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Heyne Galaxy 12

Heyne Galaxy 12

Titel: Heyne Galaxy 12 Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Walter (Hrsg.) Ernsting
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bringen?«
    »Vielleicht darf ich noch anfügen«, sagte Lee, »daß ich dankbar wäre, wenn mir Euer Ehren eine gesetzliche Vorschrift nennen könnte, in der der Einsatz von Robotern im Gerichtssaal untersagt wird …«
    »Das ist lächerlich, Sir. Natürlich gibt es keine solche Vorschrift. Bisher hat sich auch niemand träumen lassen, daß sich jemals ein solches Problem ergeben könnte. Deshalb bestand kein Grund, ein direktes Verbot in das Gesetz aufzunehmen.«
    »Oder vielleicht könnten Sie mir eine Textstelle zitieren, in der ein indirektes Verbot ausgesprochen wird …« fügte Lee hinzu.
    Der Richter griff nach seinem Hammer. »Das Gericht befindet sich wegen dieser Frage in einer gewissen Verlegenheit. Es wird seine Entscheidung morgen früh verkünden.«
    Am nächsten Morgen versuchten die Rechtsanwälte der How-2-Gesellschaft dem Richter Hilfestellung zu geben. Da, so führten sie aus, die fraglichen Roboter zu den Robotern gehören mußten, deren rechtlicher Status in dieser Verhandlung geklärt werden sollte, sei es mehr als unzulässig, daß sie von dem Angeklagten für seine Zwecke eingesetzt wurden. Ein solches Vorgehen wäre doch mit einem Zwang gegenüber dem Kläger gleichzusetzen, gegen seine eigenen Interessen zu handeln.
    Der Richter nickte langsam, doch Lee erhob sich sofort.
    »Um diesem Argument Substanz zu geben, muß erst einmal bewiesen werden, daß diese Roboter tatsächlich Eigentum des Klägers sind. Doch das ist die Frage, um die es bei diesem Prozeß geht. Es hat den Anschein, Euer Ehren, als wünschten die Herren der Gegenseite den Karren vor das Pferd zu spannen.«
    Der Richter seufzte. »Das Gericht bedauert die Entscheidung, die es treffen muß, und ist sich der Möglichkeit bewußt, daß sich hieraus ein grundsätzlicher Rechtsstreit ergeben kann, der vielleicht erst nach sehr langen Verhandlungen geklärt werden kann. Aber mangels eines spezifischen Verbots muß das Gericht der Verteidigung die Dienste dieser … äh … Roboter zugestehen.«
    Er fixierte Lee. »Aber gleichzeitig wünscht das Gericht den Verteidiger zu warnen, daß es sein Verhalten bei diesem Prozeß sorgfältig beobachten wird. Wenn Sie nur für einen Augenblick die Grenzen dessen, was ich als angemessen bezeichnen möchte, überschreiten, werde ich Sie und Ihre Maschinen des Saales verweisen.«
    »Ich danke Ihnen, Euer Ehren«, sagte Lee. »Ich werde vorsichtig sein.«
    »Der Ankläger wird jetzt seine Anklage vorbringen.«
    Der Hauptanwalt der How-2-Gesellschaft erhob sich und begann seinen Fall zu entwickeln.
    Der Angeklagte, ein gewisser Gordon Knight, habe bei der How-2-Gesellschaft einen mechano-biologischen Hund bestellt, der zweihundertfünfzig Dollar kosten sollte. Doch infolge eines bedauerlichen Versandfehlers sei dem Angeklagten nicht der bestellte Hund, sondern ein Roboter namens Albert zugegangen.
    »Euer Ehren«, unterbrach Lee. »Ich darf vielleicht schon jetzt darauf hinweisen, daß der Versand des Baukastens von einem Menschen durchgeführt wurde und daher auch menschlichen Schwächen unterworfen war. Wenn die How-2-Gesellschaft Maschinen für diese Arbeit einsetzen würde, wären solche Irrtümer ausgeschlossen.«
    Der Richter schlug mit seinem Hammer auf den Tisch. »Mr. Lee. Die Regeln, die in einem Gerichtssaal gelten, dürften Ihnen bekannt sein. Sie wissen also selbst, daß ihre Bemerkung unangebracht war.« Er nickte dem Anwalt der How-2-Gesellschaft zu. »Fahren Sie fort.«
    Albert, sagte der Anwalt, sei kein gewöhnlicher Roboter, sondern ein Versuchsmodell, das von der How-2-Gesellschaft entwickelt worden war. Nachdem man seine Marktchancen untersucht hätte, sei Albert verpackt und eingelagert worden, ohne daß die Absicht bestand, ihn jemals in Serienfertigung gehen zu lassen oder überhaupt zu verkaufen. Wieso er dann doch an einen Kunden ausgeschickt wurde, sei den How-2-Leuten absolut unerklärlich. Die Gesellschaft habe natürlich ihre Untersuchungen angestellt, habe jedoch eine Antwort auf die Frage nicht finden können. Aber es könnte kein Zweifel bestehen, daß der Versand irrtümlich erfolgt sei.
    Ein normaler Roboter, erklärte er, werde zu einem Endpreis von zehntausend Dollar verkauft. Alberts Wert sei dagegen weitaus größer – er sei im Grunde unbezahlbar.
    Als er den Roboter erhielt und das Versehen bemerkte, hätte der Käufer – in diesem Falle Gordon Knight – die Gesellschaft sofort verständigen und die Rücksendung des Roboters in die Wege leiten

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