Mordspuren - Neue spektakulaere Kriminalfaelle - erzaehlt vom bekanntesten Kriminalbiologen der Welt
Paragraf 137 des Preußischen Strafgesetzbuches wegen unbefugter Beschädigung eines Grabes und an demselben verübten beschimpfenden Unfug.
Das Kreisgericht verurteilte im Oktober 1870 demgemäß den Gutsbesitzer Josef von Poblocki und den Arbeitsmann Johann D. zu je vier Monaten Gefängnis, den anderen Arbeiter zu vier Wochen Gefängnis. Die Verurteilten appellierten gegen dieses Urteil an das Appellationsgericht mit der Begründung, sie hätten aus Notwehr zur Rettung des Lebens gehandelt, in der Überzeugung, dass die Verstorbenen Vampire gewesen seien. Ausdieser Überzeugung heraus hätten sie das einzige zur Abwendung des Todes wirksame Mittel angewendet, nämlich das Abschlagen des Kopfes.
Das Appellationsgericht sprach die Angeklagten frei. Auf Nichtigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft bestätigte das Obertribunal gemäß seinen schon früher und insbesondere in der Sache Gehrke aufgestellten Richtlinien die Freisprechung.
Außer den Fällen Gehrke und v. Poblocki kamen nach Zeitungsberichten der damaligen Zeit noch bis in das Jahr 1873 in Preußen mehrere Vampirfälle zu gerichtlichen Verhandlungen. Insbesondere wird aus Westpreußen berichtet, dass im Sommer 1873 vor dem Kreisgericht in Schwetz an der Weichsel (Świecie) eine gerichtliche Verhandlung stattfand. Die Frau eines Ziegelarbeiters war gestorben und bald hinterher mit schnellem Kräftezerfall ihre Schwester. Ein Vampir war also am Werke. Der Ehemann der Erstverstorbenen gewann zwei Schwäger und einen Bekannten für das Unternehmen, der Leiche seiner Ehefrau den Vampir auszutreiben. Sie öffneten nachts das Grab und den Sarg und versuchten, mit einem Spaten den Kopf der Leiche abzuschlagen.
Da der Spaten hierbei zerbrach, wurde die Abtrennung des Kopfes mit einer Axt vollendet.
Nach den Berichten wurden die drei wegen Beschädigung eines Grabes zu je einer Woche Gefängnis verurteilt und nahmen dieses Urteil an. Das gerichtliche Urteil ist aber heute nicht zu finden, und der Fall ist auch nicht in den Sammlungen der Entscheidungen der Obersten Gerichte enthalten. In eine höhere Instanz ist also das Urteil des Kreisgerichts Schwetz nicht gelangt.
Die vorhergehenden Freisprechungen Gehrkes und v. Poblockis aber hatten, wie in Zeitungen und Zeitschriften berichtet wird, in weiten Kreisen der Bevölkerung Unruhe erweckt. Man war mit diesen Freisprechungen nicht zufrieden. Es wurde ausgeführt, dass Aberglaube keine Berechtigung zu einer strafbaren Handlung gebe und dass die erfolgten freisprechendenUrteile als Präzedenzfälle verhängnisvoll seien, da sie einem gräulichen Aberglauben Vorschub leisteten und Handlungen, die aus diesem Aberglauben entsprungen und an sich gesetzlich strafbar seien, als berechtigt anerkennten.
Gründe, die Anklang zu finden geeignet sind, selbst wenn man fragt: Was ist Glaube, was ist Aberglaube? Wo ist die Grenze zwischen ihnen und wo das Merkmal für eine strafrechtliche Berücksichtigung? Glaube und Aberglaube, beide sind etwas Inneres, und ›Aberglaube‹ ist heute nicht mehr, wie oft im Mittelalter, mit schweren Strafen belegt.«
Haben Sie sich gemütlich zurückgelehnt und darüber geschmunzelt, wie komisch die Menschen früher doch waren? Zu Unrecht – im Jahr 2005 wurden die letzten Vampirjäger verurteilt. Dieses Mal wurde das Geschehen sogar gefilmt, und man erkennt auf dem Video, dass die Entvampirisierung im Dorf Marotinul de Sus in Rumänien fast genauso ablief wie in Preußen vor über hundert Jahren.
Der letzte Vampir
Das Ganze begann recht harmlos, als die Dorfbewohner am Weihnachtstag 2003 ihren ehemaligen Lehrer Petre Toma begruben. Man vermutet heute, dass er an Krebs verstorben ist; doch da Toma 76 Jahre alt geworden war, wunderte sich sowieso niemand über seinen Tod. Darum gab es auch keine Untersuchung, die Aufschluss über die genaue Todesursache hätte geben können. Wie gesagt, es vermutete niemand etwas Unnatürliches oder gar einen Mord.
Schon wenige Tage nach der Beerdigung erschien den Mitgliedern der Familie von Gheorge Marinescu der vampirische Geist des toten Lehrers. Auf Nachfrage räumten die Marinescus allerdings ein, dass sie die Gestalt des Vampirs nicht genau erkannt hätten. Doch trotz dieser Unsicherheit bestätigte sichbald, dass es sich beim toten Toma sehr wohl um einen
strigoi
handeln musste, weil die ganze Familie krank wurde. Das Erkranken ist ganz typisch, wenn ein rumänischer Nachzehrer jemanden heimsucht; dieses Wissen war auch in Marinescus Familie von
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