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Freiheit statt Kapitalismus

Freiheit statt Kapitalismus

Titel: Freiheit statt Kapitalismus Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Sahra Wagenknecht
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auf 1 Million Euro begrenzt werden. Darunter sollte gar keine Erbschaftssteuer erhoben werden. Alles jedoch, was darüber hinausgeht, sollte mit einer Steuer von 100 Prozent belastet werden. Eine solche Erbschaftssteuer würde einlösen, was beispielsweise Artikel 123 der Bayerischen Verfassung fordert: »Die Erbschaftssteuer dient auch dem Zwecke, die Ansammlung von Riesenvermögen in den Händen einzelner zu verhindern.«
    Im Falle von Betriebsvermögen sollte die Regelung ähnlich aussehen wie bei der Vermögenssteuer: Das gesamte 1 Million Euro übersteigende Eigenkapital fiele unter die Erbschaftssteuer, ginge aber nicht an den Staat, sondern würde in unveräußerliches Belegschaftseigentum übertragen. Damit hätten die Mitarbeiter in ihrem Unternehmen das Sagen. Für große Unternehmen mit mehr als 100 Millionen Euro Eigenkapital sollte zusätzlich eine öffentliche Sperrminorität entstehen, das heißt, die öffentliche Hand bekäme ein Mitbestimmungsrecht, das einem Kapitalanteil von 25 Prozent entspricht.
    Dass die Konditionen, die für Erbschaften gelten, auch bei Schenkungen greifen, versteht sich von selbst. Zudem sollte jedes Vermögen in Deutschland den betreffenden Regelungen unterliegen, unabhängig von der Art des Eigentümers oder seinem Wohnsitz.
    Die Gewinne in solchen Belegschaftsunternehmen beziehungsweise Mischgesellschaften von Belegschaft und öffentlicher Hand sollten generell nicht mehr ausgeschüttet werden dürfen, sondern im Unternehmen verbleiben. Sofern der Gewinn das für Forschung und Entwicklung, für Investitionen und erforderliche Reserven Notwendige übersteigt, wäre das ein untrügliches Zeichen dafür, dass das Unternehmen oberhalb des von Malik geforderten Gewinnoptimums produziert. Es ist dann also angesagt, die Gewinne durch Lohnerhöhungen oder Sonderprämien für die Beschäftigten zu verringern.
    Durch ein solches Modell würden Anreize für ein Wirtschaften gesetzt, das erheblich effizienter, innovativer und für den allgemeinen Wohlstand förderlicher wäre als das heutige. Das wäre der Weg in eine echte Leistungsgesellschaft, in der jeder sein Leben mehr oder weniger mit den gleichen Startchancen beginnt. Selbstverständlich gäbe es immer noch Ungleichheit, der Betriebsleiter würde mehr verdienen als der Facharbeiter und der Facharbeiter mehr als der Hilfsarbeiter, aber diese Ungleichheit würde sich in viel engeren Grenzen halten als heute. Deutlich reicher als der Durchschnitt würden die, die mit einer besonderen Idee einen neuen Markt entdeckt und ein neues Unternehmen aufgebaut haben. Auch das steht durchaus im Einklang mit dem Leistungsprinzip.
    Sackgasse Globalisierung
    Eine Frage haben wir bisher ausgeklammert: die Frage nach den Folgen der vorgeschlagenen Veränderungen auf die internationale Aufstellung der Unternehmen. Anders als viele Kleinunternehmen und Mittelständler exportieren die Großunternehmen ihre Produkte nicht nur ins Ausland, sondern die meisten haben auch ausländische Produktionsstätten. Je größer sie sind, desto höher ist in der Regel der ausländische Beschäftigungsanteil und auch der Anteil an der Wertschöpfung, der im Ausland erwirtschaftet wird.
    Bereits im Versorgungsbereich etwa würde die öffentliche Hand mit der Übernahme der Energiegiganten E.ON und RWE international aufgestellte Konzerne übernehmen, die in vielen europäischen Ländern und auch außerhalb Kraftwerke betreiben, Haushalte mit Energie beliefern, Netze unterhalten und vieles mehr. Rechtlich gibt es keinen Widerspruch zwischen internationaler Aufstellung und öffentlichem Eigentum. Vattenfall ist ebenfalls ein Staatskonzern, der europaweit tätig ist. Auch viele kommunale Stadtwerke sind in den letzten Jahren expandiert und haben sich internationale Beteiligungen zusammengekauft.
    Allerdings stellt sich die Frage, wie sinnvoll eine solche Strategie im Hinblick auf den Versorgungsauftrag ist oder ob sie ihm nicht im Wege steht. Vattenfall ist kein Vorbild für einen gemeinnützigen Versorger, sondern ein rein profitorientiert geführter Konzern. Ein gemeinnützigesUnternehmen sollte sich auf die Versorgung in dem Land konzentrieren, in dem es seinen Sitz hat. Die Sicherung von Grundversorgungsleistungen ist keine internationale, sondern in vieler Hinsicht eine kommunale und höchstens eine nationalstaatliche Aufgabe.
    Internationales Engagement ergibt in diesem Bereich höchstens Sinn, sofern es sich etwa im Energiebereich um unerlässliche

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