Die Kaiserzeit von Augustus bis Diocletian
Gothofredus (1583) ›Corpus iuris civilis‹ genannt wird.
Der Codex Iustinianus wurde 534 veröffentlicht. Ihm ging 533 das Digestenwerk der gleichen Sammlung voraus. Die › Digesta
‹ enthalten Auszüge aus über 200 Juristenschriften, von denen auf diese Weise Etliches erhalten blieb. Mit ihm kann der Historiker
es wagen, den ‘Geist der Zeiten’ im Recht aufzuspüren, abgesehen von den mannigfachen Hinweisen, die er auf Realitäten erhält,
denen er in den übrigen Quellen nicht begegnet. Von Interesse sind für ihn unter den soeben erwähnten Gesichtspunkten auch
die ›Institutiones‹, die eine Einführung ins römische Recht darstellen und als Teil der Kodifizierung Justinians ebenfalls
533 publiziert wurden. Sie gehen |299| auf das gleichnamige Werk des Gaius aus dem 2. Jahrhundert zurück. Neu tritt in der Kaiserzeit das christliche Schrifttum auf den Plan. Als Ausdruck einer anderen Weltsicht kündet es von den Konflikten, welche sich zwischen dem Christentum und
seiner Umwelt ergaben, von den Verfolgungen, denen es ausgesetzt war und dem Anspruch, den der Glaube an den einen wahren
Gott erhob. Diese Themen implizieren eine starke Geschichtsträchtigkeit und verlangen nach Integration in die Darstellung
der Kaiserzeit. Die christliche Apologetik fand in Tertullian ihren hervorragendsten Vertreter. Sein ›Apologeticum‹ aus dem
Jahre 197 ist ein komplettes Spiegelbild der Situation des zu einem wichtigen religiösen und sozialen Faktor avancierten Christentums.
Ganz auf die Gestalt des christlichen Glaubens gerichtet sind die ›Divinae Institutiones‹ des Lactanz aus dem Anfang des 4.
Jahrhunderts. Ihr Lehrgehalt erfuhr noch eine Verdichtung durch die vom Autor selbst verfaßte ›Epito me ‹. Von Lactanz stammt auch das Buch ›De mortibus persecutorum‹, welches die Biographien der als Christenverfolger geltenden
Kaiser enthält. Ein Produkt der Christenverfolgungen sind die ›Märtyrerakten‹, Protokolle oder Augenzeugenberichte der Vorgänge,
die zu Martyrien führten. Mit Eusebius von Caesarea tritt neben die ‘Profan’-Geschichte eine der Entwicklung des Christentums
zur „Kirche“ gewidmete ›Historia ecclesiastica‹ (324), deren Gegenstand eine neue Sicht der Geschichte eröffnet. Das gleiche
Anliegen verfolgt ca. 100 Jahre später (417 / 418) Orosius mit seiner ›Historia adversus paganos‹, die aber ihren Ausgangspunkt bei der Erschaffung der Welt nimmt und damit
die Gattung der christlichen Universalgeschichte begründet. Als letzte Kategorie der literarischen Quellen sei hier die der Fachbücher angeführt. Das umfangreichste Werk dieses Genres ist die ›Naturalis historia‹ des älteren Plinius (37 Bücher). Aus ihr interessieren
den Historiker vor allem die der Länderkunde gewidmeten Bücher (3 – 6), aber auch manches andere aus Wissensgebieten (z. B. dem Kunstschaffen), deren Behandlung der Titel des Werkes nicht vermuten
läßt. Eine wichtige Quelle für die Probleme der Landwirtschaft bilden die 12 Bücher ›De re rustica‹ des Columella. Über die
Wasserleitungen der Stadt Rom unterrichtet uns ausführlich Frontin (›De aquaeductibus urbis Romae‹) aus eigener Erfahrung
(als
curator aquarum
) und großem Fachwissen. Ebenso beschlagen war dieser Autor auf dem Gebiet des Militärwesens. Sein Buch über die Kriegslisten
(›Strategemata‹) enthält manch wichtigen Hinweis (z. B. auf die Entstehung des Limes, oben S. 106). Eine in ihrem Wert |300| kaum zu überschätzende Quelle für die Geschichte der römischen Kaiserzeit stellen die Inschriften dar. Sie ergänzen die literarische Überlieferung auf substanzielle Weise, indem sie Personen, Ereignisse, Rechtsakte, Bauten
u. a. ins Licht rücken, die sonst im Dunkeln blieben. Inschriften halten die Geschichtsforschung sozusagen in Bewegung, denn
täglich werden neue gefunden, deren Auswertung Fortschritte unseres Kenntnisstandes ermöglicht. Es gibt Inschriften, die aus
ein oder zwei Zeilen bestehen und solche, deren Umfang viele Kolumnen umfaßt. Von letzteren steht je eine am Anfang und am
Ende unserer Epoche: Der Leistungsbericht des Augustus (Monumentum Ancyranum) und das Höchstpreisedikt Diocletians. Es gibt
auch Unterschiede im Erhaltungszustand der Inschriften: Komplett erhaltene und arg verstümmelte bilden die Extreme. Auf jeden
Fall brauchen Inschriften die sorgfältige Hand des Epigraphikers, vor allem in bezug auf die oft notwendigen
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