Isländisch Roulette: Thriller (German Edition)
Wohnung des Angeklagten A wurde ein Mobiltelefon mit der Rufnummer 619-1814 sichergestellt, das zum Eigentum des Angeklagten A zählte. Aus der Untersuchung des Telefons erwies sich, dass es wenige Stunden, nachdem R getötet wurde, von der Nummer 613-1289 aus angerufen wurde, bei der es sich um eine Prepaid-Nummer ohne registrierten Halter handelt. Oddgeir Atli Björnsson, Spezialist von der Abteilung für Aufklärung und Organisation der Polizei der Hauptstadtregion, und Þórgunnur Viðarsdóttir, Sektionsspezialistin der Abteilung für Aufklärung und Organisation der Polizei der Hauptstadtregion, fertigten ein Protokoll der Aktivitäts- und Bewegungsprofile beider Mobiltelefone an. Nach der Festnahme des Angeklagten J wurde sein Telefon mit der Nummer 633-3847 untersucht. Die Aktivitäts- und Bewegungsprofile der Rufnummern 633-3847 und 613-1289 sind miteinander verglichen worden.Aus der Analyse der Standorte beider Geräte erwies sich, dass sie zu keinem Zeitpunkt in einer so großen Entfernung voneinander aktiv waren, als dass es für wahrscheinlich angesehen werden könnte, dass es sich nicht um ein und denselben Nutzer handeln würde. Weiterhin waren die Telefone nie zur selben Zeit aktiv, so dass es als wahrscheinlich gelten kann, dass der Halter ein und dieselbe Person ist. Das Ergebnis lautet daher so, dass Angeklagter J den Angeklagten A in der Nacht zum Sonntag, 16. Mai 2010, angerufen hat, einige Stunden nachdem R getötet worden war.
Aus der Untersuchung des Bewegungsprofils des Telefons des Angeklagten S erwies sich, dass Angeklagter S am Morgen, nachdem R getötet worden war, am Sonntag den 16. Mai 2010, in die Schweiz nach Genf gereist ist.
Kriminalpolizeidirektionsleiter Gunnar Finnbjörnsson sagte vor Gericht aus, dass sich aus der genaueren Untersuchung erwies, dass Angeklagter S mit einem Privatflugzeug der Chartergesellschaft NetJets um fünf Uhr morgens am Sonntag, 16. Mai 2010, ausgereist ist.
Kriminalinspektor Rúnar Páll Guðjónsson sagte vor Gericht aus, die Untersuchung der Bankkonten des Angeklagten J habe ergeben, dass auf ein Konto des Angeklagten J bei der Bank Kaupþing an den letzten zehn Werktagen vor dem Mord an R sechzigtausendEuro in zehn gleichlautenden Geldanweisungen eingezahlt wurden. Beteiligte, durch die jede dieser Einzahlungen vorgenommen wurde, war jeweils Stonefree Holding, eine Holdinggesellschaft mit Sitz auf den Britischen Jungferninseln. Rúnar Páll stellte heraus, dass es sich um dieselbe Summe handelte, die in einer Tasche in der Wohnung des Angeklagten A sichergestellt wurde.
Aussagen der Angeklagten
Gunnar Finnbjörnsson vernahm den Angeklagten A am Sonntag, 23. Mai 2010. Dabei leugnete A jede Schuld. A erinnerte sich nicht daran, ein Messer zu besitzen, an dem sich dennoch seine Fingerabdrücke befanden. Er sagte aus, das Geld in der Tasche sei ein Geschenk des Angeklagten J. A erinnerte sich nicht an die Schuhe mit den Blutspuren, die bei der Durchsuchung seiner Wohnung sichergestellt wurden. Gunnar sagte vor Gericht aus, A sei bei dieser Anfangsversion geblieben, selbst wenn die ganze Vielfalt an Beweismitteln, die zutage befördert wurde, auf das Gegenteil verweist.
Rúnar Páll Guðjónsson vernahm den Angeklagten J am Sonnabend, 29. Mai 2010. Dabei leugnete J jegliche Schuld, auch da Beweismittel angeführt wurden,die belegten, dass er genau dieselbe Summe vom Angeklagten S entgegengenommen hatte, die Angeklagter A von ihm erhielt, und zu der S die Aussage machte, dass es sich um eine Bezahlung für den Mord handelte. J leugnete jegliche Schuld, auch als belegt wurde, dass er A und S getroffen hat, kurz nachdem R getötet worden war. S bestätigte dies später.
Gunnar Finnbjörnsson vernahm S am 29. Mai 2010. S bestritt zunächst jegliche Beteiligung an der Tötung von R. Nachdem ein Daumen bei S zu Hause im Gefrierschrank sichergestellt wurde, gestand dieser, die Tötung geplant zu haben, sechzigtausend Euro auf ein Bankkonto von J als Bezahlung für die Tötung von R eingezahlt und J vierzig Millionen für die Vermittlungen diesbezüglich bezahlt zu haben. S konnte nicht dazu bewegt werden, darzulegen, aus welchem Grund er die Tötung geplant hat, außer dass er vorhatte, sich Geld zu Lasten von R anzueignen. Des Weiteren bestätigte S, mit dem Daumen von R in die Schweiz nach Genf gereist zu sein aus Motiven, die er nicht darlegen wollte.
Gründe
R verstarb nach Messerstich, der ihm in der Nacht zum Sonntag, 16. Mai 2010,
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