Ich habe abgeschworen
Städten und betreiben die dortigen Moscheen. Sie sind rechtlich und wirtschaftlich selbstständige eingetragene Vereine, die die Prinzipien und satzungsgemäßen Zwecke der DITIB verfolgen und die DITIB als Dachverband anerkennen, häufig gehören ihr auch die Immobilien. Die DITIB gibt sich nach außen offen, so zum Beispiel für Fragen, die Besucher der Homepage ihrer Gemeinde in Saarbrücken stellen. Dort ist zu lesen:
»Frage Besucher: ›Wie stehen Sie zur Kopftuchfrage?‹
Antwort DITIB: ›Das Kopftuch ist ein Gebot des Gottes im Islam.‹
Frage Besucher: ›Ist nur eine Frau, die den Schleier trägt, eine gläubige und wertvolle Frau?‹
Antwort DITIB: ›Der Wert des Menschen in der Gegenwart Gottes sind nicht Schleier oder Kopftuch, sondern die Einhaltung seiner Gebote.‹« 8
Erinnern wir uns an einen großen Denker der vorchristlichen und vorislamischen Antike: Aristoteles. Ihm zufolge kann man Schlussfolgerungen nach folgendem Schema ziehen:
Erste Prämisse: Alle Menschen sind sterblich.
Zweite Prämisse: Griechen sind Menschen.
Schlussfolgerung: Griechen sind sterblich.
Wende ich dieses alte Prinzip der Logik einmal auf die DITIB-Aussagen an, erfahre ich Folgendes:
Erste Prämisse: Das Kopftuch ist ein Gebot Gottes.
Zweite Prämisse: Der Wert des Menschen misst sich darin, dass er die Gebote Gottes einhält.
Schlussfolgerung: Nur die Frau, die ein Kopftuch trägt, hat einen Wert.
Logisch, dass die DITIB wie andere Islamverbände immer wieder beteuern, die Frauen würden das Kopftuch freiwillig tragen. Denn die Hingabe an Gott und die Unterwerfung unter seine Gebote sind alleiniger Sinn und Zweck des irdischen Lebens eines Moslems, also auch, das Kopftuch zu tragen. Ich halte die Verbindung vom Wert einer Frau mit der Kopfbedeckung für einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, aber vor allem für einen Angriff auf die Würde der Frau und ihre Selbstbestimmung.
Ein weiteres Beispiel von der DITIB-Homepage:
»Frage Besucher: ›Warum dürfen Sie niemanden aus einer anderen Religion heiraten?‹
Antwort: ›Ein moslemischer Mann darf eine gläubige Christin oder eine Jüdin heiraten, jedoch darf eine moslemische Frau nur einen Moslem heiraten, denn da der Mann eine führende Rolle in der Familie hat, kann eine moslemische Frau eventuell hinsichtlich ihrer Religion unter Druck gesetzt werden, und somit können familiäre und religiöse Probleme entstehen.‹« 9
Ich erinnere an Artikel 3 des Grundgesetzes: »Männer und Frauen sind gleichberechtigt.« Nirgendwo steht: »Religionsfreiheit ist für Ehefrauen aufgehoben.« Sicher, auch in Deutschland mussten Frauen den Männern mühsam viele Rechte abtrotzen, und wir sind noch nicht am Ende des Weges angelangt. Aber es gab viele Erfolge der Frauen, meist durch beharrliches Kämpfen von Feministinnen, sowohl aus der Arbeiterbewegung wie auch aus der bürgerlichen Frauenbewegung.
So wurde 1959 der sogenannte väterliche Stichentscheid als verfassungswidrig aufgehoben. Nach ihm war Vätern in den 50er-Jahren das Recht zugefallen, bei zwischen den Eltern strittigen Erziehungsfragen das letzte Wort zu haben! Ein Sieg der Gleichberechtigung? Auch heute haben Väter in Deutschland das alleinige Wort in Sachen Kindererziehung – solange sie Muslime sind. Denn in der Parallelgesellschaft kommen die wenigsten Frauen auf die Idee, ihre durch das deutsche Gesetz verbrieften Rechte einzufordern. Die Gründe dafür sehe ich in mangelndem Wissen über die Gesellschaft, in der sie leben, in der familiären Unterdrückung der Frauen und in der Übernahme des Glaubens, westliche Staaten seien »unislamisch«.
Die DITIB war Mitinitiator der Massenveranstaltung »Gemeinsam für Frieden und gegen Terror« am 21. November 2004 in Köln mit rund 20 000 Teilnehmern. Unter den Gastrednern waren die grüne Politikerin Claudia Roth, der bayerische Innenminister Günther Beckstein und der nordrhein-westfälische Innenminister Fritz Behrens. Ziel der Veranstaltung war es, den Einsatz von Gewalt im Namen des Islam zu verurteilen. Seltsam nur, dass die Rednerinnen und Redner allein vom Bombenterror im Namen des Islam sprachen – nicht von der Unterwerfung der Frau unter ihren Mann im Namen Allahs, von Zwangsheiraten oder von »Ehrenmorden«!
Der Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland e. V. (IR) wurde 1986 als bundesweite Koordinierungsinstanz und gemeinsames Beschlussorgan islamischer Religionsgemeinschaften in Berlin gegründet. Er vertritt 37
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