Die Kaiserzeit von Augustus bis Diocletian
detaillierten
Bestimmungen des Edikts vom 23. 2. 303 zurück, deren Ausführung die Autoren vor Augen hatten (Lact. de mort. persec. 12 – 15; Euseb. hist. eccl. 8, 2 – 6, de mart. Palaest. 3, 1).
Diocletians Blick war bei seinen Kampfmaßnahmen gegen die Christen vor allem auf die Kirche als solche, d. h. auf ihre Darstellung
in Kult und Klerus, gerichtet. Deshalb ordnete er die Zerstörung |259| der Gotteshäuser, die Verbrennung der im Gottesdienst benutzten heiligen Schriften und die Inhaftierung der Priester an. Den
Anfang machte er selbst in Nicomedia: Die in Sichtweite des Kaiserpalastes gelegene christliche Kirche wurde in einer spektakulären
Aktion von kaiserlichen Truppen niedergerissen. Die aufgefundenen heiligen Bücher gingen in Flammen auf. Der Bischof und die
Kleriker erlitten das Martyrium.
Durch Brände, die zu dieser Zeit im Kaiserpalast von Nicomedia ausbrachen, gerieten die Christen unter den Bediensteten des
Kaiserhofes in schweren Verdacht. Ihnen war im Edikt der Verlust der Freiheit angedroht, wenn sie bei ihrem Christsein verharrten.
Jetzt kam der Vorwurf der Brandstiftung hinzu. Exzessive Strafen wurden verhängt, u. a. die Versenkung ins Meer mit einem
Mühlstein um den Hals.
Die Großzahl der Christen war von der Bestimmung in Diocletians Edikt betroffen, daß „die Anhänger dieser Religion“ ihrer
Ämter und der Vorrechte ihres Standes verlustig gehen sollten, daß die Folter gegen sie gebraucht werden dürfe und daß ihnen
das Klagerecht in wichtigen Fällen des täglichen Lebens (Injurien, Ehebruch, Besitzentwendung bei Scheidung) nicht mehr zustehe.
Allen Bestimmungen des Edikts übergeordnet aber war das schon erwähnte Opfergebot. Es gab die Handhabe, Christen als solche
zu identifizieren bzw. zu Apostaten zu machen. Es bildete auch die Voraussetzung für die Anwendung der Folter, da ja deren
Zweck die Erzwingung des Opfers war. Ausgeführt wurden die Opferhandlungen in Massenveranstaltungen, für welche die Provinzstatthalter
Tempel bestimmten, bei Gerichtsterminen an eigens errichteten Altären, damit das den Christen beschnittene Klagerecht überwacht
würde, sowie in den Gefängnissen, um im Einzelfall die Apostasie manifest zu machen.
An Konzept und Durchführung der diocletianischen Christenverfolgung hatte, wie es scheint, der Caesar Galerius starken Anteil.
Nichtsdestoweniger war Diocletian wie bei allen wichtigen Entscheidungen so auch bei dieser der spiritus rector. Maximian
folgte den diesbezüglichen Weisungen aus Nicomedia wie immer willfährig, während Constantius die Verfolgung mehr oder weniger
auf die Zerstörung der Kirchen beschränkte. In der später aufgestellten Reihe der Christenverfolger erhielten Diocletian und
Maximian die Nummer zehn (Oros. 7, 25, 13). Mit ihnen schloß die Zählung der Verfolgungen ab, denn diese wurde ja wegen der
Parallele zu den zehn Plagen Ägyptens aufgebracht (Oros. 7, 27).
|260| Seit dem 23. 2. 303 herrschte für die Christen im Römischen Reich eine Art Ausnahmezustand; über ihnen hing das Schwert der Verfolgung. In
vielen Provinzen nahmen die Ereignisse einen dramatischen Verlauf, vor allem im Osten. Sie reichten von schrecklichen Einzelmartyrien
etwa in Pontus bis zur Vernichtung einer ganzen, von Christen bewohnten Stadt in Phrygien (Euseb. hist. eccl. 8, 7 – 13). Die Vorgänge in Palästina beleuchtete Eusebius von Caesarea in einer eigenen Schrift als Augenzeuge: ›Über die Märtyrer
von Palästina‹. Der Verlauf der Verfolgung im Westen des Reiches liegt fast ganz im Dunkeln. Nur einige berühmte Martyrien
lassen sich exemplarisch anführen, so das des hl. Sebastian, der hl. Agnes und der beiden gemeinsam zu Tode gekommenen Heiligen
Marcellinus und Petrus. Die Grabstätten dieser Märtyrer in Rom, durch Basiliken hervorgehoben, gehören noch heute zu den vielbesuchten
Heiligtümern: S. Sebastiano an der Via Appia, S. Agnese fuori le mura an der Via Nomentana, SS. Marcellinoe Pietro an der
Via Labicana. Umstritten ist das Martyrium der sogenannten Thebäischen Legion mit dem hl. Mauricius. Es soll nach dem Bericht
des Bischofs Eucherius von Lyon (1. Hälfte des 5. Jahrhunderts) in Agaunum/Saint Maurice am Genfer See stattgefunden haben.
Ein historischer Kern scheint dem Geschehen immerhin zugrunde zu liegen.
Einen Aufriß der Verfolgungssituation in Nordafrika bieten die Märtyrerakten des Felix von Thibiuca (westl. von
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