Hallo?! Holt mich hier raus!: Vom Mann, der sich selbst einmauerte, und andere kuriose Missgeschicke (German Edition)
im Standesamt und einem Küsschen gab der Mann seiner Katze das Jawort. Der Bräutigam war übrigens in Frack und Zylinder gekleidet, seine Mieze trug ein weißes Kleidchen.
Nach der Trauung sagte der glückliche Bräutigam: «Cecilia hat so ein zutrauliches Wesen. Wir schmusen ständig, sie schläft seit Anbeginn in einem Bett. Zwischen uns ist eine innige Verbindung, ein Gleichklang der Herzen – es ist einzigartig.»
Vor dem Gesetz ist diese Ehe selbstverständlich ungültig. Mann und Frau dürfen keine Tiere heiraten, denn die könnten ja keine wirksame Erklärung für die Hochzeit vor dem Standesamt abgeben. Doch neben der Posse aus Possendorf gibt es auf der Welt etliche andere Beispiele für den Versuch einer Eheschließung zwischen Mensch und Tier. So heiratete der Koreaner Lee-Jin-Gyu, damals 28 Jahre alt, im März 2010 sein Kuschelkissen. Aus dem Sudan wird die Vermählung zwischen einem Mann und einer Ziege gemeldet, in Tokio soll sich 2009 ein Priester mit einer Nintendo-Videofigur getraut haben. In Indien ist sogar ein Eineinhalbjähriger vor seinen Eltern mit einer Hündin verheiratet worden. Und zwar aus Aberglauben: Die Eltern sollen entsetzt gewesen sein, als dem Kleinkind der Zahn im Oberkiefer wuchs. In ihrem Heimatort gilt dies als böses Omen. Nach den Voraussagungen des Dorfältesten könnte nur durch die Vermählung mit einem Hund das finstere Ende des Lebens ihres Sohnes durch die Bisse eines Tigers abgewendet werden. Daran glaubten sie.
Die Hochzeit soll Presseberichten zufolge nach alten Traditionen in einem Hindu-Tempel gefeiert worden sein, die Hündin soll zur Trauung zwei Silberringe an den Pfoten und eine silberne Kette um den Hals getragen haben. Nach der Überzeugung des neuen Schwiegervaters der Hündin kann sein Sohn trotz dieser tierischen Vermählung eines Tages auch eine normale Ehe mit einer Frau führen. In ihrer Heimat würden Mehrfach-Ehen von den Behörden toleriert.
Zurück nach Deutschland. In Hamm hat ein 49-jähriger Bibliothekar seine Ehefrau nach sechs gemeinsamen Jahren verlassen, um künftig nur noch mit seiner Schäferhündin zusammenzuleben. Die Hündin ist sechs Jahre alt. Unwahrscheinlich, dass der Partnerwechsel nur mit dem Alter zusammenhängt, auch wenn seine Ex vermutlich und hoffentlich wesentlich älter als die neue Partnerin ist.
Gar nicht so selten führt die Beziehung zu einem Tier nach einer Trennung von Herr- und Frauchen zu einem Streit um das Sorgerecht, der erst vor Gericht endet.
So geschehen in Hamburg. In den Papieren von Westhighland-Terrier «Cindy» war Herrchen als Besitzer eingetragen, nach der Trennung lebte der Vierbeiner aber bei Frauchen, Herrchen durfte die Terrier-Dame nur nach Absprache und nur für jeweils einen Tag sehen. Frauchen behauptete nach einigen Wochen, dass der Hund nach den Besuchen bei ihrem Exmann regelmäßig verstört sei. «Cindy» würde danach immer auf den Teppich pinkeln, was sie sonst nie tue. Deshalb dürfe «Cindy» ab sofort nicht mehr zu ihrem Ex. Nach diesen schweren Vorwürfen weigerte sich Herrchen beim vom Frauchen geplanten Abschiedsbesuch, «Cindy» wieder herauszugeben. Frauchen ärgerte sich und stellte wegen der Entführung des Hundes Strafanzeige. Auch Herrchen schaltete einen Anwalt und das Amtsgericht Hamburg ein. Gerechtes Urteil: «Cindy» soll künftig in der Woche bei Frauchen und an den Wochenenden bei Herrchen leben. Auf diese Regelung wären ihre Besitzer nie gekommen. Und gut, dass deutsche Gerichte nie etwas zu tun und für genau solche Fälle ganz viel Zeit haben.
Für das junge Paar aus Magdeburg war es wie ein Volltreffer im Lotto: Zweimal 42748 Euro bekamen die 21 und 22 Jahre alten Hartz-IV-Empfänger vom Jobcenter überwiesen. Es war die größte Summe, die jemals auf dem Kontoauszug eines Hartz-IV-Empfängers aufgetaucht war. Und das sollte laut Ankündigung des Jobcenters Monat für Monat so weitergehen. Mit so viel Großzügigkeit hatten die beiden nie und nimmer gerechnet und gaben einen Großteil des Geldes für eine neue Wohnungseinrichtung und ein Kinderzimmer aus. Irrtum vom Amt: Der Geldregen beruhte auf einem Eingabefehler.
Diesen Satz las das Pärchen aus Sachsen-Anhalt mindestens hundertmal: «Nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Grundsicherung für Arbeitssuchende werden Ihnen unter Berücksichtigung Ihrer wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse und der mit Ihnen in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen, wie sie von Ihnen und den
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