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Hallo?! Holt mich hier raus!: Vom Mann, der sich selbst einmauerte, und andere kuriose Missgeschicke (German Edition)

Hallo?! Holt mich hier raus!: Vom Mann, der sich selbst einmauerte, und andere kuriose Missgeschicke (German Edition)

Titel: Hallo?! Holt mich hier raus!: Vom Mann, der sich selbst einmauerte, und andere kuriose Missgeschicke (German Edition) Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Hinrich Lührssen
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Zwischenmahlzeit im Führerhaus bekam dem Brummifahrer dennoch nicht: Wegen der Nichtvorlage der Tachoscheibe, wie gesetzlich vorgeschrieben, und wegen des von ihm verursachten Verkehrsunfalls bekam er eine hohe Geldstrafe aufgebrummt.

    Bei der Entwendung von Kleidungsstücken aus einem Altkleider-Container blieb ein 20-Jähriger nachts in Köthen (Sachsen-Anhalt) stecken. Er war mit seinem linken Fuß in der Klappe des Metallbehälters hängengeblieben und konnte erst nach Stunden am frühen Morgen befreit werden. Spaziergänger hatten den unglücklichen Dieb im Container gesehen und die Polizei alarmiert.

    Einen überdimensionalen Scheck aus Pappe mit Ausmaßen 80 mal 35 Zentimeter wollte ein Betrüger bei einer Bank in Bonn einreichen. Der symbolische Pappscheck über 5000 Euro war dem Verein für Behindertensport in Bonn kurz nach der Übergabe gestohlen worden. Um bei seinem Auftritt in der Bank glaubwürdig zu wirken, hatte der Dieb sogar einen Rollstuhlfahrer an seiner Seite und sich als Arzt des Behindertensportvereins ausgegeben. Doch der Originalscheck war längst eingelöst worden, der Pappscheck hing nur als Dekoration an der Wand des Vereinsheims.
    Als der Scheck weg war, hatten die Mitarbeiter des Vereins noch gewitzelt: «Den will doch wohl keiner zu Geld machen?» Geld gab es für den Pappscheck selbstverständlich nicht, stattdessen kam die Polizei.

[zur Inhaltsübersicht]
    Pannen im Alltag
    Ein Angriff von Bettwanzen stoppte den Nachtzug von München nach Rom. Etliche Reisende wurden mitten in der Nacht von den nachtaktiven Parasiten gebissen und klagten anschließend über unerträglichen Juckreiz. Die fünf bis acht Millimeter langen, rotbraunen Blutsauger konnten, wie die Bahn bestätigte, in zwei Liegewagen sogar komplett die Kontrolle übernehmen. Gegen ein Uhr nachts mussten am Hauptbahnhof Innsbruck in Österreich die beiden völlig wanzenverseuchten Liegewagen abgekoppelt werden. Die Reisenden mussten raus, auf den Bahnsteigen warten und konnten erst nach gut zwei Stunden in neu bereitgestellten Liegewagen ihre Fahrt fortsetzen.
    An Schlaf war da vermutlich nicht mehr zu denken. Laut Bahn handelt es sich bei der Bettwanzenplage um ein «grundsätzliches Problem, das weltweit vorkommt».

    Aus Versehen wurde ausgerechnet der Hamburger Zoll zum Rauschgiftdealer. In einem vor Jahren sichergestellten Auto der Marke Chevrolet, das aus dem Bestand des Zolls verkauft worden war, befanden sich zehn Kilo Kokain. Das Rauschgift war in insgesamt elf Paketen in der Heckklappe versteckt.
    Die Zollfahnder hatten das Fahrzeug im Hamburger Hafen beschlagnahmt. Bei einer Kontrolle in der Container-Röntgen-Anlage des Zolls wurden seinerzeit 54 Kilo Kokain aus Südamerika in Tank und Reifen entdeckt. Die restlichen zehn Kilo waren übersehen worden und lagen sechs Jahre lang in der Heckklappe. Der neue Besitzer des Kombis fand den Stoff bei Bastelarbeiten und lieferte ihn beim Zoll ab.

    In einem Fernsehbeitrag über Swingerclubs entdeckte eine 15-Jährige aus München ihre Eltern. Die Produktionsfirma, die die Reportage gedreht und geschnitten hatte, hatte nach eigenen Angaben vergessen, die Beteiligten zu verpixeln. Die Eltern klagten auf Schmerzensgeld.
    Der Schock für den Teenager muss groß gewesen sein: Sie hatte per Zufall beim Surfen im Internet die Reportage eines Privatsenders entdeckt und ihre Eltern sofort wiedererkannt. Von ihrer Tochter zur Rede gestellt, gab es für die Eltern zwar nichts zu leugnen, ihr Ärger traf nun aber Sender und Produktionsfirma. Denn die Redakteure hatten bei den Dreharbeiten versprochen, alle Akteure später im Schnitt unkenntlich zu machen. Der Sender wiederum ging davon aus, dass alle Beteiligten ihr Einverständnis gegeben hatten.
    Ihre Klage auf Schmerzensgeld wurde aber abgewiesen. Alle Beteiligten hätten grundsätzlich zugestimmt, dass in dem Swingerclub gefilmt wird, urteilte das Landgericht in München. Deshalb stehe ihnen trotz der nicht eingehaltenen Zusage auf Verpixelung der Aufnahmen kein Schmerzensgeld zu. Denn dies werde bei Verletzungen des Persönlichkeitsrechts nur in Ausnahmefällen gezahlt, so das Gericht weiter in seiner Urteilsbegründung. Allerdings einigten sich die Eltern der geschockten 15-Jährigen und die Produktionsfirma auf die nachträgliche Zahlung eines Honorars und die teilweise Übernahme der Anwaltskosten. Sie bekamen 3000 Euro – ob das der Schock wert war?

    Fürchterliche Schreie, entsetzliche Geräusche am anderen Ende

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