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Endlich erwachsen

Endlich erwachsen

Titel: Endlich erwachsen Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Isabell Pohlmann
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nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten. Wenn Sie regelmäßig ein Einkommen von 600 Euro erzielen, können Sie nicht mehr kostenlos über die Krankenkasse Ihrer Eltern mitversichert werden (Seite 69 ), sondern Sie müssen Beiträge für die studentische Kranken- und Pflegeversicherung leisten – zusammen etwa 76 Euro im Monat. Beiträge zur Arbeitslosenversicherung werden nicht fällig. Um die Beiträge zur Rentenversicherung kommen Sie aber auch als Student nicht herum.
    Vorteil: Egal ob Student oder nicht – selbst wenn Sie als Arbeitnehmer Sozialversicherungsbeiträge leisten müssen, zahlen Sie bei Jobs in der „Gleitzone“ zwischen 400 und 800 Euro Monatsgehalt nur einen reduzierten Beitragssatz. Diesen Vorteil hat Ihr Arbeitgeber allerdings nicht. Er zahlt bei Einkommen über 400 Euro immer den üblichen Arbeitgeberanteil ohne Rabatt. Wie viel Sie selbst als reduzierten Beitrag zahlen müssen, wird anhand einer Formel berechnet. Letztlich läuft es bei dieser Rechnung darauf hinaus, dass für Ihre Sozialversicherungsbeiträge nicht Ihr komplettes Einkommen berücksichtigt wird, sondern dank eines besonderen Rechenfaktors ein niedrigerer Wert.
    Ein Beispiel: Die 19-jährige Katrin wartet auf den Studienplatz in Landschaftsarchitektur. Diesen bekommt sie frühestens zum kommenden Sommersemester. Bis es so weit ist, arbeitet sie nach dem Abitur und einem anschließenden Urlaub von August bis Februar im Blumenladen ihrer Tante mit und verdient monatlich 650 Euro. Sie selbst muss dafür 47,34 Euro Krankenkassenbeitrag zahlen, 5,58 Euro für die Pflegeversicherung, 57,02 Euro für die Rentenversicherung und 8,59 Euro für die Arbeitslosenversicherung.
    Achtung: Diesen Gleitzonenvorteil gibt es übrigens nicht, wenn Sie eine Berufsausbildung in einem Unternehmen machen und weniger als 800 Euro verdienen. Dann müssen Sie auch als Beschäftigter Ihren vollen Anteil zur Sozialversicherung leisten (Seite 150 ).
    Kurzfristige Beschäftigung
    Die Zeit zwischen Schulabschluss und dem nächsten Ausbildungsabschnitt ist häufig eine gute Gelegenheit, die Kasse aufzubessern. Genauso ist es in den Semesterferien. Ist Ihre Tätigkeit von vornherein auf zwei Monate oder 50 Arbeitstage im Jahr begrenzt, profitieren Sie zumindest als Student oder künftiger Student von der Möglichkeit, Ihr Einkommen zu kassieren, ohne dafür Sozialabgaben leisten zu müssen.
    Ein Beispiel: Der angehende Informatikstudent Carsten arbeitet bis zum Studienbeginn im Oktober für zwei Monate in der IT-Abteilung eines Unternehmens und verdient 800 Euro im Monat. Für dieses Gehalt muss er keine Beiträge zur Sozialversicherung leisten. Es handelt sich um eine kurzfristige Beschäftigung, sodass der angehende Student beitragsfrei über die Krankenversicherung seiner Eltern versichert bleiben kann. Arbeitet er in Zukunft regelmäßig neben der Uni für dieses Unternehmen, sollte er darauf achten, nicht mehr als 20 Stunden in der Woche dort beschäftigt zu sein, da sonst unter anderem Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung fällig werden. Rentenversicherungsbeiträge fallen an, wenn er mehr als 400 Euro im Monat verdient.
    Den Vorteil der zwei Monate Arbeit ohne Sozialabgaben haben Sie nicht, wenn Sie die Zeit zwischen Schulabschluss und dem Beginn Ihrer Ausbildung in einem Unternehmen überbrücken. Wenn Sie in der Zeit mehr als 400 Euro monatlich verdienen, müssen Sie Sozialabgaben zahlen.
    Ein Beispiel: Christiane beginnt im September ihre Ausbildung zur Fitness-Kauffrau. Nach ihrem Urlaub Ende Juni arbeitet sie im Juli und August am Empfang eines Architekturbüros. Für die 500 Euro Verdienst pro Monat muss sie 29,07 Euro an die Krankenversicherung, 3,37 Euro für die Pflegeversicherung, 34,43 für die Rentenversicherung und 5,20 Euro für die Arbeitslosenversicherung zahlen. Von den 500 Euro Verdienst bleiben somit nur 427,93 Euro übrig.
    Praktikum
    „Ach, ein Praktikum könnte ja so schön sein: Man verdient erträglich viel und wäre auch gerne bereit, Steuern und Sozialabgaben zu zahlen.“ Das Erstere klappt leider längst nicht immer, denn viele Praktika bleiben unbezahlt. Wenn Sie doch Geld mit dem Praktikum verdienen, kommt es dann in Sachen Sozialversicherungsbeiträgen darauf an, wann Sie es absolvieren, wie lange es dauert und ob es sich um ein freiwilliges Praktikum handelt oder um ein Praktikum, das Sie absolvieren müssen, weil es in Ihrer Studienordnung vorgeschrieben ist. Da die Regeln sehr unterschiedlich und

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