Hahn, Nikola
machen, »der Doktor gehe nicht darauf ein.« Hopf
drehte den Spieß um und klagte, und seine Widersacher wurden verurteilt, auch
die Frau, die auf eine Frage des Frankfurter Gerichtsvorsitzenden erwiderte:
damals, als man sie zu 30 Mark Geldstrafe wegen Beleidigung verurteilte, sei
sie »nicht zum Ausreden gekommen«. Gar mancher Angeklagte
kommt
vor Schöffengerichten, namentlich in Beleidigungsprozessen, »nicht zum
Ausreden«. (...) Der Richter, der allmächtige Mann, schneidet den Angeklagten
und Zeugen, meistens einfachen Leuten, die sich nicht zu helfen wissen, das
Wort ab, und in kurzer Zeit wird eine Reihe von »Bagatellsachen« erledigt.
Auch
der Fall Hopf contra Wüst war eine Bagatellsache oder wurde wenigstens als
solche behandelt. Hätte man ihm aber die notwendige Sorgfalt gewidmet, dann
wäre (...), nachdem die ärztliche Wissenschaft versagt hatte, der Stein ins
Rollen gekommen, und der Prozeß Hopf, nicht ein Bagatellprozeß, sondern ein
Giftmordprozeß, wären sieben oder acht Jahre früher verhandelt worden.
(aus: Frankfurter
Zeitung und Handelsblatt, Erstes Morgenblatt, 18.1.1914)
ENDE
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