Die Frau und der Sozialismus: Erweiterte Ausgabe (German Edition)
aller Anträge auf Ehescheidung stellten . Und ein ähnliches Bild zeigt uns Italien. Es wurden dort in den Jahren 1887 und 1904 1.221 und 2.103 Ehescheidungsklagen erledigt. Von diesen hatten die Frau 593 und 1.142, der Mann 214 und 454, beide Ehegatten 414 und 507 veranlaßt.
Die Statistik belehrt uns aber nicht allein, daß die Frauen die meisten Anträge auf Ehescheidung stellen, sie belehrt uns auch, daß die Zahl der Ehescheidungen in rascher Zunahme begriffen ist. In Frankreich ist seit 1884 die Ehescheidung gesetzlich neu geregelt, und seitdem haben die Ehescheidungen von Jahr zu Jahr erheblich zugenommen. Es fielen Ehescheidungen in die Jahre 1884 1.657, 1885 4.123, 1890 6.557, 1895 7.700, 1900 7.820, 1905 10.019, 1906 10.573, 1907 10.938.
Auch in der Schweiz sind die Ehescheidungen im Steigen. Im Jahresdurchschnitt von 1886 bis 1890 wurden durchschnittlich 882 Ehen geschieden, im Jahresdurchschnitt von 1891 bis 1895 898, 1897 1.011, 1898 1.018, 1899 1.091, 1905 1.206, 1906 1.343.
In Österreich kam es im Jahre 1899 zu 856 Ehescheidungen und 133 Ehetrennungen, 1900 1.310 und 163, 1905 1.885 und 262. Es hat sich also im Laufe eines Jahrzehntes die Zahl der Ehescheidungen und Ehetrennungen mehr als verdoppelt. In Wien fanden 1870 bis 1871 148 Ehescheidungen statt, sie stiegen Jahr für Jahr und beliefen sich 1878 bis 1879 auf 319 Fälle. Aber in Wien, als einer überwiegend katholischen Stadt, sind Ehescheidungen sehr schwer durchzusetzen; nichtsdestoweniger konnte schon Mitte der Achtziger Jahre ein Wiener Richter die Äußerung machen: "Die Klagen wegen gebrochener Ehe sind so häufig wie die wegen zerbrochener Fensterscheiben."
In den Vereinigten Staaten betrug die Zahl der Ehescheidungen im Jahre 1867 9.937, 1886 25.535, 1895 40.387, 1902 61.480, 1906 72.062. Wäre die Zahl der Ehescheidungen im Verhältnis zu der Bevölkerung im Jahre 1905 dieselbe geblieben als im Jahre 1870, so wäre die absolute Zahl der Ehescheidungen im Jahre 1905 nur 24.000 und nicht 67.791 stark gewesen, wie sie in der Wirklichkeit war. Im ganzen betrug dort die Zahl der Ehescheidungen in dem Zeitraum von 1867 bis 1886 328.716, von 1887 bis 1906 945.625. Überhaupt finden in den Vereinigten Staaten absolut und relativ die meisten Ehescheidungen statt. Auf je 100.000 bestehende Ehen kamen Ehescheidungen: 1870 81, 1880 107, 1890 148, 1900 200. Die Gründe, warum diese dort häufiger sind als in jedem anderen Lande, dürften darin zu suchen sein, daß erstens die Ehescheidung, insbesondere in einzelnen Staaten, leichter ist als in den meisten anderen Ländern, und zweitens, daß die Frauen eine weit unabhängigere Stellung einnehmen als in jedem anderen Lande, und sich daher von ihren Eheherren weniger tyrannisieren lassen .
In Deutschland war die Zahl der rechtskräftigen Urteile für Ehescheidungen von 1891 bis 1900 folgende:
1891 6.678
1892 6.513
1893 6.694
1894 7.502
1895 8.326
1896 8.601
1897 9.005
1898 9.143
1899 9.563
1900 7.928
Wir sehen, daß von 1899 auf 1900 die Zahl der Ehescheidungen um 1.635 sank, und zwar weil mit dem 1. Januar 1900 das Bürgerliche Gesetzbuch mit seinen erschwerenden Bestimmungen in Kraft trat. Aber das Leben war stärker als das Gesetz. Die Ehescheidungen haben, nachdem ihre Zahl in den Jahren 1900 bis 1902 zurückging, seither wieder von Jahr zu Jahr noch schneller zugenommen. Die Zunahme geschieht auf Grund der häufigeren Anwendung des § 1568 BGB (Zerrüttung des ehelichen Verhältnisses). Wie groß die Scheidungshäufigkeit nach 1900 geworden ist, zeigen folgende Zahlen: 1901 7.964, 1902 9.069, 1903 9.933, 1904 10.868, 1905 11.147, 1906 12.180, 1907 12.489. In Sachsen bewegt sich die Ehescheidungsziffer trotz aller Schwankungen auch in aufsteigender Linie. So entfielen:
Im Jahrfünft Ehescheidungen Auf 100.000 Ehen
1836 – 1840 356 121
1846 – 1850 395 121
1871 – 1875 581 122
1891 – 1895 921 138
1896 – 1900 1.130 151
1901 – 1905 1.385 168
Von 100.000 bestehenden Ehen wurden in Preußen im Durchschnitt jährlich geschieden von
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