Bücher online kostenlos Kostenlos Online Lesen
Die Luecke im Gesetz

Die Luecke im Gesetz

Titel: Die Luecke im Gesetz Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Ingo Lenssen
Vom Netzwerk:
darüber hinaus auch noch eine Pauschale für die entstandenen Mietwagenkosten und die Benzinkosten übernommen.
    Einer Verordnung der EU lassen sich folgende Schadensersatzzahlungen für Verspätungen entnehmen:
1. 250,- € für eine Verspätung von mehr als 2 Stunden bei einem Flug bis 1500 Kilometern Flugstrecke;
2. 400,- € für eine Verspätung von mehr als 3 Stunden bei einem Flug bis 3500 Kilometern Flugstrecke;
3. 600,- € für eine Verspätung von mehr als 4 Stunden bei einem Flug von mehr als 3500 Kilometern Flugstrecke.
2. Der Reisemangel
    Ich habe schon so zahlreiche Verfahren wegen Reisemängeln für Mandanten geführt, dass ich darauf verzichten will, das Erlebnis eines einzelnen Mandanten in den Vordergrund zu stellen. Vielmehr will ich kurz skizzieren, welche Formalien Sie beachten müssen, damit Sie einen etwaigen Reisemangel am Ende auch tatsächlich finanziell ausgeglichen bekommen.
    Voran der wichtigste Reiserechtstipp:
    Wenn am Urlaubsort ein Reisemangel auftritt, muss ihn der Reisende sofort bei der Reiseleitung melden und diese auffordern, den im Reisevertrag vereinbarten Zustand herzustellen. Über dieses Gespräch muss die Reiseleitung ein Protokoll anfertigen. Dieses Protokoll ist unabdingbar, damit Sie als Reisender später gegebenenfalls eine Rückerstattung des Reisepreises oder auch nur eines Teils davon einfordern können. Lassen Sie sich also immer eine Kopie dieses Protokolls geben. Wird der angezeigte Mangel nicht innerhalb kürzester Zeit behoben, so haben Sie folgende Möglichkeiten:
    Alternative 1:
    Sie können das Hotel wechseln und die Mehrkosten später einklagen.
    Alternative 2:
    Bei erheblichen Mängeln können Sie auch vorzeitig abreisen und die unverzügliche Rückreise nach Hause vom Veranstalter einfordern.
    Alternative 3:
    Sollten Sie trotz aller Mängel den Urlaub nicht abbrechen wollen, so können Sie am Ende der Reise eine anteilige oder gar vollständige Rückerstattung des Kaufpreises verlangen.
    Aber Achtung!
1. Das ganze Prozedere ist immer mit erheblichem Ärger verbunden. Sie verderben sich, je länger Sie sich mit diesen Mängeln beschäftigen müssen, die Reise vielleicht ganz.
2. Die Geltendmachung von Reisemängeln ist mit einem erheblichen Kostenrisiko verbunden. So ist die Rechtsprechung mittlerweile sehr umfangreich, es gibt sogar einen Senat in Frankfurt, der sich ausschließlich mit Reisemängeln beschäftigt; aber jeder Fall ist anders, und deshalb ist es nicht vorhersehbar, wie die Gerichte entscheiden.
3. Deshalb sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben.
    Damit Sie sich ein wenig orientieren können, was tatsächlich an Reisepreisminderung geltend gemacht werden kann, hier ein Auszug aus der Frankfurter Tabelle für Reisepreisminderung:
Reisemängel, die die Unterkunft betreffen
Abweichung vom gebuchten Ort
10–25 %
Abweichende Strandentfernung
5–15 %
Abweichende Art der Unterbringung
5–10 %
Doppelzimmer statt Einzelzimmer
20 %
Dreibettzimmer statt Einzelzimmer
25 %
Dreibettzimmer statt Doppelzimmer
20–25 %
Vierbettzimmer statt Doppelzimmer
20–30 %
Zu kleine Zimmerfläche
5–10 %
Fehlender Balkon (bei Zusage)
5–10 %
Fehlender Meerblick (bei Zusage)
5–10 %
Fehlendes Bad/WC (Buchung vorausgesetzt)
5–25 %
Fehlende Dusche (Buchung vorausgesetzt)
10 %
Fehlende Klimaanlage (Buchung vorausgesetzt)
10–20 %
Fehlendes Radio/TV (bei Zusage)
5 %
Zu wenig Mobiliar
5–15 %
Schäden (Feuchtigkeit/Risse)
10–50 %
Ungeziefer
10–50 %
Serviceausfall
25 %
Schlechte Reinigung
10–20 %
Ungenügender Wäschewechsel
5–10 %
Lärm am Tag
5–25 %
Lärm in der Nacht
10–40 %
Gerüche
5–15 %
Ausfall von
Toilette
15 %
Bad/Warmwasser
15 %
Strom
10–20 %
Wasser
10 %
Klimaanlage (je nach Jahreszeit)
10–20 %
Fahrstuhl (je nach Stockwerk)
5–10 %
Verpflegung
Vollkommener Ausfall
50 %
Eintöniger Speiseplan
5 %
Lauwarme Speisen
10 %
Verdorbene/ungenießbare Speisen
20–30 %
Selbstbedienung statt Kellner
10-15 %
Lange Wartezeiten beim Essen
5–15 %
Essen in Schichten
10 %
Verschmutzte Tische
5–10 %
Verschmutztes Besteck oder Geschirr
10–15 %
Fehlende Klimaanlage im Speisesaal
5–10 %
Transport
Abflug mehr als 4 Stunden verspätet
5 %
Niedrigere Reiseklasse
10–15 %
Abweichung vom Normalstandard
5–10 %
Fehlende Verpflegung
5 %
Fehlende Bordunterhaltung (Film etc.)
5 %
Sonstige Mängel
Fehlender/verschmutzter Pool (bei Zusage)
10–20 %
Fehlendes Hallenbad (bei Zusage)
20 %
Fehlende Sauna (bei Zusage)
5 %
Fehlender Tennisplatz (bei

Weitere Kostenlose Bücher