Hoehepunkte der Antike
ihn im zweiten Buch seiner
Vita Constantini
; besonders bezeichnend ist die folgende Passage:
Meinen Dienst hat Gott gewollt und für geeignet gehalten, seinen Entschluss auszuführen, der ich am britannischen Meer und
bei den Ländern, in denen die Sonne nach dem Gesetz der Natur untergeht, begonnen habe, die überall herrschenden Schrecken
zu vertreiben und zu zerstreuen, damit das Menschengeschlecht, belehrt durch meine Vermittlung, zum Dienst des heiligsten
Gesetzes zurückkehre und sich zugleich der seligste Glaube unter der göttlichen Leitung ausbreite.
(Eusebius,
Vita Constantini
2,28)
Indem er seine Herrschaft vom Christengott herleitete, sah Konstantin sich also in der Verantwortung, für die Verbreitung
der christlichen Religion im römischen Reich zu sorgen. An dieser Stelle wie auch andernorts sprach er davon, dass sich alle
Reichsbewohner am ,heiligsten Gesetz‘ |207| zu orientieren hätten. Dabei war daran gedacht, dass alle Reichsangehörigen sämtlichen Anordnungen Konstantins, die nun als
Ausdruck göttlichen Willens verstanden wurden, widerstandslos Folge zu leisten hatten. Auf diese Weise sollte das Reich in
religiöser Hinsicht vereinheitlicht und zugleich die Herrschaft des Kaisers gestärkt werden.
Konstantin und die christliche Kirche
Mit der christlichen Kirche selbst hatte Konstantin von Beginn seiner Regentschaft an zu tun. So ordnete er bereits im Jahr
313 an, der katholischen Kirche in Nordafrika das Vermögen zurückzuerstatten, das während der großen Christenverfolgungen
unter den Tetrarchen beschlagnahmt worden war. Diese Anweisung ergab sich – ebenso wie die Mailänder Vereinbarung – logisch
aus dem Toleranzedikt des Galerius. Im selben Jahr wies Konstantin der christlichen Kirche Nordafrikas erhebliche finanzielle
Mittel zu. Auch dieser Schritt dürfte damit zu begründen sein, dass das Christentum jetzt zu den vom Staat anerkannten und
damit auch von ihm geförderten Kulten zählte. In ähnlicher Weise ist die Regelung zu verstehen, derzufolge der katholische
Klerus dieser Gemeinden von Dienstleistungen für den Staat, den so genannten
munera
, befreit werden sollte. Das gleiche Privileg wurde traditionell auch den heidnischen Priestern gewährt.
Die Kontakte zwischen Konstantin und der christlichen Kirche intensivierten sich, als 313 in Nordafrika eine der heftigsten
innerkirchlichen Auseinandersetzungen, der so genannte Donatistenstreit, ausbrach, der schließlich einen Großteil des Reiches
involvierte. In der christlichen Gemeinde zu Karthago war es zu Differenzen über ihren Bischof Caecilianus gekommen, die schließlich
zur Spaltung der Gemeinde geführt hatten. Seine Gegenspieler hielten ihm vor, kein ordentlicher Bischof zu sein, da er von
einem
traditor
geweiht worden sei, d. h. von einem der Bischöfe, die während der Verfolgungen heilige Schriften an den Staat ausgeliefert
hatten. Sie enthoben Caecilianus seines Amtes und setzten statt seiner Maiorinus ein, dem kurze Zeit später Donatus folgte,
nach dem die Gegner des Caecilianus als Donatisten bezeichnet wurden. Sie wandten sich außerdem mit einer Klage, die vermutlich
primär Straftatbestände zum Inhalt hatte, an den Statthalter wie auch mit einer Eingabe an den Kaiser.
|208| Konstantin akzeptierte die Klage, hielt es aber für geboten, die Verhandlung nicht selbst zu führen, sondern wies den Bischof
von Rom an, ein Bischofsgericht mit Kollegen aus Gallien und Italien einzuberufen. Dieses Gericht sprach Caecilianus von den
Vorwürfen frei. Selbiges geschah 314 auf einer Synode in Arles, die Konstantin nunmehr selbst versammelte, nachdem die Donatisten
bei ihm Berufung eingelegt hatten. Nach einem erneuten Einspruch der Donatisten kümmerte sich der Kaiser persönlich um die
Angelegenheit, indem er das Kaisergericht damit betraute. Caecilianus wurde wiederum freigesprochen, außerdem nahm man den
Donatisten ihre Gemeinden. Sie gaben den Widerstand jedoch auch in der Folgezeit nicht auf. Die Lage entspannte sich erst,
als Konstantin 321 ein Amnestiegesetz erließ.
Der zweite große innerkirchliche Konflikt, mit dem Konstantin entscheidend zu tun hatte, keimte im Osten des Reiches, dehnte
sich aber auf den Westen aus, der Arianismusstreit. Er ist benannt nach dem Presbyter Arius in Alexandrien, der in der zentralen
theologischen Frage nach dem Wesen Christi die Auffassung vertrat, dass der Sohn Gottes „ein Geschöpf und ein
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