FreeBook Sex-mal um den ganzen Globus - Ueber das Liebesleben der Voelker Ein Ethno-Bericht
Männerclubs“ dem Kapitel „Treue und Fremdgehen“ bei zuordnen, doch die Bezahlung für die Dienste der Frauen rechtfertigt das Thema im Zusammenhang mit Prostitution. Entweder der männliche Häuptling des Frauenclubs erhält eine Entschädigung oder aber das Geld gelangt an die Väter der unverheirateten Mädchen. Doch nicht das Geld oder sonstige materiellen Werte sind entscheidende Motive zur Erhaltung dieser netten Sitte, sondern soziale Aspekte:
1. Durch Clubbeziehungen lernen die Männer und Frauen verschiedener Dörfer voneinander. Die Idee ist nachvollziehbar. Man glaubt den Informationsaustausch durch Sex zu bereichern und Hemmnisse zu beseitigen. Das Erlernte wiederum wird innerhalb des eigenen Dorfes weitergegeben.
2. Durch die Kürze der dreimonatigen Beziehungen kommen zwischen den weiblichen Besuchern und ihren männlichen Gastgebern kaum Streitigkeiten auf. Eine Harmonie, wie sie im Verlauf einer ganzen Ehe kaum aufrechtzuerhalten ist, kennzeichnet das Zusammenleben zwischen Besucherinnen und Gastgebern im Club. Diese Harmonie, so glaubt man, überträgt sich nach Abbruch der Clubbeziehungen wieder auf die eigenen Ehen.
3. Der Frieden zwischen mehreren Dörfern einer Insel läßt sich durch die Einrichtung der Clubbeziehungen besser aufrechterhalten. Von Ausnahmen abgesehen ist es zumindest menschlich, den Dorfbewohnern, deren Frauen einem in wohlgefälliger Erinnerung sind, nicht unbedingt die Köpfe einzuschlagen.
4. Durch Clubbeziehungen gelangt frisches Blut in die Erbmasse eines Clans. Kinder aus Clubaffären werden den Frauen zugesprochen, was ihren Wert zu Hause nicht schmälert. Auch kommt es vor, daß diese Kinder abwechselnd in beiden Dörfern leben. Es hat sich sogar herausgestellt, daß solche Kinder beste Aussichten auf Führungspositionen haben. Kein Wunder, denn mehr Erfahrung bringt größere Weitsicht.
5. Auch eine Art Asyl finden geschiedene Frauen in den Clubs der Männer.
6. Im Club bahnen sich nicht zuletzt (wieder neue) Ehebeziehungen an.
7. Dabei ganz wichtig ist die Möglichkeit, den Landerwerb zu mehren. Denn durch Clubs entstandene Ehebeziehungen zwischen Partnern aus zwei verschiedenen Dörfern bringen die Möglichkeit, Ländereien zusammenzulegen. Ähnlich wie dies bei den Zweckhochzeiten europäischer Aristokratie geschah.
Kurzum, dem Argument gegen den Club als Ausbeutungsstätte der Frau steht eine Palette von Argumenten gegenüber, die für den Club sprechen. Noch einmal zusammengefaßt sind das: Informationsaustausch, Harmonieübertragung, Friedenssicherung, Blutauffrischung, Scheidungsasyl, Ehevermittlung und Landmehrung. Das Clubhaus hat nur wenig mit Prostitution, Frauenraub oder Frauenhandel zu tun. Lediglich den Vorwurf der Kuppelei muß man gelten lassen. Doch dieser Vorwurf ist eigentlich ein Vorteil. Im „Ehevermittlungsinstitut-Clubhaus“ lernen viele Mädchen ihren zukünftigen Ehepartner kennen, so daß beide Partner schon nach wenigen Wochen das Gebäude verlassen.
Spricht man von Kuppelei, kommt man an den „Partys“ Neuguineas nicht vorbei. Dabei werden nach ausgedehnten Festen die Mädchen für eine Nacht und einen Tag zu den Männern geschickt. Jedoch ist niemals die Heirat Endzweck dieser Kuppelei. Ganz im Gegenteil, Neuguineas Stämme leben ausgesprochen endogen, das heißt man heiratet im eigenen Clan. Die „Ehefrauen auf eine Nacht“ werden von ihren „Gemahlen für eine Nacht“, nach der Zeit des Beisammenseins, eingeölt, geschmückt und mit Geschenken versehen zu ihren Vätern und Brüdern zurückgeschickt. Die ganze Prozedur dient also vornehmlich der Wahrung gut nachbarschaftlicher Beziehungen. Wodurch ließen sich solche besser aufrechterhalten als durch guten Sex? Alles andere als das Aufrechterhalten von guten Beziehungen bedeutet das Dirnenwesen in unserer aufgeklärten Gesellschaft. Ob man nun auf Prostituierte, Zuhälter oder Freier zu sprechen kommt, stets tut man es mit einem mulmigen Gefühl im Bauch. Nichts symbolisiert dieses Gefühl deutlicher als der Paragraph 138 BGB, der den Vertrag zwischen Freiern und Prostituierten als „sittenwidrig“ geißelt. Zahlt der Freier nicht, hat die Hure keine Möglichkeit den Lohn einzuklagen. Ihr droht aber Strafverfolgung wegen Betruges, wenn sie die vereinbarte und bezahlte Leistung verweigert. Gipfel dieser scheinheiligen Doppelmoral ist, sie muß für den Liebeslohn trotzdem Steuern bezahlen.
Homosexualität
Ach alle Tage Huhn im Topf und Gans im Bett, man
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