Irrweg Grundeinkommen
vereinfachen. Es integriert Transfer- und Einkommensteuersystem zu einem durchgängigen Tarifverlauf, basiert somit auf der Idee der negativen Einkommensteuer. Wer kein Einkommen bezieht, erhält den vollen Betrag des Bürgergeldes. Erwerbseinkommen oberhalb von null führen zu einer Kürzung des Bürgergeldes, jedoch nicht eins zu eins. Das entspräche nämlich einem Grenzsteuersatz von 100 Prozent (für jeden selbstverdienten Euro würde einem ein Euro des Bürgergeldes weggenommen). Die Kürzung findet in geringerem Umfang statt, der Grenzsteuersatz ist kleiner als 100 Prozent. Die Obergrenze des Einkommens, bis zu der ein Bürgergeld gezahlt wird – man spricht von der Transfergrenze –, hängt von diesem Steuersatz ab. Bei einem Steuersatz von zum Beispiel 50 Prozent beträgt die Transfergrenze das Doppelte des Bürgergeldes. Bei einem niedrigeren Steuersatz verschiebt sich die Transfergrenze nach oben, das heißt, auch bei einem höheren Einkommen kann noch ein Teil des Bürgergeldes bezogen werden. Bei einem höheren Steuersatz erfolgt eine schnellere Anrechnung, die Transfergrenze sinkt. Je mehr Primäreinkommen also auf das Bürgergeld angerechnet wird, desto weniger lange macht sich das Bürgergeld positiv bemerkbar im verfügbaren Einkommen und umgekehrt.
Ursprüngliches Althaus-Modell
Bekannt geworden ist das Modell des solidarischen Bürgergeldes von Dieter Althaus als zweistufiges Modell mit den Steuersätzen von 50 Prozent und 25 Prozent. 6 Für Erwachsene mit einem Einkommen von null bis unter 1 600 Euro monatlich beträgt das »große« Bürgergeld 800 Euro monatlich. Das »kleine« Bürgergeld von 400 Euro monatlich wird für Einkommensbezieher mit mehr als 1 600 Euro gezahlt. In diesem Bürgergeldenthalten ist jeweils eine »Gesundheitsprämie« in Höhe von 200 Euro zur Finanzierung notwendiger Versorgung im Krankheitsfall, so dass das frei verfügbare »Nettobürgergeld« beim »großen« Bürgergeld 600 Euro, beim »kleinen« Bürgergeld 200 Euro beträgt. Kinder unter 18 Jahren erhalten pauschal ein Bürgergeld von 500 Euro, bei darin enthaltener »Gesundheitsprämie« somit ein »Nettobürgergeld« von 300 Euro monatlich.
Die Steuersätze variieren mit der Höhe des erwirtschafteten Einkommens. Bei einem Primäreinkommen von unter 1 600 Euro beträgt der Steuersatz 50 Prozent. Primäreinkommen ab 1 600 Euro werden mit 25 Prozent besteuert. So erhält man bei einem Primäreinkommen von null das »große« Bürgergeld in voller Höhe, also nach Abzug der Gesundheitsprämie 600 Euro. Jedes Primäreinkommen über null führt zu einer Reduzierung des Bürgergeldes um 50 Prozent dieses Primäreinkommens. Das gilt bis zur Transfergrenze von 1 200 Euro (gleich zwei mal 600 Euro). Ab diesem Einkommen führt die Besteuerung dazu, dass das Bürgergeld entfällt und Steuern gezahlt werden. Ab 1 200 Euro wird das Primäreinkommen also nicht mehr aufgestockt, sondern reduziert.
Ein paar Beispiele: Verdient man 400 Euro, werden diese mit 50 Prozent besteuert. Diese Steuerlast führt zu einer Kürzung des Nettobürgergeldes (600 Euro) um 200 Euro auf 400 Euro. Letzten Endes hat man also 400 Euro (Primäreinkommen) plus 400 Euro (Transfereinkommen) gleich 800 Euro verfügbares Einkommen. Die 200 Euro Gesundheitsprämie wird an einen Gesundheitsfonds weitergereicht. 7
Bei einem Primäreinkommen von 1400 Euro fällt bei einer Besteuerung mit 50 Prozent eine Steuer von 700 Euro an. Dieser Betrag übersteigt die Höhe des Nettobürgergeldes von 600 Euro und führt damit zu einer positiven Steuerzahlung von 100 Euro. Das heißt, bei einem Primäreinkommen von 1400 Euro beträgt das verfügbare Einkommen 1300 Euro. Auch hier wird die erhaltene Gesundheitsprämie weitergereicht.
Personen mit einem Einkommen oberhalb von 1600 Euro erhalten das »kleine« Bürgergeld von netto 200 Euro und müssen ihrEinkommen mit 25 Prozent versteuern, also 400 Euro Steuern zahlen. So fällt bei diesem Primäreinkommen insgesamt saldiert eine positive Steuerzahlung von 200 Euro an. Das verfügbare Einkommen beträgt (nach Durchreichen der Gesundheitsprämie) 1400 Euro. Eine Person mit einem Primäreinkommen von 2 000 Euro hat eine Steuerlast von 500 Euro, die – verrechnet mit dem Nettobürgergeld von 200 Euro – zu einer tatsächlichen Steuerzahlung von 300 Euro führt. Netto bleiben also 1700 Euro übrig.
Für Rentner ist eine zusätzliche Regelung vorgesehen. Auch sie erhalten, sofern keine anderen Einkünfte vorliegen,
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