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Leben und Meinungen des Herren Tristram Shandy

Titel: Leben und Meinungen des Herren Tristram Shandy Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Laurence Sterne
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eine raschere Folge der Tropfen, und somit darin einbegriffen, sagte er) – da nun der Tod, fuhr der Logiker fort, nichts anders ist als das Erstarren des Bluts –
    Ich läugne diese Begriffsbestimmung: – der Tod ist die Trennung der Seele vom Körper, sagte sein Gegner. – Dann sind wir über unsere Waffen nicht einig, erwiderte der Logiker. – Dann hat auch der Streit ein Ende, versetzte der Andere.
    Die Verfechter des römischen Rechts waren noch schneidiger, was sie vorbrachten war mehr eine Art Beschluß – als eine Disputation.
    Wenn, sagten sie, eine so ungeheuerliche Nase eine wirkliche Nase gewesen wäre, so hätte man sie nicht in der bürgerlichen Gesellschaft dulden können; – war sie aber falsch, so war der Versuch, die Gesellschaft durch solche unächte Zeichen und Erscheinungen zu täuschen, eine noch stärkere Verletzung ihrer Rechte und hätte um so weniger Gnade verdient.
    Der einzige Einwurf gegen diese Aufstellung war, daß, wenn sie etwas bewies, sie bewies, daß des Fremdlings Nase weder ächt noch falsch war.
    Hierdurch ward Raum zur Fortsetzung des Streits gewonnen. Die Anwälte des geistlichen Gerichtshofs stellten den Satz auf, daß nichts im Wege stehe, hierüber ein Decret zu erlassen, da der Fremdling ja
ex mero motu
zugestanden habe, er sei auf dem Vorgebirge der Nasen gewesen und habe dort eine der schönsten erhalten u. s. w. – Hierauf wurde erwidert, es sei gar nicht möglich, daß es ein Vorgebirg der Nasen gebe, ohne daß die Gelehrten wüßten, wo es läge. Der Commissär des Bischofs von Straßburg griff die Anwälte an und erklärte die Sache in einer Abhandlung über sprichwörtliche Phrasen, worin er zeigte, daß das Vorgebirg der Nasen nur ein allegorischer Ausdruck sei, der nicht mehr heißen solle, als daß die Natur ihm eine lange Nase verliehen habe: zum Beweis dafür führte er mit großer Gelehrsamkeit die hier unten  [
Nonnulli ex nostratibus eadem loquendi formula utun. Quinimo et Logistae et Canonistae. — Vid. Parce Barne Jas in d. L. Provincial. Constitut. de conjec. vid. Vol. Lib. 4. Titul. 1. n. 7. qua etiam in re conspir. Om. de Promontorio Nas. Tichinate. ff. d. tit. 3. fol. 189 passim. Vid. Glos. de contrahend. empt. etc. necnon J. Scrudr. in cap. §. refut. per totum. Cum his conf. Rever. J. Tubal, Sentent. et Prov. cap. 9. ff. 11, 12, obiter. V. et Librum, cui Tit. de Terris et Phras. Belg. ad finem, cum comment. N. Bardy Belg. Vid. Scrip. Argentoratens. de Antiqu. Ecc. in Episc. Archiv, fîd. coll. per Von Jacobum Koinshoven Folio Argent. 1583. praecip. ad finem. Quibus add. Rebuff in L. obvenire de Signif. Nom. ff. fol. et de jure Gent, et Civil, de protib. aliena feud. per federa, test. Joha. Luxius in prolegom. quem velim. videas, de Analy. Cap. 1, 2, 3. Vid. Idea.
] bezeichneten Autoritäten an, welche den Streitpunkt unzweifelhaft entschieden hätten, hätte es sich nicht gezeigt, daß ein Streit in Betreff einiger Freiheiten von Dekanats- und Kapitel-Gütern 19 Jahre früher gleichfalls dadurch entschieden worden war.
    Es geschah nun – ich kann nicht sagen zum Nachtheil für die Wahrheit, weil diese dadurch in einer anderen Richtung wieder verstärkt wurde, – daß die zwei Universitäten Straßburgs, – die im Jahr 1538 durch den Rathsherrn Jacobus Sturmius gestiftete Lutherische, – und die durch den Herzog Leopold von Oesterreich gegründete Katholische, – damals gerade die ganze Tiefe ihrer Gelehrsamkeit (mit Ausnahme desjenigen Theils, der durch die Unterrockschlitze der Aebtissin von Quedlinburg in Anspruch genommen wurde) darauf verwendeten, – sich über Martin Luthers Verdammniß endgiltig auszusprechen.
    Die katholischen Theologen hatten es unternommen,
a priori
zu beweisen, daß Luther in Folge des notwendigen Einflusses der Planeten am 22. Tag des Octobers 1483 – da sich der Mond im zwölften, Jupiter, Mars und Venus im dritten, Sonne, Saturn und Merkur im vierten Hause befanden, – selbstverständlich und unvermeidlich verdammt sein müsse und daß seine Lehren deshalb in direkter Schlußfolge gleichfalls verdammte Lehren sein müßten.
    Aus der Betrachtung seines Horoskops, wobei fünf Planeten zugleich mit dem Scorpion  [
Haec mira, satisque horrenda. Planetarum coitio sub Scorpio asterismo in nona coeli statione, quam Arabes religioni deputabant, efficit Martinum Lutherum sacrilegium hereticum, Christianae religionis hostem acerrimum atque profanum, ex horoscopi directione ad Martis coitum,

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