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Freiheit statt Kapitalismus

Freiheit statt Kapitalismus

Titel: Freiheit statt Kapitalismus Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Sahra Wagenknecht
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sein Anteil am gesamten Kapital. Damit ist ein starker Anreiz gesetzt, die Ausschüttungen zu begrenzen und möglichst große Teile des Gewinns im Unternehmen zu belassen.
    Eine denkbare Ausgestaltung wäre eine Vermögenssteuer von 5 oder 10 Prozent auf alle Vermögen, die 1 Million Euro übersteigen. Besitzt eine Familie ein Unternehmen mit einem Eigenkapital von 101 Millionen Euro, würden bei einem Steuersatz von 5 Prozent im ersten Jahr 5 Millionen Euro in unveräußerliches Belegschaftskapital umgewandelt. Im nächsten Jahr dann wiederum 5 Prozent von dem dann verbleibenden Kapitalanteil der Alteigentümer. Es würden also schrittweise Unternehmensanteile an eine Art Stiftung übertragen, auf die der ursprüngliche Eigentümer keinen Zugriff hat, sondern die der Belegschaft untersteht. Wenn das Unternehmen schnell wächst, kann der Anteil des Ersteigentümers dennoch hoch bleiben. Das sollte zusätzliche Anreize setzen, Gewinn im Unternehmen zu belassen, statt ihn herauszuziehen. Um zu verhindern, dass das Eigenkapital künstlich niedrig gehalten wird, müsste seine Untergrenze in Relation zum Umsatz gesetzlich geregelt werden.
    Bei sehr großen Unternehmen, etwa ab 100 Millionen Euro Eigenkapital, sollten 25 Prozent Stiftungsanteile auf die öffentliche Hand – die Kommune oder das Land – übergehen. Ebenso sollten öffentliche Subventionen oberhalb der Bagatellgrenze generell zu öffentlichen Kapitalanteilen führen. Immerhin sind Geschenke auf Kosten der Steuerzahler mit dem Prinzip von Leistungsgerechtigkeit und Selbstverantwortung nicht in Einklang zu bringen.
    Gesellschaft ohne Millionenerben
    Wir haben gesehen, dass die meisten Schwierigkeiten in Familienunternehmen im Erbfall entstehen. Während der Gründer sich mit dem Unternehmen meist persönlich identifiziert, ist das bei den Nachfolgernoft nicht mehr der Fall. Weder sind unternehmerische Fähigkeiten erblich noch das Interesse für einen bestimmten Geschäftsbereich. Werden Unternehmen dann von unfähigen Geschäftsführern weitergeführt oder an Private-Equity-Haie verschleudert, sind Unternehmenssubstanz und Arbeitsplätze gefährdet. Wird die Leitung dagegen bezahlten Managern übertragen, stellt sich die Frage, welche produktive Rolle den Erben eigentlich noch zukommt.
     
    Nach einer Studie des Unternehmensberaters Wolter Claasen gehen ohnehin gerade mal 20 Prozent der Unternehmen auf die zweite Generation über, 7 Prozent werden auch noch in dritter Generation weitergeführt. Von den 71   000 Familienunternehmen, die jährlich in Deutschland übergeben werden, wandert mehr als die Hälfte in fremde Hände. 214
     
    Die Erben führen also nicht weiter, sie verkaufen. Die Beschäftigten, auf deren Arbeit der Unternehmenserfolg wesentlich beruht, werden zur Manövriermasse ohne relevante Mitspracherechte. »Die Geschichte starker Unternehmensführer endet leider häufig mit einer missglückten Nachfolge«, 215 zitiert Hermann Simon in den
Hidden Champions
einen Unternehmer.
    Wir haben im Kapitel über den »Mythos Leistungsgesellschaft« gesehen, dass das Vermögen – und besonders das Produktivvermögen – sich in der heutigen Gesellschaft in ganz wenigen Händen konzentriert. Das Prinzip der (von der Erbschaftssteuer kaum mehr geschmälerten) Vererbung von Großvermögen hat daran wesentlichen Anteil. Eine Vermögenssteuer wie die hier vorgeschlagene von 5 oder 10 Prozent auf Vermögen oberhalb einer Million Euro wäre eine vorsichtige Korrektur an dieser Konzentration. Grundsätzlich verändern würde sie die Verhältnisse nicht. Denn die Rendite auf große Vermögen liegt in der Regel bei über 5 Prozent, so dass eine 5-prozentige Besteuerung die Substanz kaum treffen würde. Mit Blick auf Produktivität, Innovationsgeist und Leistungsorientierung einer Volkswirtschaft wiederum gibt es nur Gründe, die gegen große Erbschaften sprechen und keinen einzigen Grund dafür.
    Wer sein Einfamilienhaus, sein erarbeitetes Spargeld und seine persönlichen Gegenstände in der Hand seiner Kinder wissen will, densollte der Fiskus in Ruhe lassen. Millionen- oder gar milliardenschwere Großvermögen dagegen beruhen nie nur auf der Arbeitsleistung eines einzelnen Menschen. Vielfach wurden sie selbst bereits ererbt. Und ganz sicher beruhen sie nicht auf einer Leistung der Erben. Es sei denn, man wollte den Umstand, als Kind reicher Eltern geboren zu werden, als besondere Lebensleistung würdigen.
    Erbschaften sollten aus all diesen Gründen generell

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