Hallo?! Holt mich hier raus!: Vom Mann, der sich selbst einmauerte, und andere kuriose Missgeschicke (German Edition)
an der Autobahn auch für einen Achtjährigen in der Nähe von Freiburg. Der Junge schlich sich während der Rast aus dem Fahrzeug. Die Eltern bemerkten es nicht und fuhren nur mit seiner schlafenden Schwester weiter. Ein älteres Ehepaar fand den Jungen auf dem Parkplatz und rief die Polizei. Mit Hilfe von Verwandten konnten die Polizeibeamten das Ehepaar schließlich am Telefon erreichen. Bis dahin war ihnen noch gar nicht aufgefallen, dass ihr Sohn fehlte.
Mit ihrem Versuch, auf einer Ü-30-Party mitzufeiern, handelte sich eine 25-Jährige in Kempten eine Strafanzeige ein. Die Frühreife war vom Türsteher der Kemptener Diskothek aufgefordert worden, sich auszuweisen. Sie zeigte einen Führerschein vor, der dem Türsteher jedoch merkwürdig vorkam. Denn der Führerschein zeigte nicht ihr Foto, sondern das ihrer älteren Freundin. Statt Gnade walten zu lassen, rief der Türsteher die Polizei. Die Beamten nahmen wegen des Missbrauchs von Ausweispapieren die Ermittlungen auf. Das Gesetz sieht dafür einen Strafrahmen von bis zu einem Jahr Haft vor.
Weil seine Fahrgäste zu schwer waren, musste sich ein bayerischer Busfahrer vor dem Amtsgericht Pfaffenhofen verantworten. Durch zusätzliche Ausstattung in seinem Bus wie Bordküche, Video- und Klimaanlage war sein Bus so schwer, dass seine Fahrgäste für eine deutliche Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichtes sorgten.
Der 55-jährige Busfahrer war mit einer Reisegruppe aus Fulda in Richtung Rom unterwegs, als er plötzlich in eine Polizeikontrolle geriet. Auf einem Parkplatz an der bayerischen Autobahn wurde der Bus gewogen. Erlaubt ist für Reisebusse ein Gesamtgewicht von 18 Tonnen. Kleiner Haken: dein Bus allein wog schon 14,5 Tonnen. Blieben also nur noch 3,5 Tonnen. Bei den insgesamt 51 Plätzen im Bus bedeutete das, dass jeder Fahrgast mit Gepäck nur durchschnittlich 68,63 Kilogramm wiegen durfte. Eine Rechnung, die für den Busfahrer nicht ganz aufging. Er hatte seinen Bus um 1,8 Tonnen überladen.
Gegen das verhängte Bußgeld legte er Widerspruch ein. Das Amtsgericht Pfaffenhofen gab ihm recht: Schuld am unzulässigen Übergewicht seien nicht die Busfahrer, sondern die Konstrukteure und Hersteller der Reisebusse.
Einen auf den ersten Blick cleveren Trick zum Steuersparen heckte eine 38-jährige Hausfrau aus Möckmühl in der Nähe von Heilbronn aus. Sie meldete die Erziehung und Betreuung ihrer zwei Kinder Nadine und Marko als Gewerbe an.
Nach dem Plan der Hausfrau könnten durch die «Anmeldung eines Gewerbes zur Aufzucht und Pflege von Säugetieren» Betriebsausgaben wie die Anschaffung von neuen Fahrrädern für die Kinder von der Steuer abgesetzt werden. Ihr Antrag beim örtlichen Finanzamt brachte ihr jedoch eine Menge Ärger ein. Denn das Finanzamt schaltete das Veterinäramt des Landkreises ein: Um welche Säugetiere handelt es sich? Wie wird eine artgerechte Aufzucht garantiert? Unter welchen Umständen finden womöglich Verkäufe der genannten Säugetiere statt? Fragen, denen nun das Veterinäramt mit Nachdruck nachging. Da bei einem ersten Besuch die Hausfrau nicht angetroffen wurde, schaltete das Amt die Polizei ein, um sich notfalls Zutritt zu der Säugetieraufzucht verschaffen zu können. Beim zweiten Besuch der Veterinäre in Begleitung von Polizeibeamten war die 38-Jährige daheim und staunte nicht schlecht über das Großaufgebot der Behörden. Das Finanzamt lehnte wenig später eine Anerkennung ihres «Gewerbes zur Aufzucht und Pflege von Säugetieren» ab.
Kurios, was sich manche Zeitgenossen einfallen lassen, um weniger Steuern zu zahlen. Erfolgreicher als die Variante der hessischen Hausfrau war vor ein paar Jahren ein Steuersparmodell in Neuseeland. Bei diesem Modell spielte ein tiefgekühltes Hähnchen die entscheidende Rolle. Denn tiefgefroren bedeutet bekanntlich, dass das Tier tot ist. Durch den ständigen Transport der Tiefkühlware sollte aus der Familienkutsche ein Leichenwagen für Tiere werden. Denn dadurch würde keine Kraftfahrzeugsteuer mehr fällig.
Ein 24-jähriger Mann wollte in Hildesheim eine Abkürzung nehmen und verirrte sich dabei in ein Frauengefängnis. Als er seinen Irrtum bemerkte, war es schon zu spät. Zwar war er damit allein den einsamen Herzen der inhaftierten Frauen ausgeliefert, wohl fühlte er sich dennoch nicht.
Der Mann hatte nach Angaben der Behörden ein offen stehendes Tor gesehen, das er für eine Abkürzung zu einer nahe gelegenen Grünanlage hielt. Doch dann stand er auf
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