Leitfaden Homöopathie (German Edition)
Diagnose. Bewährt haben sich in der Praxis folgende Unterrubriken:
Brust
Entzündung – rechts
Entzündung – rechts, oberer Lappen
Entzündung – rechts, unterer Lappen
Entzündung – links
Entzündung – links, oberer Lappen
Entzündung – links, unterer Lappen
Entzündung – alten Leuten, bei
Entzündung – Kleinkindern, bei
Entzündung – Pleuro-Pneumonie
Entzündung – verschleppte Pneumonie
Eine Beschränkung auf diese diagnosebezogenen Rubriken währe jedoch ein Fehler, da sich viele wichtige Hinweise auf das passende Arzneimittel auch durch auffallende Lokal- oder Allgemeinsymptome in den Kapiteln „Brust“, „Kehlkopf“, „Atmung“, „Husten“, „Auswurf“, „Fieber“, „Frost“, „Schweiß“ sowie in allen anderen Kapiteln finden können. Besonders wertvoll sind auch die am Patienten direkt sichtbaren/erfassbaren Symptome ( Kap. 34 ), z.B. Nase – Bewegung der Nasenflügel – Fächer wie ein – Pneumonie, bei oder auch durch die Erkrankung nicht eindeutig erklärlichen Symptome, z.B. Schlaf – Schlaflosigkeit – Pneumonie, bei.
Dosierung
Hohe C-Potenzen: sind bei Pneumonie die Potenzen der Wahl, es kommen C-Potenzen von C30 bis XM zum Einsatz:
–Bei unklarer Arzneimittelwahl (Wechsel wahrscheinlich) eher niedrig, also C30, C200, bei klarer Indikation M oder sogar XM.
–Bei insgesamt gutem Gesundheitszustand des Patienten (keine belastenden Grunderkrankungen, z.B. des Herzens oder der Lunge) können höhere Potenzen (M, XM) verabreicht werden.
–Bei Kindern zeigen höhere Potenzen eine gute Wirkung (200, M, XM), bei alten Patienten sollte dagegen eher mit niedrigeren C-Potenzen (30, 200) gearbeitet werden.
–Bei schweren Krankheitszuständen kann C30 oder C200 in Wasser aufgelöst mehrmals wiederholt werden (bis zu 10-minütlich, jeweils nach mehrmaligem Umrühren oder Schütteln).
Niedrige C- und D-Potenzen: sind bei Pneumonie nicht oder nur als Ergänzung der jeweiligen Hochpotenz angezeigt.
Q-Potenzen: alternativ zu C-Potenzen in Wasser aufgelöst, können auch Q-Potenzen verabreicht werden. Die Einnahme kann ebenfalls bis zu 10-minütlich wiederholt werden (allgemeine Hinweise zur Verabreichung von Q-Potenzen Kap. 6.3.4 ).
Werden parallel zueinander schulmedizinische (beispielsweise Antibiotika) und homöopathische Medikamente verabreicht, bietet sich eine Dosierungsform mit der Möglichkeit der Repetition an (C-Potenzen in Wasser aufgelöst oder Q-Potenzen).
Verlaufsbeurteilung
Grundsätzlich sollte bei schweren, entzündlichen Erkrankungen die Wirkung des homöopathischen Medikamentes schnell einsetzen, d.h. eine sichtbare Wirkung des Arzneimittels sollte schon nach wenigen Stunden erkennbar sein. Hier gleichen die Kriterien zur Verlaufsbeurteilung im Wesentlichen denen der akuten Bronchitis ( Kap. 15.1.1 ).
Besserung
Der verbesserte Allgemeinzustand (z.B. geringeres Fieber, anfangs bessere Stimmung) bestätigt das Arzneimittel, selbst bei gleichzeitig unveränderten oder verschlechterten Lokalsymptomen (z.B. Husten häufiger und quälender) → Medikament wirken lassen, bis Symptome abklingen. Bleibt weitere Besserung des Allgemeinzustands (AZ) oder der Lokalsymptome aus → neues Arzneimittel auswählen.
Bessern sich nur die Lokalsymptome bei gleich bleibendem AZ (z.B. Husten seltener und Auswurf weniger, Fieber gleich bleibend) ist das Medikament möglicherweise richtig. Erfolgt jedoch im weiteren Verlauf keine Besserung des AZ → neues Medikament wählen.
Bessern sich nur die Lokalsymptome bei verschlechtertem AZ (z.B. Husten seltener, Auswurf weniger, Fieber aber höher, Patient schläfriger), ist das verordnete Mittel falsch → neues Arzneimittel auswählen.
Verschlechterung
Verschlechtern sich die Lokal- und Allgemeinsymptome, ist das Mittel falsch gewählt → neues Arzneimittel verordnen.
Veränderung
Selbst bei einer eindeutigen Veränderung der Symptome wird bei einer Verbesserung des Zustands des Patienten abgewartet, bevor das Arzneimittel gewechselt wird (im Heilungsverlauf der meisten Akuterkrankungen treten häufiger passagere Veränderungen der Symptomatik auf). Stagniert die Genesung, wird nach dem veränderten Krankheitsbild verordnet. Eine Veränderung der Symptomatik ohne Verbesserung des Krankheitszustands ist immer ein Grund, neu zu verordnen. Speziell bei schweren Verläufen darf hier
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