Die Hüterin des Evangeliums
herausgegebenen Buch veröffentlicht, Anfang des 17. Jahrhunderts tauchte sogar der Brief eines Dieners auf, der schrieb, Luther »über seinem Bett hängend und elend erwürgt« aufgefunden zu haben. Da der Reformator jedoch nicht alleine war, als er starb, ist das Gegenteil durch die vielen Zeugenaussagen belegt.
Ich habe mich bemüht, für meine Protagonisten Namen zuverwenden, die in Augsburg üblich waren. Es gab und gibt dort berühmte Familien mit Namen Rehm, Welser und Imhof, deren Mitglieder jedoch zu keiner Zeit identisch waren mit Sebastian Rehm, Hans Walser oder Georg Imhoff.
Für die Figur von Meitingers schöner Witib hatte ich ein ganz genaues Bild im Kopf: das meiner leider zu früh verstorbenen Mutter, die ebenfalls Christiane hieß. Deshalb nahm meine Protagonistin wie von selbst Gestalt an, obwohl meine Mutter niemals in einen Mordfall verwickelt war. Die Schönheit, der Eigensinn und die Neugier Christiane Meitingers sind aber durchaus keine Erfindung. Man könnte also sagen, dass mir die Hauptperson dieser Geschichte ganz besonders am Herzen liegt.
Die Recherche zu diesem Roman erforderte natürlich einige Mühe. Da ich den Umgang mit altem Papier liebe, bereitete mir die Vorarbeit große Freude. Alte Dokumente und antiquarische Bücher alleine beantworteten jedoch nicht jede Frage der Autorin – und deshalb möchte ich mich ganz besonders bei den Menschen bedanken, die meinen Arbeitsweg mit Ratschlägen und Hilfestellungen begleiteten. Die persönlichen Gespräche und E-Mails, die hin und her gingen, sind keine Selbstverständlichkeit.
Ausdrücklich möchte ich dabei erwähnen: Herrn Franz Karg vom Fugger-Archiv in Dillingen, Dr. Rita Haub, Referatsleiterin der deutschen Provinz der Jesuiten in München, Dr. Hans-Jörg Künast, Dozent für Buchwissenschaften der Universität Erlangen. Sollten sich trotz der Unterstützung dieser Personen historische oder fachliche Fehler in meine Geschichte eingeschlichen haben, so hätte ich diese alleine zu verantworten.
Mein Dank gilt auch der Juwelierin Uta Werner-Dick, durch die ich Augsburg überhaupt erst besser kennenlernte, und meinen Kolleginnen von DeLiA, dem Autorenkreisdeutschsprachiger Liebesromanautoren, die manche Recherche durch eigenes Wissen abkürzten, sowie meiner Tochter Jessica, ihres Zeichens Historikerin und meine erste, kritische Leserin, meinem Lektor und meiner Agentin Petra Hermanns für die wunderbare Zusammenarbeit.
Gabriela Galvani,
im Herbst 2009
Glossar
Buchhandels-Gerechtsamer – bis ins 19. Jahrhundert hinein gebräuchliches Wort für Verleger, dem gegenüber steht der Buchführer, der nichts mit einem Buchhalter zu tun hat, sondern der Ahnherr der heutigen Verlagsvertreter war
Constitutio Criminalis Carolina – allgemeines erstes deutsches Strafgesetzbuch, von Kaiser Karl V. auf dem Reichstag zu Augsburg 1530 beschlossen und zwei Jahre später auf dem Reichstag zu Regensburg ratifiziert
Dedikationshonorar – finanzielle Zuwendung einer hochgestellten Persönlichkeit an einen Schriftsteller, welcher der Autor sein Buch widmet
Druckermarken – das Siegel des Druckers, mit dem der Druckerverleger ein Werk besonders kennzeichnete, um es vor unerlaubtem Nachdruck zu schützen
Explicit – die informative Schlussformel eines mittelalterlichen Textes
Fürsprecher – Verteidiger, im heutigen Sinne Rechtsanwalt, jemand, der Fürsprache für einen anderen einlegt
Gasthaus zu den drei Mohren – wurde bereits 1495 als Herberge erwähnt, in dem eleganten Quartier nächtigten u. a. der spätere preußische König Friedrich der Große als Kronprinz, Wolfgang Amadeus Mozart und Johann Wolfgang von Goethe, US-Präsident Franklin D. Roosevelt verbrachte hier einen Teil seiner Hochzeitsreise; das Gebäude wurde bei den Luftangriffen 1944 zerstört, 1951 gesprengt und Mitte der 50er Jahre neu aufgebaut; das Luxushotel gleichen Namens steht heute am alten Platz
Guajak-Holz (Franzosenholz) – bereits die Mayas verwendeten das zu einem Tee aufgekochte Holz des Guajak-Baumes zur Behandlung von Syphilis
Katharinengasse – Wohnsitz des (katholischen) Druckers Hans Schönsperger, der 1530 wegen hoher Schulden aus Augsburg gewiesen wurde
Kolophon – entspricht dem heutigen Impressum eines Buches (siehe S. 4)
Leibgedinge – die durch Geldleistung erworbene Verpflichtung eines Dritten, dem Zahlenden bis zu dessen Tod Wohnung, Essen und Pflege zu stellen. Es gibt dazu eine aktuelle rechtliche Regelung im BGB; heute handelt es
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