Gesammelte Werke
Wahrnehmungserlebnis gegebene Papier, prinzipiell kein Erlebnis« sei, »sondern ein Sein von total verschiedener Seinsart« 42 - »Jede Dingwahrnehmung«, heißt es weiter im Sinne der bekannten James'schen Theorie, habe »einen Hof von
Hintergrundsanschauungen«
43 , Inaktualitäten. Es lasse sich »Bewußtsein im
Modus aktueller Zuwendung
in Bewußtsein im
Modus der Inaktualität«
überführen, »und umgekehrt« 44 . Der
»Erlebnisstrom«
– d.h. der Zusammenhang des persönlichen Bewußtseins im Sinne der »Transcendentalen Systematik« – könne
»nie aus lauter Aktualitäten bestehen«
45 . Allein die Aktualitäten »bestimmen ... in der vollzogenen Kontrastierung mit den Inaktualitäten den
prägnanten
Sinn des Ausdrucks
›cogito‹,
›ich habe
Bewußtsein
von etwas‹, ›ich vollziehe einen Bewußtseins
akt
‹« 46 . Ganz im Sinne einer Analyse des persönlichen Bewußtseinszusammenhanges fügt Husserl bei: »Im cogito lebend, haben wir die cogitatio selbst nicht bewußt als intentionales Objekt; aber jederzeit kann sie dazu werden, zu ihrem Wesen gehört die prinzipielle Möglichkeit einer
›reflektiven‹ Blickwendung
.« 47 Daraus ergibt sich die Unterscheidung zwischen
immanent
und
transzendent
gerichteten Akten. »Unter
immanent gerichteten Akten ...
verstehen wir solche, zu deren
Wesen
es gehört,
daß ihre intentionalen Gegenstände, wenn sie überhaupt existieren, zu demselben Erlebnisstrom gehören wie sie selbst ... Transzendent gerichtet
sind intentionale Erlebnisse, für die das
nicht
statthat.« 48 Unter »
immanenter
Wahrnehmung« will Husserl verstanden wissen eine solche, bei der
»Wahrnehmung und Wahrgenommenes wesensmäßig eine unvermittelte Einheit, die einer einzigen konkreten cogitatio«
49 bilden. Ist schon, nachdem Husserl die »schlichte« Wahrnehmung als »Bewußtsein von etwas« bezeichnet hat, der Sinn der Einschränkung »die intentionalen Gegenstände immanent gerichteter Akte ..., wenn sie überhaupt existieren«, ganz unklar, so steht vollends – wie vorweg bemerkt sei – der an diese Einschränkung angeschlossene Begriff der »immanenten Wahrnehmung« in offenem Widerspruch zu früher Gesagtem.
Die »Wesenscharakteristiken von Erlebnis und Bewußtsein«, um die Husserl sich bemühte, sind ihm »Unterstufen ... für die Gewinnung des Wesens jenes
›reinen‹ Bewußtseins
« 50 . Um dies »reine Bewußtsein« auszusondern, will Husserl »die letzte Quelle« aufsuchen, »aus der die Generalthesis der Welt, die ich in der natürlichen Einstellung vollziehe, ihre Nahrung schöpft ... Offenbar ist diese letzte Quelle die
sinnliche Erfahrung.
« 51 Die
»sinnliche Wahrnehmung«
nun spiele »unter den erfahrenden Akten in einem gewissen guten Sinne die Rolle einer Urerfahrung« 52 . Den Begriff des »wahrnehmenden Bewußtseins« bestimmt Husserl ausdrücklich dahin, »daß es Bewußtsein der
leibhaftigen Selbstgegenwart eines individuellen Objektes
« 53 sei. »Sinnliche« und »dingliche« Wahrnehmung wird dabei von Husserl synonymisch gebraucht 54 . Im »Rahmen der schlichten Anschauung und der zu ihr gehörigen Synthesen« sei es evident, daß »Anschauung und Angeschautes, Wahrnehmung und Wahrnehmungsding zwar in ihrem Wesen aufeinander bezogen, aber in prinzipieller Notwendigkeit
nicht reell und dem Wesen nach eins und verbunden
« 55 seien.
Das soll an einem Beispiel deutlich werden. »Immerfort diesen Tisch sehend, dabei um ihn herumgehend, meine Stellung im Raume wie immer verändernd, habe ich kontinuierlich das Bewußtsein vom leibhaftigen Dasein dieses einen und selben Tisches, und zwar desselben, in sich durchaus unverändert bleibenden.« 56 »Die Tischwahrnehmung« sei »eine Kontinuität wechselnder Wahrnehmungen« 57 . Wenn ich die Augen schließe und wieder öffne, so kehrt
»die«
Wahrnehmung »unter keinen Umständen« als »individuell dieselbe« wieder 58 . »Nur der Tisch« sei »derselbe, als identischer bewußt im synthetischen Bewußtsein, das die neue Wahrnehmung mit der Erinnerung verknüpft. Das wahrgenommene Ding kann sein, ohne wahrgenommen, ohne auch nur potentiell bewußt zu sein ...; und es kann sein, ohne sich zu verändern. Die Wahrnehmung selbst aber ist, was sie ist, im beständigen Fluß des Bewußtseins und selbst ein beständiger Fluß: immerfort wandelt sich das Wahrnehmungs-Jetzt in das sich anschließende Bewußtsein des Soeben-Vergangenen, und zugleich leuchtet ein neues Jetzt auf.« 59 Das idealgesetzliche Ergebnis seiner
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