Monika B - Ich bin nicht mehr eure Tochter
er dazu über, mit seiner Zunge an der nackten Scheide des Mädchens zu manipulieren [...]. Seit der Rückkehr aus der Eifel kam es dazu in Abständen von zwei Monaten. Oftmals ließ sich der Angeklagte dabei bis zur Ejakulation von seiner Tochter befriedigen. Entweder ließ er dann den Samen in ihren Mund fließen oder auf das Bett. Obschon Monika diese Handlungen als Ekel erregend empfand, leistete sie äußerlich keinen Widerstand. Ihr Vater war für sie eine Respektsperson, dessen Wünsche man unwidersprochen Folge zu leisten habe. Zudem gewann sie das Gefühl, dass das Verhalten ihres Vaters normal sei. Sich ihm zu widersetzen, verbot sich nach ihrer Vorstellung nicht zuletzt auch deshalb, weil ihr Vater ihr immer wieder einschärfte, dass sie das gemeinsame Geheimnis niemandem preisgeben dürfe.
1976 hielt der Angeklagte die Zeit für gekommen, mit seiner Tochter den Geschlechtsverkehr auszuüben. [...] Nachdem er mit einem seiner Finger in ihrer Scheide »herumgespielt« hatte, legte er sich auf sie und drang mit seinem erigierten Glied in die Scheide bis zum Vorhof ein, in dem er es kurze Zeit hin und her bewegte. Ob er bis zur Ejakulation in der Scheide blieb, war in der Hauptverhandlung nicht aufzuklären. [...]
1981, im Alter von etwa 13 ½ Jahren, hatte Monika ihre erste Regelblutung. [...] Dies war für den Angeklagten das Signal, nunmehr endgültig mit ihr regelmäßig geschlechtlich zu verkehren, war sie dem Kleinkindalter doch entwachsen und zu einer geschlechtsreifen jungen Frau geworden, die ihm nunmehr als Geschlechtspartnerin »gehöre«. Diese Vorstellung übte auf ihn einen zusätzlichen sexuellen Reiz aus.
Er wartete jeweils ihre Periode ab, um zu verhindern, dass sie schwanger wurde. In den meisten Fällen spielte sich das Geschehen abends im Kinderzimmer ab; war seine Frau außer Haus, holte der Angeklagte Monika zu den unterschiedlichsten Tageszeiten ins eheliche Schlafzimmer. Obwohl Monika das Verhalten ihres Vaters widerwärtig fand, ließ sie es eingedenk des Gespenstspiels eine Zeit lang widerstandslos über sich ergehen, zumal sie für dessen Vorgehen keine andere Erklärung als die wusste, dass dies in allen Familien so üblich sei. [...]
Wie nachfolgend noch ausgeführt wird, wurde Monika dem Angeklagten sexuell hörig. Wenngleich sie weiterhin jeglichen sexuellen Kontakt mit ihm aus dem Wege zu gehen versuchte, überkamen sie während des Geschlechtsverkehrs allmählich Lustgefühle, die in Stöhnen ihren Ausdruck fanden und im Orgasmus kulminierten. [...]
Im Laufe des Jahres 1983 setzte bei Monika die Regelblutung aus. Da der Angeklagte befürchtete, seine Tochter könne schwanger sein, fuhr er mit ihr, ohne sie zu fragen, kurzerhand zu einem Bekannten [...]. Der Bekannte ihres Vaters führte einen von ihr als solchen bezeichneten Löffel mit einem langen Stiel in ihre Scheide ein und schabte diese aus. [...] Bereits eine Woche nach dem Eingriff nahm der Angeklagte den Geschlechtsverkehr mit Monika wieder auf. Wegen ihres geschwächten Zustandes empfand sie dieses Verhalten als geradezu brutal. In der Folgezeit verkehrte der Angeklagte weiterhin – nunmehr einmal wöchentlich – mit Monika sexuell. [...]
Etwa ein halbes Jahr nach dem Tode ihres Bruders [Georg] traten bei Monika erstmals – bis heute andauernde – Sprachstörungen auf [...]. Auf Anraten der sie behandelnden Ärzte suchte sie am 29. 3. 1985 [eine psychologische Beratungsstelle] auf, die unter der Leitung des Diplom-Psychologen Dr. K. steht. Da sie zu dem Zeugen Dr. K. auf Anhieb Vertrauen fasste und dieser seinerseits beim Erstgespräch den Eindruck gewann, dass Monika dringend einer intensiven therapeutischen Betreuung bedürfe, vereinbarte man für die Folgezeit Therapiegespräche im Wochenrhythmus, die von Monika in Erwartung einer Befreiung aus ihrer Situation gewissenhaft wahrgenommen wurden. Ihr war allmählich zu Bewusstsein gekommen, dass das sexuelle Verhalten ihres Vaters keineswegs in allen Familien so üblich, sondern anormal war. Andererseits quälten sie tiefe Schuldgefühle, hatte sie doch alles, ohne sich zu wehren, über sich ergehen lassen – mehr noch: sie bedrückte der Gedanke, mittlerweile dem Geschlechtsverkehr mit ihrem Vater Lustgefühle abzugewinnen und diese auch durch stöhnende Laute zu erkennen zu geben, einhergehend mit der Vorstellung, ihren Vater dadurch zum Geschlechtsverkehr geradezu zu verführen. Darin fühlte sie sich gestärkt durch die wiederholt ausgesprochene
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