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Hahn, Nikola

Hahn, Nikola

Titel: Hahn, Nikola Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Die Farbe von Kristall
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Öffentlichkeit, weil sich die
Vernehmung jetzt den perversen geschlechtlichen Neigungen des Angeklagten
zuwendet. Auch die Vertreter der Presse müssen den Saal verlassen.
     
    Abendblatt
    Mittwoch,
14. Januar 1914
    Frankfurter
Zeitung und Handelsblatt
     
    Gendarmeriewachtmeister
Baumann in Schönberg bekundet: Es war ein öffentliches Geheimnis in
Niederhöchstadt, Hopf habe seine erste Frau vergiftet und die zweite sei auch
durch ihn krank geworden. Der Zeuge sprach deshalb mit Dr. Portmann, aber
dieser sagte: Es ist ausgeschlossen.
    Dr.
Portmann, der die beiden ersten Frauen des Hopf behandelte, wird vorgerufen.
Er gibt an der Hand seiner Aufzeichnungen eine eingehende Schilderung seiner
Besuche und Befunde. Er erzählt unter anderem, nachdem sich die Frau von
ihrem Mann getrennt hatte, sei Hopf eines Tages zu ihm in die Sprechstunde
gekommen, sehr aufgeregt, und habe gerufen: »Ich muß meine Frau wiederhaben.
Wenn Sie glauben, daß ich meine erste Frau umgebracht hätte, schieße ich mich
auf der Stelle tot.« Dabei zog er einen Revolver aus der mitgebrachten
Handtasche und legte ihn auf den Tisch. Der Arzt beruhigte ihn, und Hopf zog
unter Weinen und Heulen ab.

    Abendblatt
    Freitag,
16. Januar 1914
    Frankfurter
Zeitung und Handelsblatt
     
    Der
heutige fünfte Verhandlungstag gehört den Sachverständigen. Über die
Untersuchungen auf Arsen gibt der Gerichtschemiker Dr. Popp zunächst eine
allgemeine Übersicht. Er sagt: In der Kriminalgeschichte gibt der Giftmord das
düsterste Bild, weil er ein Meuchelmord ist, und unter den benutzten Giften hat
das Arsenik seit jeher eine besondere Rolle gespielt, weil es weder durch
Geruch noch durch den Geschmack auffällt und so leicht in den Speisen
beigebracht werden kann. Im Mittelalter hat man schon ganz abgefeimte Mittel
angewandt, indem man z. B. Schweine mit Arsenik vergiftete und aus den
verwesten Leichen neue Arsenverbindungen gewann.
    Die
Untersuchung der Leichen im vorhegenden Falle erfolgte unter Anwendung aller
erkennbaren Vorsichtsmaßregeln. In der Leiche des unehelichen Kindes, das 1896 in Wörsdorf beerdigt wurde, fand man 0.25
Milligramm auf 100 Gramm Knochen, in den Hobelspänen des Sarges 0.15
Milligramm. Die Leiche der ersten Frau (gestorben 1902) zeigte in den Röhrenknochen
nur 0,01 Milligramm Arsen auf 100 Gramm, in den Beckenknochen 0.15 Milligramm,
in dem Moder zwischen den Oberschenkeln 0.025 Milligramm und in den Haaren
der Leiche die verhältnismäßig große Menge von 0.25 Milligramm.
    Der
Verteidiger greift die Ausführungen und Berechnungen des Sachverständigen an
und sucht das Vorhandensein von Arsen in den Knochen auf andere Weise zu
erklären. Für die Allgemeinheit sind jedoch diese Auseinandersetzungen wenig
verständlich.

    Erstes
Morgenblatt       
    Sonntag,
18. Januar 1914
    Frankfurter
Zeitung und Handelsblatt
     
    Frankfurt,
17. Januar. Nach der Rede des Staatsanwalts
wird eine kurze Pause gemacht. Um 1 1/2Uhr ergreift der Verteidiger
Dr. Sinzheimer das Wort: »Der Verteidiger ist nicht, wie sein Name besagt, der
Mann, der alles verteidigt; aber er hat die Pflicht, alles vorzuführen,
was in der Beweisaufnahme noch fehlt zum schlüssigen Beweis.
    Ich
begreife die Wirkung, die das Schicksal der unglücklichen Frauen auf Sie
ausgeübt hat. Umso mehr müssen Sie sagen: Wir dürfen kein Urteil in einer Gefühlserregung
fällen. Es gilt in jedem Strafprozeß auch das Recht zu wahren, und es darf
keiner verurteilt werden, mag er noch so sehr Unmensch sein, ohne daß die
Beweiskette nach Prüfung aller Umstände schlüssig geworden ist.«
    Der
Verteidiger bittet dann die Geschworenen folgende Fragen zu prüfen: 1. Ist der
Arsenbefund der Leichen einwandfrei nachgewiesen? 2. Handelt es sich in jedem
Falle um eine Arsenvergiftung? 3. War die Arsenvergiftung die Ursache des
eingetretenen Todes? 4. Wenn alle diese Fragen bejaht werden: hat Hopf dieses
Gift den verschiedenen Personen beigebracht?
    Er ist
der Ansicht, daß die Ausführungen des Herrn Dr. Popp nicht ganz einwandfrei
seien. Diese letzten Ausführungen veranlassen den Vorsitzenden, die
Sachverständigen noch einmal über das Geschwür zu befragen, das die
erste Frau am Zwölffingerdarm gehabt hat. Nachdem der Verteidiger nochmals seinen
Standpunkt dargelegt hat, sagt der Vorsitzende: Hopf, Sie haben das letzte
Wort.
    Hopf:
Ich habe nichts mehr zu sagen.
    Vors.:
Gar nichts?
    Hopf:
Nein.
    Um 3
1/4   Uhr ziehen sich die Geschworenen
ins Beratungszimmer zurück. Ihre

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