der Verbraucher wächst, bis hin zur bei Food-Multis gefürchteten »E-Phobie«, gibt es ein wachsendes Bestreben, das Etikett zu säubern. Diese → Clean -Label-Bewegung säubert allerdings nicht das Produkt von Chemikalien, sondern nur das Etikett: Deklarationspflichtige Zusätze werden einfach durch solche ersetzt, die auf dem Etikett nicht erscheinen müssen.
In der Welt des freien Handels sind weltweite Standards für die Zusatzstoffe nötig. Sie werden von den zuständigen Gremien des → Codex Alimentarius erlassen, einer Organisation der Vereinten Nationen, bei der die interessierten Lobbyvereinigungen der Food-Industrie die Regeln im Zusammenwirken mit den nationalen Regierungen selbst gestalten
dürfen. Konsumentenvereinigungen spielen praktisch keine Rolle. Die Industrie ist der Auffassung, ihre Produkte seien unbedenklich - und verweist auf die behördliche Zulassung. Die Behörden allerdings weigern sich zunehmend, als Garant für die Unbedenklichkeit der Chemienahrung herangezogen zu werden, und weisen die Verantwortung den Verbrauchern selbst zu.
Viele Stoffe, die der Nahrung zugesetzt werden, wurden seit Jahrzehnten einfach eingesetzt, ohne Gesundheitsprüfung und ohne Zulassung. Auch die → Farbstoffe und Aromen wurden nach ihrer Erfindung direkt eingesetzt und erst später einer Überprüfung unterzogen. Zusatzstoffe müssen zwar gesundheitlich unbedenklich sein, wenn sie auf den Markt gebracht werden, das Ausmaß des Gesundheitsrisikos hängt aber zumeist von den → Verzehrsmengen ab, und diesbezüglich tappen die Behörden im Dunkeln - und die Hersteller betrachten die Menge der verwendeten Zusatzstoffe als Betriebsgeheimnis. Eine EU-Zusatzstoff-Richtlinie aus dem Jahre 1995 sah vor, dass die Regierungen »innerhalb von drei Jahren«, also bis 1998, »Systeme zur Überwachung des Verbrauchs und der Verwendung von Lebensmittel-Zusatzstoffen« festlegen sollten. Doch die deutsche Bundesregierung hat jahrelang nichts unternommen, um die Verzehrsmengen für Lebensmittel-Zusatzstoffe zu erheben. Dabei steigt das Gesundheitsrisiko nicht nur mit der verwendeten Menge der einzelnen Zusätze. Auch die Vielzahl der verschiedenen Additive erhöht die gesundheitliche Problematik. Diese Wechselwirkungen werden immer wichtiger. Denn: Wer Industrieprodukte verzehrt, verzehrt ja nicht ein einzelnes Körnchen etwa von Glutamat, sondern einen ganzen Cocktail von Chemikalien. Eine Studie der Universität Liverpool, die im März 2006 veröffentlicht wurde, untersuchte, was passiert, wenn mehrere Zusatzstoffe zusammen verabreicht werden. Zum Einsatz kamen ein gelber Farbstoff mit dem Kürzel E 104 (→ Chinolingelb ), der blaue Farbstoff mit der Kennziffer E 133 (→ Brillantblau ), der Geschmacksverstärker Glutamat E 621 sowie der Süßstoff → Aspartam , E 951. Es ging dabei um das Wachstum der Zellen - weil die Forscher die Wirkung der Zusatzstoffe in der frühen Kindheit untersuchen wollten, wenn das Gehirn sich noch
formt und mögliche Schädigungen besonders weitreichende Folgen haben. Ergebnis: Das Wachstum der Zellen wurde nachhaltig beeinträchtigt, durch den Zusatzstoff-Mix noch mehr als bei der Addition der Effekte der einzelnen Stoffe. Eine Mischung aus dem blauen Farbstoff E 133 und Glutamat (E 621) etwa bremste das Zellwachstum nicht um 15,8 Prozent, wie zu erwarten gewesen wäre, sondern um 46,1 Prozent.
Auch Krankheiten bei Hunden und Katzen werden vielfach auf die Nahrungszusätze zurückgeführt. Denn auch das → Heimtierfutter enthält Zusatzstoffe. Diese dürfen aber laut Gesetz zumeist nicht auf dem Etikett angegeben werden.
Liste der E-Nummern
100
Curcumin
101
Riboflavin
102
Tartrazin
104
Chinolingelb
110
Gelborange-S
120
Karmin, Cochenille
122
Azorubin
123
Amaranth
124
Cochenillerot A
127
Erythrosin
128
Rot 2G
129
Allurarot AC
131
Patentblau V
132
Indigotin
133
Brillantblau FCF
140
Chlorophyll
141
Kupferchlorophyll
142
Brillantsäuregrün BS
150 a
Zuckerkulör
150 b
Zuckerkulör
150 c
Zuckerkulör
150 d
Zuckerkulör
151
Brillantschwarz BN
153
Pflanzenkohle
154
Braun FK
155
Braun HT
160 a
Carotin (Alpha-, Beta-, Gamma-Carotin)
160 b
Bixin, Norbixin
160 c
Paprikaextrakt
160 d
Lycopin
160 e
Beta-Apo-8'-Carotinal
160
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