Schulaufgaben
und Gemeinden werden Kinder aus sozial schwachen Familien und von Alleinerziehenden zudem bevorzugt aufgenommen. Damit könnte
die Bundesagentur für Arbeit endlich ihre bereits 2005 erlassenen Beschlüsse zum Fordern und Fördern bei den Müttern zumindest ansatzweise umsetzen. In den Gesetzen für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, landläufig als Hartz-Gesetze bekannt, heißt es, die Bundesagentur für Arbeit müsse sich um entsprechende Kinderbetreuungsangebote kümmern. So sollen insbesondere junge arbeitslose Mütter schnell zurück ins Erwerbsleben finden. Doch wo es keine Infrastruktur für die Kinderbetreuung gibt, können auch Arbeitsagenturen nicht helfen.
Die Kritik am Kinderförderungsgesetz umfasst viele bis heute offene Punkte und Fragen. Wie steht es um die Zielgröße: Reicht das Angebot, wenn wir für (nur) jedes dritte Kind im Alter zwischen einem und drei Jahren einen Kitaplatz vorhalten? Wie sieht es mit der Umsetzung aus: Schafft man den Ausbau in fünf Jahren? Wie sichert man die Qualität: Wie muss eine gute Betreuung aussehen? Was ist mit den Gebühren: Können sich Eltern die Betreuung leisten? Wie fasst man den Grad der Verpflichtung: Müssen Eltern ihre Kinder außerhäuslich betreuen lassen? Wie geht man damit um, dass nur ein Teil der Eltern die Leistungen abruft: Stehen Nicht-Nutzern dann Ersatzleistungen, wie etwa das Betreuungsgeld, zu?
Diese Punkte sind mehr als nur klitzekleine Fragen. Sie betreffen das Wohl von Kindern, Eltern und Familien. Sie stehen für unser Verständnis von Chancengleichheit, von Zukunftsfähigkeit und nachhaltiger Familienpolitik. Es lohnt sich, über jede einzelne Frage zu streiten. Ein Rückzug in alte ideologische Gräben oder der Glaube an die kraftvoll ordnende Hand des Marktes empfehlen sich dagegen nicht. Auch nicht für Kristina Schröder, unsere Familienministerin seit 2009.
Die Zielgröße: Reichen Kitas für jedes dritte Kind unter drei Jahren?
Fragt man Eltern, ob sie eine Kita für ihre kleinen Kinder nutzen würden, läuft man unweigerlich in ein Erhebungsproblem: Wie soll man eine Meinung zu etwas äußern, das man nicht oder kaum kennt? In den alten Bundesländern trifft dies für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren unweigerlich zu. Die Betreuungsquote von unter Einjährigen liegt hier bei 2 Prozent, von Einjährigen bei 15 Prozent und von Zweijährigen bei 35 Prozent. Eltern kennen bei dieser geringen Quote kaum andere Eltern, die über ihre Erfahrungen berichten könnten. In den neuen Bundesländern ist das anders: Zwar gehen hier die Betreuungszahlen der unter Einjährigen rasant zurück. 2010 lag die Quote bei 5 Prozent. Doch von den einjährigen Kindern werden 55 Prozent und von den Zweijährigen 80 Prozent außerhäuslich betreut. In den neuen Bundesländern können die Eltern auf die Erfahrung, das Vertrauen und das Wissen zurückgreifen, dass eine außerhäusliche Erziehung weder Kindern noch Eltern schadet.
Wie viele Eltern wünschen sich also eine Betreuung für ihre Kinder? Befragt man Eltern mit mindestens einem Kind unter vier Jahren, so würden im Bundesdurchschnitt 39 Prozent der Eltern ihr Kind in eine außerhäusliche Betreuung geben. 5 In Westdeutschland sind es 37 Prozent und in Ostdeutschland 51 Prozent. Insbesondere gut qualifizierte Eltern und Alleinerziehende sprechen sich für eine frühe Kinderbetreuung aus. Diese Eltern würden ihre Kinder übrigens auch deutlich länger am Tag betreuen lassen. Eltern von älteren Kindern gaben hier weniger Stunden täglich an. Sie sind wesentlich häufiger in Teilzeit erwerbstätig.
Diese Zahlen, die inzwischen drei Jahre alt sind, legen es nahe, dass die Vorgabe des Gesetzes, im Bundesdurchschnitt für jedes dritte Kind eine Tagesbetreuung vorzuhalten, knapp
auf Kante gerechnet ist. Mit dieser Zielsetzung lässt sich in den neuen Bundesländern kein Rechtsanspruch unterlegen. Die alten Bundesländer hinken noch hinterher. Doch auch der Blick ins Ausland zeigt, wie viel sich bei der Kinderbetreuung innerhalb kurzer Zeit bewegt. Es wird nicht lange dauern, bis wir mehr Plätze brauchen.
Bleibt die Frage nach der Betreuung von Kindern, die jünger als ein Jahr sind. Das Kinderförderungsgesetz gilt für diese Kinder nicht. Um die ganz Kleinen sollen sich die Eltern kümmern. Dafür wird ihnen das Elterngeld ein Jahr lang gezahlt. Für viele, vielleicht sogar die meisten Familien erscheint diese Konstruktion durchaus sinnvoll. Die Forschung ermittelte, dass unter
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