Die Kaiserzeit von Augustus bis Diocletian
/ 96 des römischen Pfunds; die Stückzahl pro Pfund (XCVI) wurde manchmal den Münzen aufgeprägt. Der Feingehalt war hoch (mehr
als 90%). Weitaus weniger Silber, nämlich ca. 3,8%, aber höheres Gewicht, ca. 10 g, hatte eine Münze, die offenbar den Antoninian
ablösen sollte. Sie wird als Follis bezeichnet nach dem „Beutel“, welcher Münzen in bestimmter Menge zur Zahlung größerer
Beträge enthielt. Das Silber der Follis-Stücke erschien als winziger Überzug. Die beiden neuen Münzen |254| standen in einem Verhältnis von 1:4 zueinander, d. h., der Argenteus entsprach 4 Folles. Um den tatsächlichen Wert der Münzen
anzugeben, bediente man sich des alten Denars als imaginärer Recheneinheit
( denarius communis
, abgekürzt: d.c.). 50 d.c. war der Argenteus bei seiner Einführung im Jahre 294 wert, 12,5 d.c. wahrscheinlich der Follis.
Dann aber erfolgte am 1. 9. 301 eine Aufwertung dieser Münzen um 100%, so daß nun folgende Werte galten: Argenteus 100 d.c., Follis 25 d.c.
Das neue Münzsystem Diocletians enthielt außer den Silbermünzen ein Goldnominal, den Aureus (später Solidus genannt), und
als Kleingeld zwei Bronzemünzen. Das Goldstück im Gewicht von 5,3g, also 1 / 60 des römischen Pfunds, war 1200 d.c. wert, die beiden kleinen Bronzestücke wohl 2 bzw. 1 d.c. Letztere unterschieden sich
durch den Kopfschmuck des Kaisers auf der Vorderseite: Strahlenkrone bzw. Lorbeerkranz. Die Gold- und Bronzemünzen wurden
von der Geldaufwertung des Jahres 301 nicht betroffen; diese beschränkte sich auf die Silbermünzen. Ihr Zweck dürfte daher
die Verringerung des Silberbedarfs für die Münzprägung gewesen sein. Denn die Erhöhung des Nennwertes der Silbermünzen halbierte
ja die bisher für deren Prägung erforderliche Silbermenge. Offenbar hatte Diocletian sich mit der Ausbringung des hochprozentigen
Argenteus übernommen, d. h. binnen weniger Jahre die Silberreserven so angegriffen, daß nur ein radikaler Schritt wie die
Aufwertung von 301 ihm als geeignetes Mittel der Abhilfe erschien. Er unternahm ihn zu einem psychologisch geschickt gewählten
Zeitpunkt: kurz vor Erlaß des Höchstpreis-Edikts, so daß dieses die Aufwertung stützen konnte, indem es verhinderte, sie durch
entsprechende Preiserhöhungen zu unterlaufen.
Vom Höchstpreis-Edikt Diocletians ist eine Vielzahl von Inschriftenfragmenten bekannt (126 berücksichtigte die Ausgabe von
S. Lauffer, 1971; inzwischen gibt es um die 140), die eine fast komplette Rekonstruktion ermöglichten. Es galt für das gesamte
Reich und wurde überall bekanntgemacht. Da die erhaltenen Steinfragmente alle aus dem Osten stammen, muß für den Westen an
andere Propositionsmöglichkeiten gedacht werden. Der dem Edikt beigegebene Katalog von Warenpreisen, Löhnen und Transporttarifen
umfaßte weit über 1200 Posten. Er bot damit einen instruktiven Aufriß des Wirtschaftslebens um 300, für das der Follis (25
d.c.) als Höchstsatz eines Tagelöhners ebenso charakteristisch war, wie es der Denar als Tagelohn der Arbeiter im Weinberg
des Matthaeus-Evangeliums (20, 1 – 16) für die Zeit vor 300 Jahren gewesen war. |255| Die vier Kaiser, in deren Namen das Edikt erging, betonten, daß es sich bei den angegebenen Preisen nicht um Festpreise des
täglichen Lebens, sondern um Höchstpreise für Zeiten der Teuerung handele. Mit den Preisfixierungen sollte Preistreibern und
Spekulanten das Handwerk gelegt werden. Betroffen von deren Machenschaften waren vor allen die Soldaten. Ihnen wurde, wie
es im Edikt hieß, beim Marsch durch Städte und Dörfer für die von ihnen benötigten Waren das Vier- oder Achtfache der üblichen
Preise abverlangt. Um solches oder ähnliches Gebaren zu unterbinden, verknüpfte das Edikt die Errichtung von Preisschranken
mit der Androhung schwerster Strafen für ihre Überschreitung. Klagen über die Härte der Anordnungen seien, so ließen die Kaiser
wissen, unangebracht, da es ein Mittel gebe, die Strafen abzuwenden: „Maßhalten“
( modestiae observantia
).
Die böswillige Kritik, welche Laktanz, der scharfzüngige Gegner des Christenverfolgers Diocletian (unten S. 261), an der Festsetzung
der Höchstpreise geübt hat, wirkt bis heute nach. Doch verkennt die leichtfertige Übernahme seiner Behauptungen – neue Teuerung
durch Verschwinden der Waren vom Markt, Außerkrafttreten des Edikts durch den Zwang der Umstände (Lact. de mort. persec. 7,
7) – die
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