Hallo?! Holt mich hier raus!: Vom Mann, der sich selbst einmauerte, und andere kuriose Missgeschicke (German Edition)
auf den Fahrersitz. Aber ihr Schlüssel passte nicht ins Zündschloss, auch die Fahrertür ging von innen nicht auf.
Die Klettertour durch das Fahrzeug und ihr verzweifeltes Verharren vor dem Lenkrad fiel Passanten auf, die die Polizei riefen. Dabei kam heraus: Es war gar nicht ihr Auto. Nach Polizeiangaben war es noch nicht einmal dieselbe Marke, nur die Farbe stimmte.
Mit einem Luftgewehr eröffnete ein Rentner aus Nürnberg die Jagd auf Wühlmäuse in seinem Garten. Die ersten Schüsse durch Blumenbeete und Büsche und das ständige Hantieren mit der Waffe machten seine Nachbarn nervös, die deshalb die Polizei alarmierten. Wegen des vermeintlichen Schusswechsels umstellten zehn bewaffnete Polizeibeamte das Haus des Schützen und rückten in den Garten vor.
Völlig überrascht stellte der Rentner seine Jagd auf die Wühlmäuse sofort ein und sorgte so immerhin für die schnelle Entwarnung. Zum Beweis seiner Absichten legte er den Polizeibeamten eine Wühlmaus vor, die er bereits erschossen hatte.
Geteilte Ansichten über einen neuen Haarschnitt lösten in einem Friseursalon eine Schlägerei aus. Eine 43-jährige Kölnerin hatte sich eine neue Frisur gegönnt, war jedoch nach dem ersten Blick in den Spiegel dermaßen enttäuscht, dass sie die Friseurin als «blöde Kuh» beschimpfte. Sie weigerte sich zu zahlen und schlug stattdessen mehrmals mit ihrer Handtasche auf die Friseurin ein, die durch die Metallbügel der Tasche Prellungen am Kopf erlitt.
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Dümmer, als die Polizei erlaubt
Ein völliges Fiasko, verbunden mit einem Zwangsaufenthalt in einem Kellerverlies, erlebte ein Heimwerker aus Gumperda in Thüringen. Er wollte den Zugang seines fensterlosen Kellers zumauern und stand dabei dummerweise auf der falschen Seite der Wand. Erst als der Rentner das Mauerwerk beendet hatte, bemerkte er seinen Fehler. Er hatte sich selbst eingemauert.
An alles hatte der fleißige Heimwerker gedacht: Mauersteine, Kelle, Mörtel und sogar eine Verpflegungsration für seinen Arbeitstag lagen bereit, als der 64-Jährige an einem Wochenende mit den Bauarbeiten begann. Wegen eines Streits mit seinen Nachbarn wollte er den Zugang zu seinem Keller verschließen. Möglichst stabil sollte es sein. Erst als die Mauer vor dem bisherigen Ausgang des drei Quadratmeter großen Kellerraums fertig war, bemerkte der 64-Jährige, dass er nun nicht mehr herauskam. Geschockt durch das eigene Versehen, verbrachte der Heimwerker den Rest des Tages und den kompletten Sonntag in seinem selbstgeschaffenen Gefängnis.
War es ihm peinlich? Oder wollte er erst in aller Ruhe nachdenken, wie er aus seinem Verlies wieder herauskam? Denn den Bohrhammer, den er ebenfalls mitgebracht hatte, setzte er erst nach zwei Übernachtungen in dem Kellerverlies ein. Dabei irrte er sich zum zweiten Mal in der Richtung: Anstatt den von ihm selbst zugemauerten Kellerzugang aufzubrechen, machte er sich nach den Ermittlungen der Polizei in Thüringen an der Brandmauer des Nachbarhauses zu schaffen. Bei seinem Durchbruch wartete bereits die Polizei auf ihn: Nachbarn hatten den Lärm des Bohrhammers gehört, sich erst gewundert und dann die 110 angerufen.
Als der Mann durch die Wand kletterte, Polizisten und Nachbarn sah, soll er wüste Beschimpfungen ausgestoßen haben. Schon seit Jahren soll es zwischen ihm und anderen Bewohnern des Hauses immer wieder zu heftigen Streitereien gekommen sein. Aber einen anderen Weg zurück in die Freiheit gab es für ihn ja nicht mehr. Sein Durchbruch brachte dem Rentner Anzeigen wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch ein. Die eigene Mauer ließ er stehen.
Seine Flucht aus dem Knast glückte. Doch dann brachte sein ausgeprägter Ordnungssinn den entflohenen Häftling umgehend zurück ins Gefängnis.
Der 54-Jährige war aus der Justizvollzugsanstalt Euskirchen ausgebrochen. Wegen Diebstählen und Computerbetruges hätte er noch 500 Tage verbüßen müssen. Weil er seine persönlichen Gegenstände wie Uhr und Brieftasche vermisste, schrieb er nach seiner geglückten Flucht einen Brief an die Anstaltsleitung. Darin behauptete der entflohene Häftling, mittlerweile in einer Therapieeinrichtung zu sitzen. Er nannte eine Adresse in Köln, an die man seine Sachen freundlicherweise schicken sollte. Ein cleverer Plan? Eher nicht, denn die Polizei ermittelte, dass es sich dabei um seine Privatadresse handelte. Also öffnete der korrekte, entflohene Häftling die Tür, als ihm die Beamten einen Besuch
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