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Ermittler in Weiß - Tote sagen aus

Ermittler in Weiß - Tote sagen aus

Titel: Ermittler in Weiß - Tote sagen aus Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Wolfgan Dürwald
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Für die vierwöchige Behandlung mit der Salbe »Wilckosan« ließ er sich 1044 Reichsmark bezahlen. Von einem Kriegsversehrten, bei dem er eine Stumpfoperation vornahm, verlangte er 4483 Reichsmark Honorar. Dabei stellte er ihm in Aussicht, dass das verlorene Glied bei genügend langer Behandlung mit »Wilckosan« wieder nachwachsen würde. In mehreren Fällen behandelte er eine Lues mit positiver Was-sermannscher Reaktion mit seiner Salbe statt mit dem damals üblichen Neo-Salvarsan. Außerdem meldete er diese Fälle nicht, obwohl er dazu verpflichtet gewesen wäre. Im Oktober 1946 erstattete die Fachgruppe Ärzte im FDGB, dem Gewerkschaftsbund in der sowjetischen Besatzungszone eine Anzeige gegen Dr. H. v. W., weil er während einer Kur im Ort St. unglaubliche Forderungen für recht zweifelhafte Leistungen erhoben hatte. So verlangte er in einer undurchsichtigen Abtreibungsangelegenheit 7500 Reichsmark und forderte weitere 15000 Reichsmark sowie Sachleistungen, darunter Gänse und zwei Zentner Pflaumen, für den Verlust seiner Leipziger Praxis. In der Anzeige wurden weitere Fälle aufgelistet bei denen er für relativ geringe Leistungen unverschämte Honorare verlangte. Aufgrund dieser Anzeige wurde Dr. v. W. verhaftet. Um sein hohes Ansehen zu beweisen, legte er erneut eine Fotokopie vor. Diesmal handelte es sich um das Bewerbungsschreiben eines gewissen Prof. S., der sich um eine Assistentenstelle bei Dr. v. W. bewarb. Im Schreiben von Prof. S., der angeblich seit 1920 Universitätsprofessor und Facharzt für Frauenkrankheiten war, hieß es weiter: »Man kann sagen, dass Dr. v. W. in Ausübung seines Berufes Übermenschliches leistete und leistet. Geniale Veranlagungen und außergewöhnliches Können sind in glücklichster Weise in ihm vereint bei einer über dem Durchschnitt stehenden Intelligenz. ... v. W. stellt die Kumulierung außergewöhnlicher Begabung dar. ... Er ist der typische Fall eines Genies, den die Vorsehung der leidenden Menschheit geschenkt hat.« Offenbar hatte Dr. v. W. auf diese Weise in der von ihm gefertigten Fälschung sein Selbstbild schriftlich fixiert. Bei der seinerzeit vom zuständigen Staatsanwalt durchgeführten Vernehmung gelang es Dr. v. W. - wie bereits mehrfach zuvor -, die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zu verharmlosen. Er unterbreitete Erklärungen, die einem medizinischen Laien glaubhaft erscheinen konnten. Der Staatsanwalt hegte nach der Vernehmung keinen Zweifel, dass es sich bei Dr. v. W. um einen qualifizierten Arzt handele, sodass er keinen Grund mehr zur Aufrechterhaltung des Haftbefehls sah. Zu berücksichtigen ist bei dieser Entscheidung, dass ihm lediglich die 1946 durch die Fachgruppe Ärzte aus St. erhobenen Vorwürfe bekannt waren. 1946 wurde in W. ein Amtsarzt gesucht. Dr. v. W. bewarb sich um diese Stelle und wurde im November 1946 auch eingestellt. Zu seinen ersten Handlungen gehörte, dass er durch die Gewerbepolizei Traubenzucker, Stärkungsmittel und selten gewordene Medikamente beschlagnahmen ließ. Einen großen Teil davon verbrauchte er für sich, wobei er aus dem Traubenzucker und Alkohol, der dem Gesundheitsamt zur Verfügung stand, Likör herstellte. Bei einer Besichtigung des Gesundheitsamtes durch den Oberbürgermeister, der von diesen Unregelmäßigkeiten gehört hatte, wurde in den Räumen des Gesundheitsamtes eine Patientin aufgefunden, bei der Dr. v. W. eine Schwangerschaftsunterbrechung vorgenommen hatte. Obwohl sie hohes Fieber hatte und Blutungen eintraten, lag sie dort ohne jegliche ärztliche Hilfe und wurde nur von einer Sekretärin betreut. Kurz nach seinem Amtsantritt in W. brachte er bei führenden Persönlichkeiten eine Liste in Umlauf, in der diese aufgefordert wurden, sich für eine Verleihung des Titels »Medizinaldirektor« an Dr. v. W. einzusetzen. Weiterhin wurde er dadurch auffällig, dass er in einem Hotel fremden Personen laufend Rezepte ausstellte. Da er neben seiner Tätigkeit als Amtsarzt noch eine Allgemeinpraxis ausübte, wurden auch hier wieder Beschwerden von Patienten geäußert und teilweise an das Gesundheitsamt weitergeleitet. Weil er aber selbst als Amtsarzt fungierte, landeten diese Beschwerden umgehend im Papierkorb. In diese Zeit fiel dann auch die geschilderte abenteuerliche Herzoperation bei der 48jährigen Frau, die wiederum zu seiner Verhaftung führte. In der Untersuchungshaft trat Dr. v. W. renitent und disziplinlos auf. Er betonte immer wieder, dass es bei seinen Leistungen eine Zumutung sei, in einer

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