Die Frau und der Sozialismus: Erweiterte Ausgabe (German Edition)
er bisher in den seltensten Fällen zwischen Mann und Frau bestand. Dies wird ihrem Leben einen neuen Reiz geben. Der unglückliche Bildungs- und Auffassungsunterschied unter den Geschlechtern, der so vielfach zu Meinungsdifferenzen und Streitigkeiten führt, den Mann mit seinen verschiedenseitigen Pflichten in Zwiespalt setzt und das Gemeinwohl schädigt, wird mehr und mehr ausgeglichen. Statt eines Hemmschuhs wird der Mann in der gleichgesinnten Frau eine Unterstützerin erhalten; sie wird, wenn sie selbst durch Pflichten abgehalten ist, sich zu beteiligen, den Mann anspornen, seine Schuldigkeit zu tun. Sie wird es auch in der Ordnung finden, daß ein Bruchteil des Einkommens für eine Zeitung und für Agitationszwecke ausgegeben wird, weil auch ihr die Zeitung zur Belehrung und Unterhaltung dient und weil sie die Notwendigkeit der Opfer für die Agitation begreift, damit erobert wird, was ihr, dem Manne und ihren Kindern fehlt – ein menschenwürdiges Dasein.
So wird das beiderseitige Eintreten für das Gemeinwohl, das mit dem eigenen aufs engste verknüpft ist, im höchsten Grade veredelnd wirken. Es wird das Gegenteil von dem geschehen, was Kurzsichtige oder die Feinde eines auf voller Gleichberechtigung aller beruhenden Gemeinwesen behaupten. Dieses Verhältnis zwischen den beiden Geschlechtern wird in demselben Maße sich verschönern, wie die gesellschaftlichen Einrichtungen Mann und Frau von materieller Sorge und übermäßiger Arbeitslast befreien. Übung und Erziehung werden hier wie in anderen Fällen weiter helfen. Gehe ich nicht ins Wasser, so lerne ich nie schwimmen; studiere ich keine fremde Sprache und übe ich sie nicht, so werde ich sie nie sprechen lernen. Das findet jeder natürlich, aber viele begreifen nicht, daß dasselbe auch für die Angelegenheiten des Staates und der Gesellschaft gilt. Sind unsere Frauen unfähiger als die weit tiefer stehenden Neger, denen man in Nordamerika die politische Gleichberechtigung zuerkannte? Oder soll eine geistig hochstehende Frau weniger Recht haben als der roheste, ungebildetste Mann; zum Beispiel als ein unwissender, hinterpommerscher Tagelöhner oder ein ultramontaner polnischer Kanalarbeiter, und nur deshalb, weil der Zufall diese als Männer zur Welt kommen ließ? Der Sohn hat mehr Recht als die Mutter, von der er vielleicht seine besten Eigenschaften erbte, die ihn zu dem erst machte, was er ist. In der Tat sonderbar!
Überdies riskieren wir nicht mehr, in das Dunkle, Unbekannte zu springen. Nordamerika, Neuseeland, Australien und Finnland haben bereits die Bahn gebrochen. Über die Wirkung desselben schrieb schon am 12. November 1872 Richter Kingmann aus Lasamie City an die Frauenzeitung (Women's Journal) in Chicago folgendes:
"Es sind heute drei Jahre, daß in unserem Territorium die Frauen das Stimmrecht erhielten, sowie das Recht, an den Ämtern teilzunehmen wie die anderen Wähler. In dieser Zeit haben sie gewählt und sind erwählt worden zu verschiedenen Ämtern; sie sind als Geschworene und Friedensrichter in Funktion gewesen. Sie haben sich allgemein beteiligt bei allen unseren Wahlen, und obschon ich glaube, daß einige unter uns im Prinzip das Eintreten der Frauen nicht gutheißen, so wird, glaube ich, niemand verweigern können anzuerkennen, daß dieses Eintreten auf unsere Wahlen einen erzieherischen Einfluß geübt hat. Es veranlaßte, daß sie ruhig und ordentlich verliefen, und daß zu gleicher Zeit unsere Gerichtshöfe in die Lage kamen, verschiedene Arten von Verbrechern zu erreichen und zu bestrafen, die bis dahin ungestraft blieben.
Als zum Beispiel das Territorium organisiert ward, gab es fast niemand, der nicht einen Revolver bei sich trug und bei dem geringsten Streit Gebrauch davon machte. Ich erinnere mich nicht eines einzigen Falles, daß eine aus Männern gebildete Jury einen derjenigen, die mit dem Revolver geschossen hatten, für überführt erachtete; aber mit zwei oder drei Frauen unter den Geschworenen haben dieselben stets den Belehrungen (instructions) des Gerichtshofes Folge geleistet...."
Und wie man nach fünfundzwanzigjähriger Einführung des Frauenstimmrechts in Wyoming über dasselbe dachte, spricht die Adresse aus, die am 12. November 1894 die Volksvertretung des Staates an alle Parlamente der Welt erließ. Darin hieß es:
"Der Besitz und die Ausübung des Stimmrechts durch Frauen in Wyoming hat keinerlei schlechte, sondern nach vielen Richtungen hin sehr gute Folgen gehabt ;
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