Hallo?! Holt mich hier raus!: Vom Mann, der sich selbst einmauerte, und andere kuriose Missgeschicke (German Edition)
sonst beteiligten Personen bei der Antragstellung angegeben und nachgewiesen wurden … Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes in Höhe von monatlich 42748,00 Euro bewilligt», hieß es wörtlich in dem Bewilligungsbescheid des Jobcenters Salzlandkreis nahe Magdeburg. Zweimal bekam das Pärchen die Summe tatsächlich überwiesen, dann fiel der Eingabefehler auf. Eigentlich hatten die beiden nur einen Mietkostenzuschuss von monatlich 24,42 Euro erhalten sollen, zusätzlich zum Hartz-IV-Regelsatz. Aus unerklärlichen Gründen und von der Zahlenfolge nicht nachvollziehbar vertippte sich der zuständige Mitarbeiter des Jobcenters: Aus 24,42 Euro im Monat wurden eben die 42748 Euro, ebenfalls im Monat. «Menschliches Versagen» sei schuld gewesen, hieß es später in der Stellungnahme des Jobcenters.
Leider war das Geld zum Teil schon weg. Als der Bewilligungsbescheid im Briefkasten steckte, war die 21-Jährige aus Schönebeck hochschwanger, musste deshalb ihre Ausbildung zur Einzelhandelskauffrau abbrechen. Und als die Summe zum zweiten Mal überwiesen wurde, war sie bereits Mutter vom kleinen Max. Ein neues Kinderzimmer musste her, ihre Wohnung wurde bei der Gelegenheit komplett neu eingerichtet. Zu groß war offenbar die Versuchung gewesen, beim Jobcenter lieber nicht nachzufragen, ob monatlich 42748 Euro nicht doch etwas zu viel seien für eine kleine Familie.
Als der Irrtum den Mitarbeitern des Jobcenters endlich auffiel, soll das Paar nach Darstellung der Behörde nicht reagiert haben, weder auf Briefe noch auf Anrufe. Zu einem Anhörungstermin seien die beiden ebenfalls nicht erschienen. Dann wurde zwar das Konto gesperrt. Doch da waren 33000 Euro bereits ausgegeben. Die Restsumme von 51000 Euro buchte ihre Sparkasse zurück. Ob dies ohne Mahnung und Pfändung überhaupt erlaubt war, muss allerdings noch juristisch geklärt werden. Nur bei arglistiger Täuschung, Drohung oder Bestechung müsse das Geld zurückgezahlt werden, argumentierte der Anwalt des jungen Pärchens. Die Chancen auf Rückzahlung der in die Wohnungseinrichtung investierten 33000 Euro sind realistisch betrachtet ohnehin gering: Beide haben nach wie vor Anspruch auf die Grundsicherung.
Das Polizeipräsidium München teilte mit: «Eine 47-jährige Frau lernte in einem Pub in der Ludwigsvorstadt gegen 13.30 Uhr einen 43-jährigen Handwerker kennen. Die Frau nahm die neue Bekanntschaft mit in ihre Wohnung. Dort kam es zum mehrmaligen Liebesakt. Als die Frau noch mehr wollte, stieß sie auf Ablehnung. Stattdessen versuchte die Bekanntschaft die Wohnung zu verlassen, was die Frau verhinderte. Sie wollte ihn nicht eher aus der Wohnung lassen, bis er noch mehrmals mit ihr geschlafen hätte. Da der Mann für sich keine andere Möglichkeit sah, kam er dem Ansinnen der Frau noch einige Male nach, um dann endlich die Wohnung verlassen zu dürfen. Da ihm dies aber weiterhin verwehrt und noch mehr Sex gefordert wurde, flüchtete er letztlich auf den Balkon der Wohnung und verständigte von dort aus die Polizei. Auch die eingesetzten Beamten versuchte die Frau, allerdings erfolglos, zu entsprechenden Tätigkeiten zu überreden.
Nach erkennungsdienstlicher Behandlung und Blutentnahme bei der Rechtsmedizin wurde die 47-Jährige wieder entlassen. Sie muss sich nun wegen Verdachts der sexuellen Nötigung und Freiheitsberaubung verantworten.»
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Die peinlichsten Momente in der Glotze
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