Mittelalterliche Klöster: Deutschland - Österreich - Schweiz
und Einfachheit ( simplicitas ). Für den Neuanfang nahm man sogar einen Bruch mit dem alten Kloster in Kauf, was die Gemeinschaft plötzlich außerhalb geltender Rechtsordnungen stellte. Sie fand jedoch Unterstützung durch Hugo von Die († 1106), Erzbischof von Lyon und päpstlicher Legat, Bischof Walter von Chalon-sur-Saône und Herzog Odo von Burgund († 1102). Robert erhielt aus den Händen von Bischof Walter den Hirtenstab, die Mönche gelobten dem Bischof Gehorsam und verpflichteten sich zur stabilitas an jenem Ort.
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14 ▲ Dijon, Bibliothèque Municipale, Nr. 90110, Cîteaux (Dep. Côte-d’Or), Klosteranlage, Ansicht von Süden. Die vogelperspektivische Ansicht wurde von Pierre Brissart (1674) nach einer Zeichnung von Dom Étienne Prinstet gestochen. Von der einst großartigen Klosteranlage ist, abgesehen von einem spätmittelalterlichen Bibliotheksbau, nichts mehr übrig.
Robert war wohl ein frommer, jedoch unsteter Charakter. Die Mönche von Molesme, ihres Abtes beraubt, baten Papst Urban II. (1088 – 1099) um dessen Rückkehr. Auf den Befehl des Papstes und mit Billigung von Bischof Walter musste Robert bereits ein Jahr später in sein altes Kloster zurückkehren. Zu seinem Nachfolger wählten die Mönche von Cîteaux Alberich (1099 – 1108 / 09), einen gebildeten Mann, der sowohl in den geistlichen als auch weltlichen Dingen bewandert war.
Unter seinem Abbatiat wurde das Kloster, wohl wegen Wassermangels, an den heutigen Ort verlegt. Bischof Walter soll 1106 die erste Klosterkirche der Gottesmutter Maria geweiht haben. Mit dem Privi legium Romanum , der von Papst Paschalis II. (1099 – 1118) am 19. Oktober 1100 ausgestellten Bulle, wird die Existenz des Klosters offiziell anerkannt, seine Unabhängigkeit bestätigt und das Novum monasterium direkt dem Heiligen Stuhl unterstellt.
Auf Abt Alberich folgte Stephan Harding (1108 / 1109 – 1133), „der Nationalität nach ein Engländer, der das klösterliche Leben, die Armut und die Disziplin der Regel glühend liebte und sich treu für diese Werte einsetzte“ ( Exordium Cistercii 2,6). Unter Harding entwickelte sich die Reformgemeinschaft zu einem monastischen Orden. Es mangelte jedoch lange Zeit nicht nur an wirtschaftlicher Prosperität, sondern auch an Nachwuchs. Um 1112 / 13 trat der junge Adlige Bernhard von Fontaines († 1153) in Cîteaux ein. Bernhard kam nicht allein, sondern brachte Familienangehörige und Verwandte mit. Die steigende Zahl von Konventsmitgliedern und zunehmende Attraktivität von Cîteaux führte zur Gründung von Tochterklöstern in rascher Folge: La Ferté (1113), Pontigny (1114), Clairvaux und Morimond (beide 1115). Diese vier bildeten die sogenannten Primarabteien.
Mit der Gründung der ersten Tochterklöster stellte sich die Frage nach der Beziehung derselben zum Mutterkloster. Die Gemeinschaft ging davon aus, dass der nun räumlich geteilte Konvent spirituell der eine blieb. Die Grundsätze dieser Einmütigkeit ( unanimitas ) legte Stephan Harding in der Carta caritatis nieder, die die grundlegenden Beziehungen der Abteien untereinander bzw. zwischen Mutter- und Tochterkloster festlegte und damit eine Basis schuf, dass aus einem Klosterverband ein monastischer Orden entstehen konnte.
Harding beließ den Abteien eine relative Autonomie, auch Cîteaux ( Abb. 14 ) war innerhalb der Primarabteien nur primus inter pares . Um gemeinschaftliche |24| Belange angemessen regeln zu können, wurde das Generalkapitel einberufen. Einmal jährlich sollten sich alle Äbte am 14. September (Fest der Kreuzerhöhung) in Cîteaux einfinden. Im ausgehenden 12. Jahrhundert dauerte die Zusammenkunft fünf Tage (12. – 16. September). Die Institution erlaubte es, auf aktuelle Erfordernisse relativ zeitnah zu reagieren, sie sicherte kollektive Entscheidungen und respektierte die weitgehende Selbständigkeit einzelner Klöster. Zudem diente sie der Festigung der Einheit nach innen und demonstrierte zugleich Geschlossenheit ( uniformitas ) nach außen. Die für alle Klöster bindenden Beschlüsse wurden in sogenannten Capitula , Instituta bzw. Statuta gesammelt. Die rasche Ausbreitung der Zisterzienser in weit entfernte Herrschaftsgebiete erforderte Sonderreglungen, sodass Äbte mit einer sehr langen Anreisezeit nur noch alle vier bis fünf Jahre erscheinen mussten ( Statuta 1188:11 f., S. 151; 1190:1, S. 192).
Der zisterziensische Klosterverband wuchs rasch an, sodass um 1153, als mit Bernhard von Clairvaux ihr prominentester
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