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Die Luecke im Gesetz

Die Luecke im Gesetz

Titel: Die Luecke im Gesetz Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Ingo Lenssen
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sein eigenes Büro in einer mitteldeutschen Großstadt. Aber damit nicht genug. Er war der Auffassung, dass er noch ein zweites Büro unterhalten müsse und meldete beim Finanzamt eine Zweigstelle an. Diese Zweigstelle brachte er in der Wohnung unter, in der er mit seiner Familie lebte. Dafür meldete er kurzerhand den Wohnsitz seiner Familie bei seinen Schwiegereltern an und gab drei der vier Zimmer der Wohnung als Bürofläche aus.
    Nach vier Jahren fiel er auf und versteuerte nicht nur die zu Unrecht geltend gemachten Ausgaben für die Zweigstelle nach, sondern zahlte auch noch eine Strafe, die den dreifachen Betrag der geplanten Steuerersparnis ausmachte.
Fall 3: Die Bewerbungsgespräche
    Hari L. gab beim Finanzamt durchschnittlich zehn Bewerbungen im Monat an und begründete dies damit, dass er sich seines Arbeitsplatzes nicht sicher sein könnte. Da Hari L. erfolgreich war, machte er bei der Steuer geltend, dass er bei jeder zweiten Bewerbung zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen worden war. Denn Hari L. hatte auch die Fahrtkosten zu den einzelnen Bewerbungsgesprächen in seiner Steuererklärung abgerechnet. Die Arbeitsplätze waren allesamt mehr als 500 Kilometer von seinem Wohnort entfernt, die steuerlichen Sonderausgaben betrugen deshalb monatlich weit über 1.500,- €. Da Hari L. allerdings nur 3.000,- € als Nettoeinkommen zur Verfügung hatte, wurde das Finanzamt misstrauisch und überprüfte ihn. Das Steuersparmodell von Hari L. hatte eine Bewährungsstrafe zur Folge.
Fall 4: Der Spesenritter
    Wofgang H. wollte es einfach nicht mehr einsehen. Die jährlich zu zahlenden Steuern waren zu hoch, er musste seine Sonderausgaben aufstocken. So entschloss sich Wolfgang H., sein Spesenkonto zu erhöhen. Er hatte aber keine Lust, für seine Spesen mehr Geld auszugeben. Also gewöhnte er sich an, alles an Quittungen mitzunehmen, was irgendwo liegen geblieben war. Es waren dies nicht nur Belege für Getränke und Speisen in Restaurants, es waren auch Tankquittungen in Tankstellen, Einkaufszettel für Schreibwaren und so weiter.
    Verwunderlich war es schon, dass dem Finanzamt nicht auffiel, dass Wolfgang H. für seinen Benzin-Pkw plötzlich Diesel getankt hatte. Auch fiel es nicht auf, dass er teilweise zwei bis drei Essensbelege pro Tag beim Finanzamt als Ausgabe gemeldet hatte.
    Aber im vierten Jahr wurden die Prüfer misstrauisch. Sie stellten fest, dass Wolfgang H. Hunderte von Bleistiften und Kugelschreiber für seinen Einmannbetrieb bestellt hatte.
    Das Finanzamt wertete dies als Steuerbetrug. Wolfgang H. wurde zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 100,- € verurteilt, was hinsichtlich seiner kriminellen Energie ein durchaus mildes Urteil war.
3. Steuerungerechtigkeit im Bordell
    Erst kürzlich beschwerte sich Karl K. bei mir darüber, dass in einer süddeutschen Großstadt eine höhere Vergnügungssteuer für seinen Bordellbetrieb verlangt werde als in einer Stadt in Nord­rhein-Westfalen. Karl K. fühlte sich und die bei ihm tätigen Prostituierten benachteiligt. Im Norden wird eine Vergnügungssteuer in Höhe von 5,60 €/m² in einem Bordell verlangt, im Süden sind es 10,- €/m². Hat der Bordellbetrieb also eine Grundfläche von 100 m², so bezahlt man dafür in einer nordrhein-westfälischen Stadt 560,- € und in einer süddeutschen 1.000,- € Vergnügungssteuer monatlich.
    Da die Vergnügungssteuer eine kommunale Steuer ist, kann sie jede Gemeinde für sich selbst festsetzen und verlangen. Eine Steuergerechtigkeit findet somit nicht statt. Karl K. hatte einfach Pech, dass er seinen Bordellbetrieb in einem Ort unterhielt, der vergnügungssteuerlich betrachtet ein teures Pflaster ist.
    PS: Man muss es sich einmal auf der Zunge zergehen lassen, dass die Kommunen mittlerweile Vergnügungssteuern auf sexuelle Leistungen erheben. Das heißt also, dass der Staat nicht nur im Rahmen der Einkommenssteuer an den sexuellen Handlungen der Damen und Herren des Gewerbes mitverdient, sondern zweimal abkassiert. Da der Kunde aber meist nicht bereit ist, höhere Preise zu bezahlen – nach meinen Informationen sind in den vergangenen Jahren die Preise für sexuelle Dienstleistungen nicht gestiegen –, müssen die Damen und Herren des Gewerbes pro Tag »einmal mehr ran«, um die Vergnügungssteuer bezahlen zu können.
    Siehe hierzu Weiteres im Internet unter der Website vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend www.bmfsfj.de .
4. Was ist Steuerhinterziehung?
    Steuerhinterziehung ist

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