Endlich erwachsen
komplex sind, werden wir für Studenten ausführlich ab Seite 171 darauf eingehen, für Praktika in der Übergangsphase ab Seite 150 .
Selbstständige Tätigkeit
Geld verdienen können Sie natürlich auch, wenn Sie nicht angestellt arbeiten, sondern selbstständig tätig sind, zum Beispiel als freier Journalist, als Programmierer oder aber mit einem kleinen Online-Handel oder einem eigenen Verkaufsstand auf dem Wochenmarkt. Als Selbstständiger sind Sie entweder Freiberufler – zum Beispiel freier Übersetzer oder Journalist – oder Sie sind beispielsweise mit einem Online-Handel Gewerbetreibender.
Wenn Sie Ihre selbstständige Tätigkeit aufnehmen, müssen Sie diese beim Finanzamt anmelden. Dort wird dann entschieden, ob Ihre Tätigkeit freiberuflich ist oder ein Gewerbe, mit dem einige zusätzliche Verpflichtungen verbunden sind. Steuern zahlen müssen Sie allerdings je nach Einkommen für beide Arten von selbstständiger Tätigkeit. Wie es mit Sozialversicherungsbeiträgen aussieht, hängt unter anderem davon ab, welchen Beruf Sie ausüben. Wenn Sie beispielsweise neben dem Studium als freier Journalist für eine Zeitung arbeiten, können Sie versicherungspflichtig werden. Sicherheitshalber sollten Sie sich deshalb mit Beginn der Selbstständigkeit bei Ihrer Krankenkasse erkundigen, wie es für Sie weitergeht. Zusätzliche Informationen können Sie auch über Berufsverbände oder die Industrie- und Handelskammer bekommen, wenn Sie dort Ihr Geschäft gemeldet haben.
Keine Angst vorm Finanzamt
Für die Frage, was vom Verdienst eigentlich noch übrig bleibt, ist neben den Sozialversicherungsbeiträgen auch die Steuerpflicht entscheidend. Hier gilt zunächst: Sozialversicherungsbeiträge und Steuern sind zwei Paar Schuhe. Wenn Sie für den Verdienst aus einem Job Sozialabgaben zahlen müssen, heißt das nicht automatisch, dass Sie dafür auch Steuern zahlen. Umgekehrt gilt: Nur weil Sie keine Sozialabgaben leisten müssen, ist der Verdienst nicht automatisch steuerfrei.
Wenn Sie höchstens 400 Euro im Monat verdienen und der Arbeitgeber pauschal Lohnsteuer für Sie überweist, müssen Sie selbst sich um nichts kümmern. Wenn Sie allerdings auf Steuerkarte arbeiten und nach Ihren individuellen Steuermerkmalen beurteilt werden, können Steuern fällig werden.
Ein Beispiel: Wenn Sie in zwei Monaten jeweils 1500 Euro verdienen, muss der Arbeitgeber für Sie 105 Euro Lohnsteuer für den jeweiligen Monat sowie 4,80 Euro Solidaritätszuschlag an das Finanzamt überweisen.
Dieses Geld können Sie sich allerdings häufig zurückholen, wenn Sie nicht das ganze Jahr über in der Höhe verdient haben. Das funktioniert, wenn Sie am Jahresende eine Steuererklärung einreichen. Machen Sie das nicht, verschenken Sie häufig Geld. Denn die im Laufe des Jahres gezahlte Lohnsteuer ist nur eine Art grobe Vorabrechnung. Erst über die Steuererklärung zeigt sich, ob Sie insgesamt ein so hohes Einkommen hatten, dass dafür tatsächlich Steuern fällig werden. Denn die gute Nachricht ist: Nur wenn Sie ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 8004 Euro im Jahr haben, werden überhaupt Steuern fällig. Wenn Sie brutto beispielsweise in zwei Monaten 1200 Euro verdient haben und in den anderen Monaten nur 500 Euro, bleiben Sie weit unter diesem Steuergrundfreibetrag.
i Was sind eigentlich Werbungskosten?
Werbungskosten sind Ausgaben, die Sie haben, um überhaupt ein Einkommen erzielen zu können. Also: Damit Sie Geld verdienen können, müssen Sie für die tägliche Fahrt von Ihrer Wohnung in den Betrieb bezahlen. Demnach sind die Ticketkosten für öffentliche Verkehrsmittel Werbungskosten. Fahren Sie mit dem Auto, können Sie für jeden Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeit 30 Cent abrechnen (einfache Strecke).
Andere Werbungskosten sind zum Beispiel Gewerkschaftsbeiträge, die Kosten für den Umzug in die Stadt Ihres Ausbildungsbetriebs oder Ausgaben für Arbeitsmittel wie den Bürostuhl zuhause und Fachliteratur, die Sie sich auf eigene Kosten zur Prüfungsvorbereitung kaufen. (Mehr zur Werbungskostenpauschale Seite 152 .)
Und selbst wenn Ihr Bruttogehalt über 8004 Euro im Jahr liegt, heißt das noch längst nicht, dass Sie für dieses Jahr Steuern zahlen müssen. Denn zwischen Bruttogehalt und zu versteuerndem Einkommen liegt ein großer Unterschied: In der Steuererklärung muss das Finanzamt zahlreiche Posten berücksichtigen, zum Beispiel Ausgaben für den Weg zur Arbeit oder für eine berufliche
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