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Hebammen-Gesundheitswissen

Hebammen-Gesundheitswissen

Titel: Hebammen-Gesundheitswissen Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Nora Szász , Silvia Hoefer
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Rhesusfaktor-Bestimmung entnommen. Wenn sich zeigt, dass das Kind Rhesus-positiv ist, wird das Anti-D-Immunglobulin zum zweiten Mal gespritzt. Die Gabe muss spätestens 72 Stunden nach dem möglichen Blutkontakt, also nach der Geburt erfolgen.
    Antikörper-Suchtest
    Bei allen Schwangeren wird zu Beginn der Schwangerschaft und erneut in der 24. bis 27.
    Woche das Blut auf Antikörper gegen Blutfaktoren untersucht. Falls Antikörper gefunden werden, sind Folgeuntersuchungen nötig, um zu klären, ob sie das Ungeborene gefährden könnten.
    Röteln-Antikörper-Bestimmung
    Eine weitere Blutuntersuchung prüft, ob eine Rötelnimmunität vorliegt, das heißt, ob Sie bereits einmal erkrankt waren. Diese Viruskrankheit kann vor allem in den ersten drei Monaten einer Schwangerschaft schwere Folgen für das Ungeborene haben ( > ).
    Gefährdet sind vor allem Schwangere ohne schützende Antikörper, die mit nicht geimpften Männern oder Kindern zu tun haben. Für Kindergärtnerinnen, Erzieherinnen und Lehrerinnen besteht nach dem Mutterschutzgesetz bei nicht ausreichendem Immunschutz ein Beschäftigungsverbot für die gesamte Schwangerschaft. Bei Infektionsverdacht kann eine passive Immunisierung mit Rötelnimmunglobulin durchgeführt werden. Dieses Vorgehen bietet zwar einen gewissen Schutz, allerdings keine hundertprozentige Gewähr, dass die Infektion nicht doch ausbricht. Wenn Sie an Röteln erkranken sollten, wird ein Untersuchungsplan festgelegt.
    Frauen, die als Kind eine Rötelninfektion hatten oder dagegen geimpft sind, brauchen sich in der Regel keine Sorgen zu machen, da sie genug Antikörper im Blut haben. Um Sicherheit zu haben, wird empfohlen, bei Kinderwunsch die Röteln-Antikörper bestimmen zu lassen.
    Ein Grenzwert von 15 IU/ml, früher Titerwert 1:32, gilt als ausreichender Schutz vor der Infektion. Falls in Ihrem Impfausweis dokumentiert ist, dass Sie zweimal gegen Röteln geimpft worden sind, wird auch ohne Blutbestimmung von einer Immunität ausgegangen und dies so im Mutterpass notiert.
    Wir haben die Erfahrung gemacht, dass vielen Frauen im Falle eine Rötelninfektion ein Schwangerschaftsabbruch viel zu schnell als einzig mögliche Alternative nahegelegt wird.
    Selbst wenn sich Ihr Baby angesteckt haben sollte, steht letztendlich erst nach der Geburt fest, in welchem Ausmaß das Kind geschädigt wurde. Hier sind zum Beispiel ein frühzeitiges Erkennen der häufigen Hördefekte und unterstützende Maßnahmen wichtig.
    Wir legen allen Müttern mit mangelnder Rötelnimmunität eine Impfung nach der Geburt nahe (am besten gleich im Wochenbett).
    Zwischen dieser Impfung und der nächsten Schwangerschaft sollten mindestens drei Monate verstreichen.
    Nachweis von Chlamydia-trachomatis-Antigen
    Die Urinprobe wird auf Chlamydien getestet, um eine Infektion mit diesem Erreger im Genitalbereich auszuschließen. Dies geschieht bei der ersten Vorsorgeuntersuchung. Chlamydieninfektionen gehören zu den häufigsten sexuell übertragbaren Krankheiten. Zwei Drittel aller infizierten Frauen bemerken diese Infektion nicht, da sie ohne Beschwerden abläuft.
    Nur ein Drittel aller Betroffenen leidet unter vaginalem Ausfluss, Schmerzen beim Wasserlassen, Unterbauchschmerzen oder Blutungen zwischen den Regelblutungen. Bei Männern führt die Infektion fast nie zu Beschwerden, sodass eine Ansteckung oft unbemerkt bleibt.
    Eine Infektion mit Chlamydien kann Fehlgeburten, Schwangerschaften außerhalb der Gebärmutter und einen vorzeitigen Blasensprung auch bereits in der frühen Schwangerschaft auslösen. Wenn die Infektion nicht behandelt wird, werden 30 bis 50 Prozent der Babys bei der Geburt angesteckt und können Augen- und Lungenentzündungen entwickeln. Wenn die Urinprobe positiv ist, erfolgt eine Antibiotikatherapie. Auch Ihr Partner sollte sich dann untersuchen lassen.
    Während der Behandlung ist es besser, auf Geschlechtsverkehr zu verzichten und sich drei Wochen später noch einmal kontrollieren zu lassen. Nur so kann eine Übertragung auf das Baby verhindert werden.
    LSR-Test (Lues-Such-Reaktion)
    Lues (Syphilis) ( > ) ist eine sexuell übertragbare Erkrankung, die auch das Ungeborene schädigen kann. Bei der Blutuntersuchung wird nach Lues-Bakterien gesucht. Ist das Ergebnis positiv, wird mit weiteren Tests untersucht, ob die Infektion abgeheilt ist oder noch besteht. Im Mutterpass wird lediglich festgehalten, dass der Test durchgeführt wurde.
    Das Ergebnis wird nicht eingetragen.
    HIV-Test
    Die Durchführung eines

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