Isländisch Roulette: Thriller (German Edition)
gelang es der litauischen Polizei, siebzehnvon zwanzig Mitgliedern dieser Sonderbrigade, die den Namen »Sonnenkommando« trug, in Litauen zu lokalisieren. Nur bei einem von den dreien, die zunächst nicht lokalisiert wurden, stellte sich heraus, dass er seinen Wohnsitz auf Island hat. Dabei handelte es sich um den Angeklagten A.
Gunnar Finnbjörnsson, Leiter der Kriminalpolizeidirektion des Hauptstadtgebietes, erschien vor Gericht und machte eine Aussage darüber, wie der Angeklagte A in der Nacht zum Sonntag, 23. Mai, in seiner Wohnung in Kópavogur festgenommen wurde. Eine zehnköpfige Gruppe von der Taktischen Spezialeinheit der Polizei unter der Leitung von Tryggvi Tryggvason war an diesem Einsatz beteiligt. Bei der Untersuchung der Wohnung von A wurde eine Uhr der Marke Rolex, Typ Yachtmaster II mit der Referenznummer 116688, sichergestellt. Uhrmachermeister Frank Michelsen, der die Handelsvertretung für Rolex-Uhren auf Island innehat, bestätigte vor Gericht, dass diese Uhr zum Besitz von R zählt.
Bjarki Gunnarsson, Einsatzleiter der Spurensicherung der Hauptstadtpolizei, machte vor Gericht eine Aussage darüber, was durch die Abteilung Kriminaltechnische Untersuchung bei der Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten A sichergestellt wurde. Dort wurde ein Messer mit Fingerabdrücken des Angeklagten A gefunden, auf dem sich Blutspuren amHandschutz sowie an der Messerklinge befanden, welche mit Hilfe von Luminol-Lösung nachgewiesen wurden. Des Weiteren wurde Blut an Nike-Sportschuhen nachgewiesen, die sich im Eingangsbereich der Wohnung des Angeklagten A befanden. Die DNA-Analyse des Svenska kriminaltekniska laboratorium (SKL) ergab, dass das Blut an Klinge und Handschutz von R stammte. Das Blut unter den Schuhen stammte ebenfalls vom Opfer R. Rechtsmedizinerin Sveinbjörg Lára Þráinsdóttir bestätigte in ihrer Aussage vor Gericht, dass die Klinge des Messers den Wunden und Verletzungen von R entspricht.
Vigfús Árni Þórarinsson, Kriminalinspektor von der Polizeidirektion des Hauptstadtgebietes, sagte vor Gericht aus, im Schlafzimmer des Angeklagten A wurde eine Sporttasche mit einer durchsichtigen Plastiktüte darin sichergestellt. In der Tüte hätten sich sechzigtausend Euro in Einhunderteuronoten befunden. Zweierlei Fingerabdrücke seien auf der Plastiktüte nachgewiesen worden. Einerseits die Fingerabdrücke des Angeklagten A und andererseits nicht identifizierte Fingerabdrücke. Zu diesen Fingerabdrücken konnte in der Fingerabdruckdatenbank der Polizei keine Entsprechung ermittelt werden. Nachdem sie zu Interpol und weiter in die Mitgliedsländer versendet wurden, wurde aus Litauen eine Entsprechung gemeldet. Ragauskas Avorvidis, Kriminalinspektor der litauischenPolizei in Vilnius, bestätigte in seiner telefonischen Aussage vor Gericht, dass die Fingerabdrücke, die ihm über Interpol zugesandt worden waren, mit Fingerabdrücken in der Datenbank der litauischen Polizei übereinstimmten und dem Angeklagten J gehörten.
Gunnar Finnbjörnsson schilderte daraufhin, wie die Polizei in Folge dieser Informationen den Angeklagten J an seinem Arbeitsplatz am Freitag, 28. Mai 2010, festgenommen hat. Aus der Untersuchung des Telefons des Angeklagten J mit der Rufnummer 633-3847 erwies sich, dass er an die Nummer 633-9999 gegen vier Uhr in der Nacht zum Sonntag, 16. Mai 2010, eine SMS geschickt hatte. Die Nachricht lautete kurz und bündig: »Bin da.« Aus der genaueren Nachforschung erwies sich, dass es sich bei dem Halter der Nummer 633-9999 um den Angeklagten S handelt. Der Angeklagte S wurde laut Gunnars Aussage in der Folge auf dem Flughafen Keflavík kurz nach Mitternacht am Sonnabend, 29. Mai 2010, festgenommen, als er sich auf dem Weg nach Kopenhagen befand.
Bei der Durchsuchung des Büros von J wurden in einem Tresor vierzig Millionen isländische Kronen in bar sichergestellt. Angeklagter J leugnete jegliche Kenntnis von der genannten Summe, Angeklagter S hingegen bestätigte, dass es sich dabei um eine Bezahlung dafür handelte, eine Person zu engagieren, um R zu töten.
F, Nachbarin des Angeklagten S, sagte vor Gericht aus, dass Angeklagter J Angeklagten S etwa zu derselben Zeit aufgesucht habe, als die SMS versandt wurde. Sie identifizierte die Autos des Angeklagten J und des Angeklagten S.
Bei der Durchsuchung des Hauses des Angeklagten S wurde im Gefrierschrank ein Daumen sichergestellt. Eine DNA-Analyse vom SKL erwies, dass es sich dabei um einen Finger des Opfers R handelte.
In der
Weitere Kostenlose Bücher