Die Luecke im Gesetz
Zusage)
5–10 %
Fehlender Minigolfplatz (bei Zusage)
3–5 %
Fehlende Segel- und Surfschule (bei Zusage)
5–10 %
Fehlende Tauchschule (bei Zusage)
5–10 %
Fehlende Reitmöglichkeit (bei Zusage)
5–10 %
Fehlende Kinderbetreuung (bei Zusage)
5–10 %
Fehlende Bademöglichkeit im Meer (bei Zusage)
10–20 %
Verschmutzter Strand
10–20 %
Fehlende Liegen/Sonnenschirme (bei Zusage)
5–10 %
Fehlender FKK-Strand (bei Zusage)
10–20 %
Fehlendes Restaurant (bei Hotelverpflegung)
0–5 %
Fehlendes Restaurant in der Nähe (bei Selbstverpflegung)
10–20 %
Fehlende Vergnügungseinrichtungen (bei Zusage)
5–15 %
Fehlende Boutiquen/Ladenstraßen
0–5 %
Ausfall von Landausflügen bei Kreuzfahrten
20–30 %
Fehlende Reiseleitung/Organisation
0–5 %
Fehlende Reiseleitung bei Besichtigungen
10–20 %
Fehlende Reiseleitung bei Studienreisen
10–30 %
Noch ein Tipp: Sie sollten vor Ihrer Reise sehr genau den Reiseprospekt lesen. Finden Sie dort zum Beispiel Beschreibungen wie
§ »Hotel in zentraler Lage«, so kann dies häufig dafür stehen, dass Sie mit viel Straßenverkehr, Diskothekenlärm und Restauranttrubel bis tief in die Nacht rechnen müssen.
§ »Hotel in wachsender und aufstrebender Umgebung« kann bedeuten, dass das Umfeld des Hotels gerade erst entsteht, dass Sie also mit Baulärm in Form von Presslufthämmern, Baufahrzeugen etc. zu rechnen haben.
§ »Neueröffnung eines Hotels« muss nicht unbedingt bedeuten, dass alles einwandfrei ist, es kann auch darauf hinweisen, dass einige Serviceleistungen entweder noch gar nicht vorhanden sind oder noch an ihnen gearbeitet werden muss.
Aber bei allem Ärger, vergessen Sie nicht: Manchmal ist es für die Erholung besser, ein Auge zuzudrücken. Denn meistens hat man nur einmal im Jahr Urlaub.
3. Das Flugzeughandy
Ärgern Sie sich auch jedes Mal, wenn im Flugzeug die Stewardess verkündet, dass man sein Handy ausschalten möge? Jedes Mal erklärt man Ihnen aufs Neue, dass das Handy eventuell die Computertechnik des Flugzeuges stören könnte und somit der reibungslose Anflug oder Abflug des Flugzeuges gefährdet sei. Doch was ist dran an dieser These?
Tatsache ist, dass die mögliche Gefährdung der Flugzeugcomputertechnik durch ein Handy eine These aus längst vergangenen Tagen ist. Die Gefährdung bestand zu einer Zeit, als die Flugzeugtechnik noch für Funkstrahlen anfällig war, mittlerweile ist sie aber so weit ausgereift, dass Funksignale eines Handys nicht mehr gefährlich sein können.
Was also tun? Sich der Stewardess widersetzen? Dazu kann ich nicht raten. Denn tatsächlich dürfen die Fluglinien einem Fluggast den Weitertransport versagen, wenn er sich nicht an die Anweisungen des Flugpersonals und damit an die Vorschriften der Airline hält. Die Stewardessen dürfen Sie also des Flugzeugs verweisen, wenn Sie ihren Anordnungen nicht folgen.
Merke: Auch wenn die Ansage Unfug ist, müssen Sie gehorchen, ansonsten »fliegen« Sie vielleicht raus. Aber meine Erfahrung lehrt, Musik hören geht immer. Tipp: Kopfhörer in das dem Fenster zugewandte Ohr stecken.
4. Die zahlungspflichtige Hotelbuchung
Seit Jahren vertrete ich nun Walter H. aus D., der einen Pensionsbetrieb leitet. Immer wieder kommt es vor, dass Pensionsgäste eine Buchung bestätigen und dann nicht anreisen. Wenn wir sie auffordern, die Übernachtungskosten zu bezahlen, haben diese Gäste immer die gleiche Ausrede: Sie erklären, drei Tage vorher abgesagt zu haben, und berufen sich auf eine kostenlose Stornierung.
Fakt ist, dass es derartige kostenlose Stornierungen nicht gibt. Wer ein Hotelzimmer bucht, muss dieses auch bezahlen. Es sei denn, das Hotel ist in der Lage, das Zimmer in der betreffenden Nacht an einen anderen Gast zu vermieten. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn das Hotel von sich aus eine kostenlose Stornierung zulässt. Große Hotelketten bieten diese als Service und gestatten den Gästen eine kostenlose Stornierung, wenn sie bis zu 24 Stunden vor Anreisetermin erfolgt.
Wohlgemerkt: Es ist ein Service des Hotels und Bestandteil von deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ein genereller Anspruch auf eine kostenlose Stornierung besteht nicht.
Merke: Wenn nichts anderes in den AGBs steht, müssen Sie das gebuchte Hotelzimmer zahlen, auch wenn Sie nicht anreisen. Es sei denn, der Hotelier konnte das Zimmer an jemand anderen vermieten.
5. Der Reisegutschein
Helen H. hatte einen Reisegutschein geschenkt bekommen. Zunächst hatte sie ihm wenig Beachtung geschenkt, doch nach einem
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