Ermittler in Weiß - Tote sagen aus
Zustandekommen ihm völlig unverständlich sei. Deshalb bat er dringend um eine gerichtsärztliche Sektion, um endlich Klarheit zu bekommen. Ich sagte ihm für den nächsten Tag zu. Bei Ankunft im Krankenhaus erfuhren wir, dass seit einiger Zeit in der dortigen chirurgischen Abteilung Todesfälle bei frisch operierten Patienten auftraten, für die weder der Operationsablauf noch die postoperative Phase eine Erklärung boten. Die Operationen waren jeweils planmäßig und komplikationslos, die ersten Tage nach der Operation problemlos verlaufen. Doch dann traten plötzlich nicht erklärbare Komplikationen auf: Übelkeit, Erbrechen und massive Durchfälle stellten sich ein, verbunden mit einem Kreislaufversagen, das schließlich zum Tode führte. Die Chirurgen hatten bereits selbst Teilsektionen des Operationsgebietes vorgenommen, ohne etwas Auffälliges finden zu können. Nach längeren Verhandlungen mit dem Kreisarzt war es dem Chefarzt vor einiger Zeit gelungen, in einem solchen Fall eine Verwaltungssektion durch ein pathologisches Institut durchzusetzen, die aber auch keine eindeutige Todesursache ergab. Im Krankenhaus entschloss man sich nach diesem unbefriedigenden Ergebnis, das Narkosemittel zu wechseln, um eventuelle Überlagerungen auszuschließen. Obwohl die unklaren Todesfälle weitergingen, lehnte der Kreisarzt weitere Sektionen mit der Begründung ab, dass in einer operativen Einrichtung immer einmal auch unklare Todesfälle vorkommen könnten. Bei dem mir vorliegenden Fall handelte es sich um einen Patienten, bei dem eine Magenoperation durchgeführt worden war. Die Operation war wie stets glatt verlaufen. Bereits in den ersten Tagen nach der Operation ging es dem Patienten den Umständen entsprechend gut. Drei Tage später jedoch klagte auch er über Erbrechen und Magen-Darm-Beschwerden mit erheblichen Durchfällen. Diese Beschwerden verstärkten sich im Verlaufe des Tages ganz erheblich bei gleichzeitiger Verschlechterung des Allgemeinbefindens. Der Patient, der vom Oberarzt der chirurgischen Abteilung operiert worden war, verstarb noch am gleichen Tag gegen Abend. Der Operateur verständigte sofort seinen Chef, der sich gerade im Urlaub befand. Dieser brach unverzüglich seinen Urlaub ab, kehrte sofort zurück und beantragte die Sektion. Bei der Sektion, die im Krankenhaus stattfand, war neben dem Oberarzt auch der Chefarzt anwesend. Außerdem stand der Oberpfleger des Krankenhauses zu Hilfeleistungen zur Verfügung. Die Obduktionsergebnisse zeigten, dass die Operationsverhältnisse völlig in Ordnung waren. Die Nähte erwiesen sich als fest, eine Entzündung, insbesondere eine Bauchfellentzündung, bestand nicht. Allerdings stellte ich an Leber und Nieren ebenso wie am Herzmuskel und auch am Gehirn Veränderungen fest, die ganz allgemein an eine Vergiftung denken ließen, aber noch keine sichere Diagnose erlaubten. Ähnliche Veränderungen waren auch bei der einige Wochen zuvor von der Pathologie durchgeführten Sektion gefunden worden. Außerdem diagnostizierte ich eine beginnende Lungenentzündung, an der der Patient jedoch keinesfalls gestorben war. Lediglich der Darminhalt erwies sich als auffällig und veranlasste den ersten Obduzenten zu der Bemerkung, dass man, wenn sich die Todesfälle nicht in einem Krankenhaus ereignet hätten, an eine Arsenvergiftung denken müsste. Jedenfalls konnten wir auch nach Beendigung der Sektion keine sichere Diagnose stellen. Wir mussten die Krankenhausärzte auf das Ergebnis der mikroskopischen Untersuchung der asservierten Organe vertrösten. Aber auch die nach einigen Tagen vorliegenden mikroskopischen Befunde brachten nichts, was die Todesursache erklären konnte, sodass wir eine chemische Untersuchung auf Gifte durchführten. Und zu unser aller Erstaunen wurden wir diesmal fündig. In allen untersuchten Organen ließ sich eindeutig Arsen in einer tödlichen Menge nachweisen. Die Todesursache stand damit fest: Es handelte sich zweifellos um eine Arsenvergiftung, womit eindeutig ein nicht natürlicher Tod vorlag. Wir verständigten umgehend die zuständige Mordkommission, die sofort die Ermittlungen aufnahm. Noch während die Untersuchungen liefen, wurde durch das Krankenhaus ein neuer Todesfall gemeldet. Die Staatsanwaltschaft ordnete diesmal sofort eine gerichtliche Sektion an. Der erneute Fall lag ähnlich wie der erste. Nach einer komplikationslos verlaufenen, relativ einfachen Blinddarmoperation trat drei Tage später wieder schwerer Durchfall und Erbrechen
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