Mein glaeserner Bauch
aus:
Ultraschall, bei dem auf mehrere Zeichen beim Ungeborenen geachtet wird, darunter die sogenannte Nackentransparenz und das Nasenbein. Aus den gemessenen Werten wird ein statistisches Risiko berechnet. Dafür sind weitere Angaben wichtig, wie das Alter der Frau und die genaue Schwangerschaftsdauer.
Bluttest bei der Frau mit Messung von zwei Eiweißstoffen (HCG, PAPP-A). Daraus lässt sich ein statistisches Risiko berechnen. Wird dies mit dem Risikowert aus der Ultraschalluntersuchung kombiniert, ergibt sich ein gemeinsamer Risikowert von höherer Genauigkeit.
Zweittrimester-Bluttest:
Bestimmung von Alphafetoprotein (AFP) als Ergänzung des Ersttrimester-Tests oder als eigenständiger Bluttest mit Bestimmung von mehreren Eiweiß- und Hormonwerten (z. B. Triple-Test, der jedoch weitgehend durch den Ersttrimester-Test ersetzt wurde).
Wofür?
Die Ergebnisse dieser Tests sind Zahlen, die eine Wahrscheinlichkeit angeben. Sie werden aus den gemessenen Werten, der genauen Schwangerschaftsdauer, dem Alter der Frau und weiteren Angaben berechnet. Die Testergebnisse dienen als Grundlage, um sich gegen oder für weitere Untersuchungen zu entscheiden, wie eine Fruchtwasserpunktion, eine Chorionzottenbiopsie oder einen weiteren, gezielten Ultraschall.
Wann?
Ultraschall: 12. bis 14. Woche
Bluttest: 11. bis 14. Woche (Blutentnahme in der Regel zeitgleich mit dem Ultraschall)
Zweittrimester-Bluttest: 15. bis 18. Woche; die Ergebnisse liegen innerhalb einer Woche vor.
Was erfahre ich?
Eine statistische Risikoeinschätzung über ein mögliches Down-Syndrom, eine andere Chromosomenabweichung oder einen Herzfehler.
Der Ersttrimester-Test liefert genauere und frühere Ergebnisse und hat deswegen weitgehend den Triple-Test ersetzt.
Ein erhöhter AFP-Wert kann auf eine Verschlussstörung beim Ungeborenen hinweisen, z. B. einen offenen Rücken.
Was gibt es zu bedenken?
Eine statistische Risikoeinschätzung sagt nichts Konkretes über das Ungeborene aus, sie ist die Berechnung einer Wahrscheinlichkeit.
Eine von etwa 20 bis 30 Frauen hat einen auffälligen Wert, das verunsichert sie.
Auffällige Werte veranlassen oft weitere Untersuchungen, wie z. B. die Fruchtwasserpunktion, die mit größeren Risiken verbunden sind; nur so können genauere Aussagen gemacht werden.
Oftmals erweist sich dann ein Verdacht als falsch.
Ungenaue, falsche Anwendung und Auswertung (z. B. bei Unklarheiten über die Schwangerschaftsdauer oder bei Zwillingen) führen zu falschen » auffälligen« Werten.
Besonders die Ultraschallbefunde sind abhängig von den verwendeten Geräten und von der Erfahrung der Anwender/innen.
Diese Verfahren werden als individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) angeboten und müssen selbst bezahlt werden. Die Krankenkasse zahlt lediglich die Leistungen, die medizinisch notwendig und sinnvoll sind. Dazu gehört z. B. die Folgeuntersuchung nach einem auffälligen Befund.
3. Chorionzottenbiopsie
Wie?
Einstich mit einer Hohlnadel in den sich bildenden Mutterkuchen durch die Bauchdecke der Frau (selten von der Scheide aus) unter Ultraschallkontrolle.
Chorionzottengewebe (hieraus bildet sich später der Mutterkuchen) wird entnommen.
Die gewonnen Zellen werden im Labor auf ihren Chromosomensatz hin untersucht, evtl. DNA-Analyse.
Wofür?
Zur Suche nach einer Chromosomenabweichung beim Ungeborenen.
Nach einem auffälligen Ergebnis im Ultraschall oder Ersttrimester-Test.
Bei Verdacht auf eine Stoffwechselerkrankung.
Zur gezielten Suche nach einer vererbbaren Krankheit/Behinderung im Rahmen einer genetischen Beratung.
Wann?
11. bis 14. Woche; erste Ergebnisse nach 1 bis 7 Tagen, endgültiges Ergebnis der Langzeitkultur nach ca. 2 Wochen.
Was erfahre ich?
Den Chromosomensatz des Ungeborenen.
Nach einer gezielten DNA-Analyse können vererbbare Krankheiten/Behinderungen festgestellt werden.
Was gibt es zu bedenken?
Bei auffälligen Befunden gibt es in den meisten Fällen keine Therapie; es kann sich die Frage nach einem Schwangerschaftsabbruch stellen.
Es besteht ein Fehlgeburtsrisiko von 0,5 bis 2 %.
Schmerzen und Blutungen nach dem Eingriff sind möglich.
Es gibt nur bedingte Aussagen über Schweregrad und Ausprägung der erhobenen Befunde, keine Aussagen zum Risiko für einen offenen Rücken.
Werden mütterliche statt kindlicher Zellen entnommen, muss die Untersuchung wiederholt werden.
Wenn nicht alle untersuchten Zellen den gleichen Befund haben, muss die Untersuchung wiederholt oder durch eine Fruchtwasseruntersuchung ergänzt
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